Kommunales

„Ungerecht und unlogisch“: Julia K. mit ihrem Unterstützer Jürgen Ascherl, dem Münchner Bezirksvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, vor dem Polizeipräsidium der Landeshauptstadt. (Foto: Stäbler)

15.10.2021

Polizistin zweiter Klasse

Julia K. aus dem Münchner Umland verklagt den Freistaat, weil sie – anders als Kolleg*innen im gleich teuren Nachbarort – keine Ballungsraumzulage erhält

Die Polizistin Julia K. lebt im teuren Münchner Umland, wo die Lebenshaltungskosten genauso hoch sind wie in der Landeshauptstadt – aber die dortige Ballungsraumzulage in Höhe von monatlich 132,50 Euro erhält sie nicht, anders als ihre Kollegen aus den Nachbarorten. Dagegen geht die 40-Jährige nun gerichtlich vor.

Julia K. lebt mit ihrem Ehemann und der gemeinsamen Tochter in einer kleinen Gemeinde im Süden von München – und das ist ihr Pech. Denn würde sie nur wenige Kilometer weiter im Osten oder im Westen leben, dann hätte ihre Familie jeden Monat 300 Euro mehr in der Tasche. Denn Julia K. ist Polizistin in München, ebenso wie ihr Mann. Doch weil der Freistaat ihren Wohnort – anders als dessen Nachbargemeinden – nicht zum Verdichtungsraum München zählt, verwehrt er den beiden die sogenannte Ballungsraumzulage.


Im Nachbarort sehe alles ganz anders aus

Aus Sicht von Julia K. ist das „ungerecht und unlogisch“, und genau deshalb hat die 40-Jährige Klage beim Verwaltungsgericht München eingereicht – gegen ihren Dienstherrn, den Freistaat Bayern. Unterstützt wird sie dabei vom Münchner Bezirksverband der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), der für die Anwalts- und Gerichtskosten aufkommt.

Dessen Vorsitzender Jürgen Ascherl kritisiert, dass die Gewährung der Ballungsraumzulage mitunter willkürlich sei. Es könne doch nicht sein, dass ein Beamter aus dem Münchner Umland, der beispielsweise in Brunnthal oder Sauerlach lebe, den Zuschlag nicht erhalte – anders als seine Kollegen im benachbarten Oberhaching und Taufkirchen. „Dabei sind die Lebenshaltungskosten in diesen Gemeinden dieselben“, betont Ascherl.

Julia K. will ihren genauen Heimatort ebenso wenig preisgeben wie ihren Nachnamen – zum Schutz der Familie. Nur so viel: „Ich wohne im Landkreis München und auch im Bereich des Polizeipräsidiums München.“ Mit ihrem Mann und der siebenjährigen Tochter lebe sie in einer Drei-Zimmer-Wohnung auf 72 Quadratmetern und zahle monatlich 1300 Euro Miete – kalt. „Warm ist man in unserer Gemeinde inzwischen auch mit 20 Euro den Quadratmeter dabei“, sagt sie. „Die Mieten sind hier genauso teuer wie in der Nachbargemeinde.“

20 000 Euro Verlust in zehn Jahren


Und dennoch würde sie – wäre sie dort zu Hause – einen kräftigen Aufschlag auf ihrem Gehaltszettel vorfinden: 132,50 Euro beträgt der Grundbetrag der Ballungsraumzulage, die bis zu einer Einkommensgrenze von knapp 3850 Euro gewährt wird. Dazu kommt je Kind ein Zuschlag in Höhe von 35,34 Euro. Im Falle der Familie von Julia K. würde das ein monatliches Plus von circa 300 Euro bedeuten. „Wenn ich das auf die letzten zehn Jahre hochrechne“, sagt sie, „dann sind uns rund 20 000 Euro entgangen“.

Eine Ballungsraumzulage, um die höheren Lebenshaltungskosten in der Region München auszugleichen, gibt es in Bayern seit 1990. Sie wird allen Beamt*innen gewährt, die im sogenannten Verdichtungsraum leben, dessen Grenzen das Landesentwicklungsprogramm Bayern festlegt. Dies geschehe „rein objektiv und statistisch zuverlässig und ermöglicht eine klare Zuordnung der einzelnen Gemeinden zur Gebietskulisse“, teilt eine Sprecherin des bayerischen Finanzministeriums mit.

Sie betont: „Dem Landesentwicklungsprogramm liegen eingehende und differenzierte Untersuchungen des Stadt- und Umlandbereichs zugrunde.“ Zur Klage von Julia K. will sich das Ministerium nicht äußern. Dafür weist die Sprecherin darauf hin, dass es sich bei der Ballungsraumzulage um eine freiwillige Leistung des Freistaats handelt. „Sowohl der Berechtigtenkreis als auch die Höhe der Ballungsraumzulage werden regelmäßig und umfassend überprüft.“

Polizeigewerkschaft: "Aus der Zeit gefallen"


Aus Sicht des Münchner Bezirksverbands der DPolG ist ein solcher freiwilliger Aufschlag jedoch aus der Zeit gefallen – zumal die Lebenshaltungskosten ja nicht nur im Raum München höher seien als anderswo, sagt Vorsitzender Jürgen Ascherl. „In Garmisch-Partenkirchen oder Rosenheim ist es inzwischen fast genauso teuer.“ Ein Hauptgrund hierfür seien die Mietpreise. „Im Endeffekt hat ein Beamter aus München 20 bis 25 Prozent weniger im Geldbeutel als sein Kollege aus Furth im Bayerischen Wald“, sagt Ascherl. Sein Bezirksverband fordert daher eine Anpassung der Gehälter an die realen Gegebenheiten: Statt einer Ballungsraumzulage solle ein Ortszuschlag eingeführt werden, der die Lebenshaltungskosten am jeweiligen Wohnort berücksichtige. „Natürlich wird die Schere da auseinandergehen“, sagt der Gewerkschafter. „Aber das ist auch gerecht.“

Sollte das bayerische Finanzministerium einen Vorschlag für einen solchen Ortszuschlag auf den Tisch legen, dann wäre auch die Klage von Julia K. „sofort erledigt“, sagt Gewerkschafter Jürgen Ascherl. Andernfalls wolle man den juristischen Weg weiter beschreiten, notfalls bis zur letzten Instanz – „auch, um Druck zu machen“, so der Bezirksvorsitzende. Er rechnet mit einem langwierigen Verfahren, was für Julia K. wiederum bedeuten würde, dass sie selbst – im Falle eines Erfolgs vor Gericht – wohl gar nicht mehr davon profitieren würde. Denn bis dahin sei sie voraussichtlich in eine höhere Gehaltsgruppe aufgestiegen, sodass sie keinen Anspruch mehr auf die Ballungsraumzulage hätte, sagt die 40-Jährige. „Aber ich klage ja nicht nur für mich, sondern auch für die Kollegen, die ebenfalls benachteiligt werden.“ (Patrik Stäbler)

 

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