Kommunales

Stephan Meitzner montiert in einer Behindertenwerkstatt eine Lampe. Trotz täglich bis zu acht Stunden Arbeit verdient er damit weniger als 200 Euro im Monat. (Foto: dpa/Bernd Settnik)

23.07.2021

Mindestlohn auch in Behindertenwerkstätten?

Die Grünen rechtfertigen ihre Initiative unter anderem damit, dass der Übergang in den ersten Arbeitsmarkt nur in Ausnahmefällen gelingt

Sollen Menschen mit Behinderung, die in einer speziell für sie konzipierten Werkstatt arbeiten, den gesetzlichen Mindestlohn erhalten? Ja, findet die Europaabgeordnete der Grünen, Katrin Langensiepen, und hat eine Initiative dazu gestartet. Sie erfährt Unterstützung, es gibt aber auch Kritikerstimmen.

Seit der Wahl 2019 sitzen 705 Abgeordnete im Europaparlament. Die Niedersächsin Katrin Langensiepen, die erstmals vor zwei Jahren dorthin gewählt wurde, ist die einzige Parlamentarierin mit einer Behinderung. Dem Durchschnitt in der Gesamtbevölkerung entspricht das bei Weitem nicht. In der EU leben rund 87 Millionen Menschen mit einer Behinderung, das entspricht einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von fast 20 Prozent.

Katrin Langensiepen lebt seit ihrer Geburt mit einer seltenen Erbkrankheit, dem TAR-Syndrom, wodurch ihr die Speichen an den Unterarmen fehlen. Außerdem hat die 42-Jährige ein deutlich höheres Risiko, an Leukämie oder einer Herzstörung zu erkranken. Obwohl Katrin Langensiepen eine positiv denkende und fröhliche Frau ist, berichtet sie davon, „seit ihrer Jugend immer wieder Diskriminierung erfahren“ zu haben. Entmutigen ließ sie sich davon freilich nicht: Sie absolvierte eine Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin und war beruflich in Shanghai tätig.

Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention

Doch nicht bei allen Menschen mit einer körperlichen, intellektuellen oder seelischen Behinderung verläuft der berufliche Lebensweg so erfolgreich. Viele von ihnen finden keinen Zugang zum sogenannten ersten Arbeitsmarkt. Damit aber auch sie einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen und Erfolge und Anerkennung erfahren, gibt es die Behindertenwerkstätten.

Mit deren Schicksal hadert die Europapolitikerin: „Oft sind sie fernab vom Sichtfeld der Mehrheit, abgeschottet in Sondereinrichtungen, wo sie keinen Arbeitnehmerstatus haben und nur unter sich arbeiten. Das ist ein gesellschaftliches und politisches Problem. Es ist ein Verstoß gegen Menschenrechte – speziell gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, zu der sich die EU-Mitgliedstaaten vor über zehn Jahren verpflichteten.“ Wie alle anderen hätten auch Menschen mit Behinderung ein Recht auf Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt, ist Katrin Langensiepen überzeugt.

Deutschland Spitzenreiter mit 300 000 Beschäftigten

Deshalb fordert sie ein Auslaufen der Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die gegen Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention – der etwa das Recht auf einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt beinhaltet sowie das Recht, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen – verstießen. Stattdessen bräuchten sie einen „vernünftigen Arbeitnehmer-Status“. Kernbotschaft der von Katrin Langensiepen gestarteten Initiative: Auch die Beschäftigten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung sollen künftig den gesetzlichen Mindestlohn erhalten.

Mit 300 000 Beschäftigten ist Deutschland Spitzenreiter des Systems der Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Maximal ein Prozent der dort Beschäftigten schafft aber den Übergang zum ersten Arbeitsmarkt. Der Durchschnittslohn in den Werkstätten liegt bei 155 Euro im Monat – weniger als zehn Prozent des gesetzlichen Mindestlohns, der für eine Vollzeitstelle bei 1584 Euro im Monat liegt.
Das monatliche Einkommen ist also nur ein Taschengeld.

Altersarmut ist damit freilich nicht zwangsläufig verbunden. Während der Beschäftigung in einer Werkstatt werden Menschen mit Behinderungen so versichert, als ob sie mindestens 80 Prozent des Durchschnittslohns aller Arbeitnehmer*innen in der Bundesrepublik erzielen würden – unabhängig vom in der Werkstatt ausgezahlten Lohn. Danach bemisst sich am Ende der Berufstätigkeit die Höhe der Rente.
 

"Nicht gleich auf die Straße setzen"


Es ginge ihr, versichert die Grüne Langenseipen, „nicht darum Menschen, die derzeit in Werkstätten für Menschen mit Behinderung arbeiten, von einem Tag auf den anderen auf die Straße zu setzen. Es geht darum, Alternativen zu stärken. Denn diese gibt es. Auch für die, die besondere Unterstützung benötigen.“ Beispielsweise gäbe es sogenannte Inklusionsfirmen. Das sind staatlich geförderte Unternehmen, in denen Menschen mit und ohne Behinderung zusammenarbeiten. Dort bekommen sie Unterstützung, aber auch einen regulären Arbeitnehmer*innen-Status mit entsprechendem Mindestlohn.

Unterstützung erfährt Katrin Langensiepen von ihren Parteifreunden im Freistaat. Die Behindertenwerkstätten seien der „Weg in eine Sackgasse“, glaubt auch Kerstin Celina, die sozial- und integrationspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bayerischen Landtag. Der Übergang in eine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt gelänge fast nie. Das liege unter anderem daran, so Celina weiter, weil die ausgeschriebenen Stellen nicht zu dem passen, was die Menschen mit Behinderung an Kompetenzen mitbringen. Auch mangele es oft an nahegelegenen, baulich geeigneten Wohnungen oder einem entsprechenden ÖPNV-Angebot.

Nun ist der Freistaat allerdings hinsichtlich seines Engagements für die Betroffenen sehr engagiert. Ein sehr hoher Anteil der Ausgleichsabgabe von privaten Firmen wird in die institutionelle Förderung gegeben. Die Förderungen, die in die Werkstätten für Menschen mit Behinderung fließen, sind in Bayern extrem hoch, verglichen mit den anderen Bundesländern.

Auch Werkstätten müssen ökonomisch wirtschaften

Dieses Engagement der Staatsregierung anerkennt auch die Grüne Celina. Allerdings: „Der Weg in den ersten Arbeitsmarkt – den sich sehr viele Menschen mit Behinderung von ganzem Herzen wünschen – gelingt aber nicht besser, indem die Werkstätten als Institutionen gefördert werden. Sondern indem Rahmenbedingungen verbessert und Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden, und zwar am ersten Arbeitsmarkt und in Inklusionsbetrieben.“

Mit dem Erhalt des gesetzlichen Mindestlohns wären für die Menschen mit Behinderung aber nicht nur Rechte – wie zum Beispiel auf Rente oder Kurzarbeitergeld –, sondern auch Pflichten verbunden: etwa für die Beförderung zum Arbeitsplatz selbst zu sorgen und die Wohnung vom eigenen Einkommen zu bezahlen. Hier sozialpolitisch umzustellen, ohne die Werkstätten und ihre Träger in finanzielle Nöte zu bringen, braucht eine lange Übergangsphase. Zur Wahrheit gehört aber auch: Auch Werkstätten sind Betriebe, die ökonomisch arbeiten müssen, und deswegen ist der Anreiz für sie rein betriebswirtschaftlich gesehen nicht so groß, ihre besten Leute an den ersten Arbeitsmarkt abzugeben.

Bezirk Oberbayern einer der größten Anbieter

Der größte kommunale Betreiber von Werkstätten für Menschen mit Behinderung im Freistaat ist der Bezirk Oberbayern mit 29 anerkannten Einrichtungen an 39 Standorten. Dort sind aktuell 8886 Personen beschäftigt. Der Durchschnittslohn, den die Werkstatt auszahlt, beträgt 219 Euro netto. Der Bezirk übernimmt das Arbeitsförderungsgeld für die Beschäftigten in Höhe von 46 Euro sowie die Sozialversicherungsbeiträge von 169 Euro. Für alle Werkstattbeschäftigten mit Behinderungen in Oberbayern führt der Bezirk pro Jahr 18 Millionen Euro an Rentenbeiträgen ab. Arbeitsmittel und Betreuungspersonal der Werkstätten fördert der Bezirk Oberbayern zusätzlich mit 180 Millionen Euro pro Jahr.

Nicht zuletzt wegen dieses Engagements findet die Initiative von Katrin Langensiepen keine Unterstützung bei Josef Mederer (CSU), dem Bezirkstagspräsidenten von Oberbayern: „In Werkstätten erhalten Menschen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen Tagesstruktur, Arbeit und Anerkennung in einem wertschätzenden Umfeld. Es werden die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten jedes einzelnen Beschäftigten berücksichtigt. „Wenn man alle Mittel, die in die Werkstätten fließen, zusammennimmt, kommt man dem Mindestlohn relativ nahe. Deshalb ist die Forderung nach dem Mindestlohn etwas zu kurz gesprungen“, findet Mederer. (André Paul)

Kommentare (5)

  1. RobinMood am 16.09.2021
    Was heißt hier in den Kommentaren "Blickwinkel zu kurz" und das Wort "Mitleid" passt hier nicht rein !
    Behinderte wollen absolut kein Mitleid ! Sie wollen einfach nur ihre vollen Rechte als voll anerkannte
    Arbeitnehmer die gleichberechtigt in den Werkstätten arbeiten und nicht als "ähnliche Arbeitskraft" einen Werkstatt-Vertrag haben OHNE dass sie am Arbeitsplatz unfallversichert sind ?!
    Alle Werkstätten bundesweit haben gemeinsam einen Jahresumsatz von 8 Milliarden Euro mit derzeit
    250.000 Behinderten, die einen Werkstatt-Vertrag haben. Das ist rein rechnerisch ABER ein Brutto-Jahres-Lohn
    mit 32.000,- Euro pro Behinderte Person die unter Vertrag nur mal 1,50 bis 3,00 Euro pro Stunde bekommt !?!?!?
    Viele sind jetzt wach und verstehen diese juristisch ausgeregelte "Fiskal-Politik" nicht und wem soll so etwas weiter gefallen ?! Der Allgemeinen Wohlfahrt ?! Und bitte, was geschieht mit dem Gewinn ?! Ach ?! Kaufen dann alle deswegen "Aktion Mensch! - Lose " ?! Oder was ?! Irgendwie ist das doch Augenwischerei ?! Alleine wegen dem erwirtschafteten Gewinn ist ein Mindestlohn nach dem Mantel-Tarif-Vertrag zu realisieren mit 1.200,- Euro pro Monat. Auch weil die Aufträge zunehmen und es immer mehr Arbeit gibt !? Und Unfall-versichert muss jeder Behinderte sein, weil die Behinderten auch unter Umständen mit Arbeits-Maschinen, Hubwagen, und Staplerwagen zu tun haben !
  2. Friedel am 11.09.2021
    Natürlich muss der Status der Menschen mit Behinderung gleichgestellt sein zu Arbeitnehmern. Art 3 GG gilt für alle Menschen.
    Parallel dazu muss endlich erlaubt werden dass Menschen mit Behinderung Regelausbildungen machen dürfen.
    Wenn Menschen mit Behinderung normale Abschlüsse machen dann geht auch niemand mehr in die Werkstätten.
    Ja, auch Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Berufsabschlüsse, hier müssen die Prüfungen angepasst werden, Zeitzuschläge erlaubt werden... In den Werkstätten geht es ja auch.
    Die Produkte aus den Werkstätten werden ja auch verkauft und erwirtschaften Gewinn.
    Diese Ausgrenzung aus dem normalen Leben muss aufhören!!!
    Menschen mit Behinderung wollen und brauchen Chancen und nicht Mitleid.
  3. RobinMood am 11.08.2021
    Die Kommentare hier gehen am Kern vorbei.
    Klar ist, Inklusion muss bewerkstelligt werden, bevor Behinderte Ihre normalen Rechte haben
    wie andere auch.
    Aber wenn es um Mindestlohn in den Werkstätten geht, sitzt das Manko woanders.
    Es liegt nur an einem "falschen Ausdruck" das als gesetzliche Floskel festgelegt wurde im SGB XII
    (=Sozialgesetzbuch Zwölf).
    Dort stand bisher geschrieben, dass die Behindertenwerkstatt nur ein "ähnlicher Arbeitsgeber" ist. Nur deswegen ist die drittklassige
    Lohnpolitik für Behinderte so etwas wie "erlaubt" oder "legitim".
    Richtig muss es heissen, dass die Behindertenwerkstatt einfach ein "Gleichberechtigter Arbeitsgeber" ist. Dann haben Behinderte auch ihre vollen Möglichkeiten - sich beruflich weiter zu entwickeln und auch gefördert zu werden.
    Wenn es bei der Regelung "ähnlicher Arbeitsgeber" bleibt, dann ist die Deutsche Wohlfahrt auch nur halbherzig. Mal im Ernst, wieiviele Arbeitnehmer, die in der Wohlfahrt arbeiten, sind selbst schwerbehindert ?!
    Für die gesetzliche Änderung in die Bezeichnung "Gleichberechtigter Arbeitsgeber" für alle Behindertenwerkstätten in Deutschland wäre dann eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag notwendig (nach vielen Diskussionen ?).
    Wie gesagt, klar ist, Behinderte sind KEINE ähnlichen Menschen und auch KEINE ähnlichen Arbeitsnehmer.
  4. Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für Menschen mit Behinderung Bayern am 30.07.2021
    Das Lohnsystem in Werkstätten wurde in den 1970er Jahren entwickelt. Eine Überarbeitung ist auch aus Sicht der Werkstätten überfällig und wünschenswert. Unseres Erachtens sollte die Debatte über die Höhe und Angemessenheit des Werkstattlohnes in erster Linie mit den Beschäftigten und deren Interessenvertretung, Werkstatträte Deutschland, geführt werden.

    Blickwinkel zu kurz gefasst!
    Ist unser Arbeitsmarkt gewillt und in der Lage, die 300.00 Beschäftigten in Werkstätten aufzunehmen? Die ehrliche Antwort ist "Nein". Es stellt sich deshalb die Frage, weshalb nicht viel mehr das Thema in den Mittelpunkt rückt, welche Veränderungen in den Betrieben und Behörden längst überfällig sind, um dort inklusive Arbeits- und Beschäftigungsplätze vorzuhalten? Außerdem sei angemerkt, dass keinesfalls fachlicher Konsens darüber besteht, dass Werkstätten nicht Bestandteil eines inklusiven Arbeitsmarktes sein können.

    Beschäftigte in Werkstätten sind keine Arbeitnehmer!
    Werkstätten haben einen Arbeitsbereich, der Löhne für Werkstattbeschäftigte erwirtschaftet - richtig, aber das ist qua Gesetz nicht der Hauptauftrag. Sie erbringen in erster Linie Eingliederungshilfe für Menschen, die eine wesentliche Behinderung haben und voll erwerbsgemindert sind. Sie passen Arbeitsabläufe an Beschäftigte an, ein fundamental anderer Ansatz als im allgemeinen Arbeitsmarkt. Beschäftigte in Werkstätten sind von vielen Arbeitnehmerpflichten befreit. Beschäftigte in Werkstätten benötigen größtenteils Assistenz bei der Arbeit und erhalten bei Bedarf Leistungen an Grundpflege. Die Arbeitsumgebung ist entsprechend barrierefrei und der Weg zur Arbeit in vielen Fällen über einen eigenen Fahrdienst organisiert. Inklusionsbetriebe, in der bisherigen Ausgestaltung, erbringen diese Leistungen nicht und fallen damit als Alternative aus.

    "Nichts über uns ohne uns!"
    Der Slogan der Selbsthilfebewegung aus den 1980er Jahren scheint aktueller den je. Lukas Krämer und Katrin Langensiepen sehen das Konzept Werkstatt für Menschen mit Behinderung kritisch. Das ist allemal legitim und es ist gut, dass darüber berichtet wird. Uns fehlt jedoch, nicht nur in diesem Beitrag, die Perspektive und Meinung derer, die Angebote in Werkstätten tatsächlich nutzen oder, im Duktus Ihres Berichts, in Werkstätten arbeiten. Konkret: Welche Sicht vertreten die Werkstatträte?
    Es wäre dann doch interessant zur überprüfen, ob die Sicht von Herrn Bezirkstagspräsidenten Mederer dann immer noch "visionslos" und "ruhestandsnah" ist oder vielmehr doch eher die zutreffende Einschätzung eines Experten darstellt?

    Peter Pfann
    LAG WfbM Bayern
  5. Interessengemeinschaft für Bildung und Inklusion am 23.07.2021
    Seit über 12 Jahren ändert sich im Freistaat leider nichts. Es gibt weder im Bildungsbereich noch im Arbeitsbereich eine konventionskonforme Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Inklusion).

    Wir benötigen dringend erfahrene und jüngere Entscheider mit Visionen, die auch verstehen was Inklusion wirklich ist.

    Vielleicht ist nun die Zeit gekommen, dass der Herr Mederer in seinen Ruhestand geht, damit diese rechtswidrigen Handlungen im Bezirk Oberbayern endlich ein Ende finden und Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Inklusion auch im Freistaat Bayern erhalten können.

    Da Deutschland in dieser Hinsicht gerade von der UN geprüft wird, können wir auf Veränderungen in der Zukunft hoffen.

    Susann Dohm
    Botschafterin für Bildung und Inklusion
    Interessengemeinschaft für Bildung und Inklusion
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