Kommunales

Der Mitarbeiter eines städtischen Ordnungsamts warnt die Besitzerin eines Radls davor, dass es entsorgt wird. (Foto: dpa/Julian Stratenschulte)

27.01.2023

Letzte Chance für Schrotträder

Sie vermüllen die Innenstädte – aber sie zu entfernen ist rechtlich gar nicht so einfach

Landshut zählt rund 75 000 Bewohnende – die offenbar mehr Fahrräder übrig haben, als man glaubt. Als die Stadtverwaltung kürzlich an der Nord- und an der Südseite des Hauptbahnhofs eine erneute Fahrrad-Überprüfungsaktion durchgeführt hat, wurden laut der Mobilitätsmanagerin der niederbayerischen Kommune, Larissa Gerstenberger, dabei insgesamt 250 herrenlose beziehungsweise nicht mehr funktionstüchtige Fahrräder mit einer orangenen Banderole versehen. Bei der vorangegangenen Aktion waren es 150 Fahrräder.

Die so markierten Fahrräder musste der Besitzende bis spätestens Freitag, 13. Januar 2023, abholen. Nach diesem Termin wurden die übrig gebliebenen „Schrottfahrräder“ von den Baubetrieben der Stadt eingesammelt und werden nach einigen Wochen ins dortige Wertstoff- und Entsorgungszentrum gebracht beziehungsweise kommen gemeinnützigen Projekten zugute, teilte Larissa Gerstenberger mit.

Landshut ist kein Einzelfall. Viele alte oder nicht mehr benutzte Fahrräder rosten in den öffentlichen Fahrradständern der Kommunen vor sich hin. Diese Räder blockieren dauerhaft die Fahrradabstellanlagen – sodass sie anderen Fahrradfahrenden tagtäglich Abstellmöglichkeiten wegnehmen. Um die Situation zu entschärfen und wieder mehr freie Fahrradstellplätze an wichtigen öffentlichen Punkten – beispielsweise am Hauptbahnhof oder am Rathaus – zu gewinnen, führt die Stadt regelmäßig eine Überprüfung der Fahrradständer durch.

Täglich ziehen Mitarbeitende der Kommunen in deutschen Städten Hunderte Räder aus dem Verkehr; mit Schneidbrennern öffnendie öffentlichen Bediensteten die Schlösser. In München ist das seit Jahrzehnten üblich, in anderen Städten wendeten die Behörden diese Maßnahme erst in jüngerer Vergangenheit erstmals an.

Die meisten Städte geben auch eine letzte Warnung, bevor sie ein Fahrrad abräumen. Die Banderolenlösung habe sich bewährt, heißt es auch seitens des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC). Allerdings würden die Zettel mitunter als Aufforderung zum Plündern missverstanden.

 

Keine Höchstparkdauer auf öffentlichen Plätzen



Das Problem: Auf öffentlichen Plätzen gibt es keine Höchstparkdauer; Fahrräder einfach wegzunehmen wäre illegal. Solange Räder rollen können, müssen sie stehen bleiben. Erst wenn Fahrräder platt sind, verrostet oder aus anderen Gründen nicht mehr fahren können, parken sie nicht im rechtlichen Sinne. Die Räder gelten als Abfall und sind somit keine Fahrzeuge mehr.

Für den Umgang mit nicht mehr fahrbereiten Rädern gibt es dem Bayerischen Städtetag zufolge keine festen Richtlinien. In Würzburg werden jedes Jahr fast 200 Räder als Metallschrott entsorgt. Die Nürnberger und die Regensburger sammeln ebenfalls jährlich mehrere Hundert fahruntüchtige Räder ein. Den Rekord hält, wenig überraschend, die Hauptstadt München. Dort werden jedes Jahr rund 3000 Schrotträder entfernt.

In allen Städten ist vor allem der Bereich in Bahnhofsnähe problematisch, dort sammeln sich die meisten Schrotträder an. Die Städte gehen unterschiedlich mit den herrenlosen Rädern und Schrotträdern um. In den meisten Fällen werden die Räder zunächst mit Aufklebern, Zetteln oder Banderolen markiert. Stehen die Räder nach einer gewissen Frist noch immer da, werden sie eingesammelt, zunächst von der Polizei überprüft und schließlich entsorgt oder für mehrere Monate eingelagert. Holt die Räder in dieser Zeit keiner ab, werden sie meist als Metallschrott verwertet. Noch fahrbereite und nicht abgeholte Räder werden in einigen Städten versteigert oder an gemeinnützige Vereine weitergegeben, anderswo nutzt sie auch das Rathauspersonal für dienstliche Fahrten. (André Paul)

 

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