Kommunales

Leistet der Gewählte nicht das Erwartete, macht sich bei den Bürgern rasch Unmut breit. (Foto: Bilderbox)

17.02.2012

Sauerland-Abwahl kein Vorbild

Das bayerische Innenministerium will nicht erlauben, Bürgermeister vorzeitig aus dem Amt zu kegeln

Gerade wählte die Bürgerinitiative „Neuanfang für Duisburg“ Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) aus dem Amt. In Bayern sind Bürgermeister jedoch nicht abwählbar.
„Eigentlich sind wir Oberpfälzer sehr harmoniebedürftig und möchten in unseren geordneten Verhältnissen leben“, sagt Roland Richter, Fraktionsvorsitzender der SPD im Weidener Stadtrat. So kam es auch, dass Oberbürgermeister Hans Schröpf (CSU) mit knapp 31 Jahren im Amt zu den dienstältesten Oberbürgermeistern Deutschlands zählte.
Doch 2002 tauchten Unregelmäßigkeiten in der Stadtverwaltung auf. Schröpf wurde zweifach verurteilt, wegen Betrugs, Untreue und Steuerhinterziehung in seinem Amt. An einen Rücktritt dachte Schröpf nicht. „Er fühlte sich subjektiv nicht schuldig und wollte nicht zurücktreten“, erzählt Richter. Mehrere Jahre versuchten Bürger, Opposition und selbst Parteifreunde Schröpf aus dem Amt zu heben. Ohne Erfolg: „Es gab keine Möglichkeit für Stadtrat und Bürger den Bürgermeister loszuwerden“, bedauert Richter.
Susanne Socher, Sprecherin des Landesverbandes „Mehr Demokratie“ kennt den Fall Schröpf. Sie berät Bürger bei Bürgerbegehren und erhielt auch Anfragen aus Weiden. Doch dort war auch sie machtlos. Die Initiative befürwortete deshalb ein Gesetz zur Abwahl von Bürgermeistern auch in Bayern. „Wenn die Bürger jemanden wählen könne, sollten sie ihn auch abwählen können“, sagt Socher.
An der Uni Bamberg hat Doris Böhme vom Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft die Abwahl von Bürgermeistern in Deutschland untersucht. Das Recht zur Abwahl von Bürgermeistern wurde zwischen 1992 und 1999 in allen Bundesländern eingeführt – mit Ausnahme von Bayern und Baden-Württemberg. „Diese beiden Länder sind zwar Vorreiter in der Einführung der direkten Wahl des Bürgermeisters durch das Volk, haben aber die Abwahl des Bürgermeisters durch die Bürger nicht ermöglicht“, sagt Böhme. Wahrscheinlich halte man deshalb historisch bedingt an den Gesetzen fest.
90 Abwahlverfahren (davon waren im Bürgerentscheid 55 erfolgreich) von Bürgermeistern hat Doris Böhme zwischen 1992 und 2008 in Deutschland gezählt. 80 Prozent davon in den Neuen Bundesländern. „Eine mögliche Ursache dafür könnte sein, dass nach 1990 viele Neu-Politiker ohne Erfahrung mit kommunaler Selbstverwaltung ins Bürgermeisteramt gewählt wurden“, sagt Böhme. 18 Abwahlverfahren in den alten Bundesländern und die jüngsten Ereignisse in Duisburg zeigen aber, dass auch hier die Abwahl von Rathauschefs Aufmerksamkeit erfahren hat.
Im bayerischen Innenministerium, das auch die Rechtsaufischt über die Kommunen führt, sieht man das anders. „Probleme mit Bürgermeistern gibt es nur selten. Und wenn es Probleme gibt, regelt diese das Gesetz über Kommunale Wahlbeamte, kurz KWBG“, beschwichtigt ein Sprecher von Ressortchef Joachim Hermann (CSU). Laut dem bayrischen Disziplinargesetz können Handlungen von Bürgermeistern mit Rügen, Gehaltskürzungen oder der Entfernung aus dem Amt bestraft werden.
Den Weidenern hat dieses Gesetz nichts genützt: 2002, fünf Jahre vor dem Amtsende des Bürgermeisters, habe man erste Beschwerden über jenen bei der Regierung der Oberpfalz eingereicht, erinnert sich SPD-Fraktionsvorsitzender Richter. Passiert sei bis heute nichts: keine Rüge, keine Gehaltskürzung, keine Entfernung aus dem Amt – selbst dann nicht, als Schröpf bereits rechtskräftig verurteilt war. „Nur Mitarbeiter der Stadtverwaltung, die Schröpf bei seinen illegalen Finanztricks halfen, wurden belangt“, bedauert Richter.
Hans Schröpf weigerte sich weiter, zurückzutreten. Schließlich bescheinigten ihm 2007 Ärzte und Psychologen die Dienstunfähigkeit – und er musste gehen. „Hätte es damals die Möglichkeit gegeben, den Bürgermeister abzuwählen, hätten sich einige Bürger sicher dafür eingesetzt“, sagt Richter. Die Bürger haben jahrelang unter den schlechten Berichten der Zeitungen gelitten. Richter: „Sie wollten einfach nur, dass Schröpf geht – und Ruhe einkehrt in die heimische Politik.“ (Felix Scheidl)

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