Kommunales

Der frühere OB-Kandidat der CSU, Christian Schlegl, wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. (Foto: dpa/Armin Weigel)

11.05.2021

Regensburgs Ex-OB-Kandidat zu Geldstrafe verurteilt

Ein weiteres Kapitel im Skandal um Parteispenden während des Kommunalwahlkampfes 2014 in Regensburg ist vorbei

Als Christian Schlegl nach dem Urteil den Saal im Landgericht Regensburg verließ, war er erleichtert: Ihm sei, trotz Verurteilung, ein Stein vom Herzen gefallen, sagte er. Der ehemalige OB-Kandidat der CSU hatte sich im Zusammenhang mit Parteispenden im Wahlkampf 2014 einem Prozess stellen müssen. Die Kammer erklärte ihn am Dienstag der Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 13 Fällen für schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro.

Von den übrigen Vorwürfen wurde Schlegl freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 21 Fällen - verteilt auf drei Tathandlungen - sowie zwei uneidliche Falschaussagen zur Last gelegt und auf eine Geldstrafe plädiert. Schlegls Verteidiger hatte Freispruch gefordert. Schlegl hat sich inzwischen aus der Kommunalpolitik zurückgezogen.

In dem Verfahren ging es um Parteispenden aus der Immobilienbranche in Höhe von rund 160.000 Euro. Diese waren der Anklage nach mittels Strohmännern beziehungsweise Scheinrechnungen geflossen, um ihre Herkunft zu verschleiern. Die vermeintlichen Spender machten die Spenden bei ihren Einkommenssteuererklärungen geltend, weswegen dem Fiskus Geld verloren ging.

Fingierte Rechnungen

Die Scheinrechnungen betreffend waren die Richter davon überzeugt, dass Schlegl von dem Vorgehen des Bauunternehmers wusste - dieser hatte fingierte Rechnungen von Schlegls Wahlkampfagentur bezahlt und steuerlich geltend gemacht. Insofern sei Schlegl der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig. Zudem sah es die Kammer als erwiesen an, dass Schlegl aus dem Wahlkampfbudget gut 10.000 Euro für private Zwecke abgezweigt und dafür eine Beratertätigkeit ohne erkennbare Gegenleistung in Rechnung gestellt hatte.

Nicht überzeugt waren die Richter davon, dass Schlegl - wie von der Staatsanwaltschaft angenommen - von den sogenannten Strohmann-Spenden wusste und sprachen ihn mangels Beweisen von diesem Vorwurf frei.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Schlegl sagte beim Verlassen des Gerichtes, er habe Fehler gemacht, trage dafür die Verantwortung und könne die Strafe akzeptieren. Sein Verteidiger ließ offen, ob er für seinen Mandanten Revision einlegen will.

Stichwahl

Schlegl war 2014 gegen den damaligen SPD-Mann Joachim Wolbergs im Rennen um den Posten des Oberbürgermeisters angetreten. In einer Stichwahl hatte sich Wolbergs durchgesetzt. Dieser trat im Mai 2014 sein Amt an, im Juni 2016 wurden Ermittlungen gegen ihn im Zusammenhang mit Parteispenden öffentlich. Es folgten zwei Prozesse, in denen er im Juli 2019 in zwei Fällen der Vorteilsnahme sowie im Juni 2020 in einem Fall der Bestechlichkeit verurteilt wurde. Von zahlreichen weiteren Vorwürfen wurde der Politiker freigesprochen.

Wolbergs ist aus der SPD ausgetreten und sitzt seit 2020 für die von ihm mitbegründete Wählervereinigung "Brücke" im Stadtrat.

Ein weiterer Prozess im Zusammenhang mit Wahlkampfspenden soll am 8. November beginnen. Dann steht der CSU-Landtagsabgeordnete Franz Rieger in Regensburg vor Gericht. Ihm werden Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Einwerbung und Verschleierung von Wahlkampfspenden im Jahr 2013 vorgeworfen. Rieger kandidierte damals für den Bayerischen Landtag. Der Politiker weist die Vorwürfe zurück.
(Ute Wessels, dpa)

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