Kommunales

In Rathäusern wird mitunter heftig diskutiert. (Symbolbild). Foto: dpa.

22.09.2025

Pöbelnden Stadt- und Gemeinderäten drohen in Bayern künftig saftige Ordnungsgelder

Abgeordnete, die Landtagssitzungen stören, drohen seit einiger Zeit empfindliche Ordnungsgelder. Ähnliches soll es nun auch für Kommunalparlamente geben - wenn auch nicht ganz so hoch

Pöbler und Störer in Gemeinderäten und anderen kommunalen Gremien sollen künftig empfindlich zur Kasse gebeten werden können. Gegen Gremienmitglieder, die eine Sitzung erheblich stören, sollen Kommunen ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 500 Euro festsetzen können, im Wiederholungsfall von bis zu 1.000 Euro. Das sieht eine Gesetzesänderung vor, die das Kabinett auf den Weg gebracht.

Schon bisher drohen Mitgliedern von Gemeinderäten, Stadt- oder Kreisräten Ordnungsmaßnahmen, wenn sie Sitzungen von kommunalen Gremien stören - aber dann entweder eher milderer Art oder gleich ein Sitzungsausschluss. Mit dem nun geplanten neuen Ordnungsgeld solle diese Lücke geschlossen werden, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU).  Auch für Störungen im Landtag drohen seit Sommer 2024 Ordnungsgelder, dort aber von bis zu 2.000 Euro, bei Wiederholungstätern von bis zu 4.000 Euro.

Herrmann: "Besondere historische Verantwortung"

Zudem sollen Kommunen einfacher bestimmte Veranstaltungen in kommunalen öffentlichen Einrichtungen verhindern können: nämlich Veranstaltungen, "die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen, rechtfertigen oder bei denen antisemitische Inhalte zu erwarten sind", wie das Innenministerium mitteilte. Bisher sind die Hürden dafür noch höher.

Auch mit Blick auf die aktuelle Bedrohungslage für die jüdische Bevölkerung in jüngster Zeit halte er es für geboten, entsprechende gesetzliche Bestimmungen in die Gemeindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung aufzunehmen, sagte Herrmann. "Wir haben eine besondere historische Verantwortung für unsere jüdischen Bürgerinnen und Bürger", betonte er. 
"Es kann nicht sein, dass öffentliche kommunale Veranstaltungsräume oder Einrichtungen für antisemitische Auftritte oder verkappte Nazi-Treffen genutzt werden." Das wolle man mit der Gesetzesänderung ausschließen "und zugleich ein starkes rechtspolitisches Signal setzen, das auch die Kommunen davor schützt, solche Veranstaltungen mangels Handhabe dagegen zulassen zu müssen". (dpa)
 

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