Kommunales

Die Vorgabe würde unter anderem den kommunalen Straßenbau blockieren, kritisiert Gemeindetagspräsident Uwe Brandl. (Foto: dpa)

22.10.2020

"Nicht fair und gesellschaftspolitisch riskant"

Der Bayerische Gemeindetag lehnt den erneuten Vorstoß der CSU-Landtagsfraktion mit dem Ziel einer Präzisierung einer 5-Hektar-Richtgröße im geplanten neuen Landesplanungsgesetz weiterhin entschieden ab.

Auch der neueste Vorstoß der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag mit dem Ziel einer Präzisierung einer 5-Hektar-Richtgröße im geplanten neuen Landesplanungsgesetz dient nach Ansicht Bayerischen Gemeindetags nicht dazu, ihre verfassungsrechtlich garantierte Planungshoheit als Teil des kommunalen Selbstverwaltungsrechts im bisherigen Umfang zu erhalten. Gemeindetagspräsident Uwe Brandl (CSU) kritisiert: „Auch der neueste CSU-Antrag, der als Präzisierung des im Koalitionsvertrag vereinbarten 5-Hektar-Richtwerts zur Flächennutzung dienen soll, bringt nichts weiter außer zusätzlichem Begründungsaufwand für die Kommunen und Rechtsunsicherheiten. Wir brauchen keine Berechnungsformel, wieviel eine Gemeinde wo und wann überbauen darf!“

Brandl wies darauf hin, dass "eine wie auch immer geartete Berechnungsformel von Pflicht- oder Richtgrößen der möglichen Flächeninanspruchnahme in vielen Gemeinden und Städten zu willkürlichen oder die Bürgerbelange nicht berücksichtigenden Ergebnissen" führen würde.

"Fesseln für die Entwicklung"

 „Bayerns Kommunen bauen Straßen, damit die Menschen in Stadt und Land gleichberechtigt mobil sein können. Sie bauen Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und Seniorenheime, um die sozialen Bedürfnisse der Menschen zu decken. Sie ermöglichen, dass Gewerbebauten, Büros und Fabriken errichtet werden, damit die Menschen in Bayern ein Einkommen haben und nicht abwandern müssen", so der Verbandschef. "Und vor allem schaffen sie bezahlbaren Wohnraum, damit die Menschen ein Dach über dem Kopf haben, was einem derzeit besonders drängenden Anliegen entspricht. Dafür müssen selbstverständlich Flächen bereitgestellt werden." Es sei "politisch nicht fair und gesellschaftspolitisch riskant, den Gemeinden und Städten dafür Fesseln für ihre Entwicklung in Gestalt von starrem Flächenvorgaben anzulegen“. (BSZ)

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