Kommunales

Bereits heute haben diverse bayerische Städte ein Rattenproblem. (Foto: dpa, Arnulf Hettrich)

17.08.2026

Neue Regeln: Kommt jetzt der Angriff der Nager?

Eine EU-Richtlinie schränkt den Einsatz von Rattengift stark ein – für Bayerns Städte und Gemeinden sowie Handel und Gastronomie hat dies Folgen

Ab Juli 2027 dürfen Lebensmittelhandel und Gastronomie keine Giftköder mehr präventiv gegen Rattenbefall einsetzen. Der Verkauf an Privatpersonen ist bereits verboten. Kritiker warnen, Bayerns Kommunen drohe eine große Rattenplage.

Viele bayerische Betriebe müssen sich auf neue Regeln bei der Rattenbekämpfung einstellen. Klassisches Rattengift darf von Privatpersonen bereits seit April 2026 nicht mehr gekauft oder verwendet werden. Auch Supermärkte, Restaurants und Großbäckereien dürfen ihre Lager künftig nicht mehr vorsorglich mit Giftködern schützen. Die sogenannte befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) soll ab 1. Juni 2027 ebenfalls entfallen.

Gift? Soll nur als Ultima Ratio dienen

Künftig muss zunächst durch ein Monitoring festgestellt werden, ob tatsächlich ein ausreichender Befall vorliegt und ein Einsatz von Gift gerechtfertigt ist. Umweltbundesamt und Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin setzen stattdessen auf ein integriertes Schädlingsmanagement mit Überwachung, baulicher Prävention und anderen Maßnahmen.

Kritik kommt aus dem Bundesinstitut für Risikobewertung. Die Behörde warnt, der Wegfall der BUD könne zu einer unkontrollierten Entwicklung des Rattenbestands führen. Aus hygienischen Gründen plädiert sie deshalb dafür, die bisherige Strategie beizubehalten.

Deutschland muss die Einschränkung allerdings aufgrund der EU-Biozidverordnung umsetzen. Kritiker befürchten deshalb, dass Ratten künftig leichteres Spiel haben. Die Tiere vermehren sich äußerst schnell: Ein Weibchen kann nach Angaben im Text bis zu 500 Nachkommen pro Jahr hervorbringen.

Mehr Kontrollen, aber zu wenig Personal

Der Deutsche Tierschutzbund sieht die Änderung dagegen positiv. „Vergiftung ist nicht besonders zielführend und sollte immer die Ultima Ratio sein“, sagt Herbert Sauerer von der Geschäftsstelle Bayern. Zudem könne Gift über Katzen oder Füchse in die Nahrungskette gelangen. Auch für Kinder bestehe ein Risiko, wenn sie die bunten Giftköder aufnehmen.

Tierarzt Frank Schlagweit hält dagegen. Bei den eingesetzten Rodentiziden werde die Blutgerinnung gehemmt, die Tiere verendeten schließlich an inneren Blutungen. Er ist überzeugt, dass der konsequente Gifteinsatz bislang einen wichtigen Beitrag dazu geleistet habe, die Rattenpopulation in den Städten unter Kontrolle zu halten.

Auch der Handelsverband Bayern warnt vor den Folgen. „Ohne Giftköder wird sich das Schädlingsbekämpfungsmanagement massiv verändern müssen“, sagt Sprecher Bernd Ohlmann. Notwendig würden unter anderem bauliche Abdichtungen und zusätzliche Gitter. Ratten könnten sich schließlich auch durch Kartons und Kabel beißen oder sich unter Türen hindurcharbeiten.

Ratten beißen sich auch durch Kartons

Für die Betriebe dürfte die neue Regelung zudem teurer werden. Zusätzliche Maßnahmen und Kontrollen könnten am Ende auch höhere Preise für die Kunden bedeuten. Manuel Klein vom Verband der Lebensmittelkontrolleure verweist außerdem auf den bereits bestehenden Personalmangel. Mehr Kontrollen seien zwar vorgesehen, dafür fehlten aber schon heute ausreichend Beschäftigte.

Stellt ein Kontrolleur einen Befall fest, kann das für einen Betrieb gravierende Folgen haben. Ein Laden müsste mindestens 14 Tage geschlossen werden. Die KBLV kündigt an, die Einhaltung der neuen Vorgaben künftig zu kontrollieren und bei Verstößen entsprechend zu reagieren. Wer weiterhin verbotenerweise mit Gift arbeitet oder bauliche Mängel wie schlecht schließende Türen und ungesicherte Müllplätze nicht beseitigt, muss mit Strafen rechnen. (André Paul)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll es auf alle Waren 19 Prozent Mehrwertsteuer geben?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Beilagen

> Das neue vbw Unternehmermagazin ist online

„Die Bundesregierungskoalition hat noch schnell Reformen angekündigt, ehe sie sich in die Berliner Sommerpause verabschiedete. Eine Sommerpause übrigens, die sich die Wirtschaft nicht leistet. Unternehmer und Manager sind stets am Sprung“, sagt Bertram Br

> Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist online

Die Suche nach dem sichersten Ort für unseren Atommüll ist eine staatliche Jahrhundertaufgabe. Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt vier Menschen vor, die diese Mission bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit ihre

> Änderung der Gemeindeordnung

Liebe Leserinnen und Leser des Kommunalen Taschenbuchs, die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern hat sich am 23. Dezember 2025 nach Redaktionsschluss (14. November 2025) nochmals geändert. Die entsprechenden Seiten können Sie hier herunterladen.

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Das kunst- und kulturhistorische Online-Magazin der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben des Online-Magazins „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.