Kommunales

(Foto: dpa/Thomas Warnack)

26.06.2024

Paddelverbot auf Teilstück der Fränkischen Saale aufgehoben

Am 9. Februar hatte das Landratsamt eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Befahren der Fränkischen Saale mit "kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft" mit Ausnahme von zwei Abschnitten untersagt. Jetzt wurde das Verbot wieder aufgehoben – zum Teil

Das Paddelverbot auf der Fränkischen Saale in Unterfranken ist auf einem kleinen Teilstück wieder aufgehoben worden. Das Landratsamt Bad Kissingen gab einen 1,1 Kilometer langen Streckenabschnitt ab dem Hammelburger Stadtteil Morlesau bis zur Landkreisgrenze wieder frei, nachdem umsturzgefährdete Bäume entfernt wurden. Bis auf dieses und zwei andere Teilstücke darf auf dem Fluss im gesamten Landkreis Bad Kissingen jedoch weiterhin nicht gepaddelt werden. 

Das Landratsamt hatte am 9. Februar 2024 eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Befahren des Flusses mit "kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft" mit Ausnahme von zwei Abschnitten untersagt. Die Begründung war, dass Tausende Bäume entlang des Flusses umzustürzen drohten und dabei Paddler gefährden könnten. In der Region hatte die Entscheidung für viel Kritik gesorgt. 

Ein Kanusportler klagte dagegen. Das Verwaltungsgericht Würzburg wies seinen Eilantrag ab. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München muss nun in zweiter Instanz entscheiden. Die Freigabe des Teilstücks ändere daran nichts, sagte ein Sprecher am Mittwoch. Das Gericht könne ein Verfahren nicht automatisch für erledigt erklären, wenn sich die Rahmenbedingungen änderten. Das müssten die Verfahrensbeteiligten entscheiden. (Irena Güttel, dpa)

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Große Kreisstädte: Haushalte in einer bedrohlichen Schieflage

„Die Kommunalfinanzen geraten immer mehr in eine bedrohliche Schieflage“. Dieses Fazit zogen übereinstimmend die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der 29 Großen Kreisstädte in Bayern bei ihrem diesjährigen Treffen in Nördlingen.

Das Lagebild von stagnierenden Steuereinnahmen und stark steigenden Ausgaben trifft auch besonders auf die Großen Kreisstädte zu. Gerade die Entwicklung auf der Ausgabenseite bereitet den Oberbürgermeistern Kopfzerbrechen. Neben den Personalausgaben belasten vor allem die Sozialausgaben die städtischen Haushalte. Dies macht sich besonders bei der Kreisumlage bemerkbar. Die Großen Kreisstädte tragen innerhalb eines Landkreises gewöhnlich die Hauptlast an der Kreisumlage. Der Trend steigender Umlagebelastungen ist leider ungebrochen.

Die Dynamik auf der Ausgabenseite gefährdet den Ausgleich der Verwaltungshaushalte und schränkt die Selbstfinanzierungskraft der Städte massiv ein – mit entsprechenden Folgen für die Investitionen. Fehlende Mittel bedeuten, dass wichtige Investitionen in die städtische Infrastruktur wie beispielsweise in Kitas, Schulen, öffentlicher Nahverkehr, Energieversorgung, Kultur und Sport gestrichen oder geschoben werden müssen. Oder Kommunen müssen sich verschulden. Aber auch hier sind die Grenzen in einigen Städten schon erreicht.

Die Aufstellung von genehmigungsfähigen Haushalten für die kommenden Jahre wird extrem schwierig. Da werden auch freiwillige Angebote auf den Prüfstand kommen müssen, warnen die Oberbürgermeister der Großen Kreisstädte bei ihrer Tagung. (BSZ)

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