Kommunales

Wandern unweit des Schliersees: Der Landkreis Miesbach ist bei Touristen auch wegen seiner vielen Naturschönheiten beliebt. Landschaftsschutzgebiete spielen bei deren Erhalt eine zentrale Rolle. (Foto: dpa, Jan Eifert)

02.04.2026

Schlammschlacht im Alpenidyll: Besorgte Radler und Hausbesitzer sowie ein Fake News-Vorwurf – wie schwierig Landschaftsschutz umzusetzen ist, zeigt sich im Landkreis Miesbach

Naturschutz versus Eigentümerinteressen: Neuausweisungen von Landschaftsschutzgebieten sorgen vor Ort oft für Ärger. Im Landkreis Miesbach gab es deshalb sogar gut 870 Einwendungen von Bürgern. In den vergangenen Wochen eskalierte der Streit zwischen Landratsamt und Kritikern – eine rasche Lösung ist nicht in Sicht

Verschiedene Interessen unter einen großen Hut zu bringen, ist nicht immer einfach. Seit im Landkreis Miesbach über die Neuausweisung von sechs Landschaftsschutzgebieten diskutiert wird, brodelt es in der oberbayrischen Idylle. Nun soll ein externer Gutachter bewerten, was bisher keine Einigkeit unter Einheimischen fand.

Eigentlich sollte der Kreistag bis Ende April über den Vorschlag zur Einteilung schützenswerter Areale im Landkreis entscheiden. Jetzt steht fest: Daraus wird nichts. Im Streit um die Inschutznahme am Egarten in Miesbach, das Leitzachtal um Bayrischzell, die Gegend am Schliersee, Spitzingsee und Tegernsee und das Weißachtal im westlichen Mangfallgebirge ist kein Ende in Sicht. Einzig sicher: In dieser Legislaturperiode kommt es zu keinem Beschluss mehr.

Mountainbiken nur mehr auf Miniwegen?

Erstmals wurde darüber bereits vor knapp vier Jahren in der Gemeinde diskutiert. Es gab eine Vielzahl von Sitzungen und Besprechungen, es wurden Erhebungen und Einwände berücksichtigt.

Konkret wurde es im Sommer letzten Jahres. Die Ergebnisse und Entwürfe all der Debatten und Überlegungen lagen in den betroffenen Kommunen sowie im Landratsamt aus. Einen Monat lang konnten die Bürger die Pläne einsehen, Kritik üben. Tatsächlich: Es gab knapp 870 Einwendungen – alleine gut 300 davon kamen von Mountainbikern, die fürchteten, künftig auf kleineren Wegen fahren zu müssen. Auch viele Bauern und mehrere Gemeinden fürchteten Einschränkungen. Hinzu kamen zahlreiche unzufriedene Grundstücksbesitzer.

Wie in einem solchen Verfahren vorgesehen, bearbeiteten eine einberufene Arbeitsgruppe und der lokale Umweltausschuss die Entwürfe erneut. Diese Ergebnisse wurden von Ende November bis kurz vor Weihnachten 2025 präsentiert. Wieder gab es Kritik – auch die zweite Auslegung fand wenig Gefallen. 

Zudem taten sich nun 80 Bürger als Interessengemeinschaft zusammen, ließen sich vom Münchner Anwalt Benno Ziegler vertreten. Man ging gegen den demnächst aus dem Amt scheidenden Miesbacher Landrat Olaf von Löwis vor, argumentierte, dass eine Inschutznahme von Gebieten nur per Verordnung möglich sei, die es in der Historie aber so nie gegeben habe. Infolge der Verkündungsmängel seien auch die alten Schutzgebietsverordnungen nichtig.

Landratsamt widerspricht

Das Landratsamt widersprach, dass die Regelung, wenn auch rechtswidrig, bereits seit den 50er-Jahren angewendet würde. CSU-Landrat von Löwis sagt der BSZ: „Der Kreistag bekannte sich mit fast einstimmigem Beschluss am 24. Juni 2022 zur Notwendigkeit eines effektiven Landschaftsschutzes und beauftragte die Arbeitsgruppe Landschaftsschutz, die mangelhaften sechs LSG-Verordnungen zu überarbeiten. Diesem Beschluss sind Landratsamt und meine Wenigkeit verpflichtet.“ Daher versuche man gerade, dem Kreistag, der im Jahre 2022 den Auftrag erteilt hat, auch die überarbeiteten Verordnungen vorzulegen. Es gilt laut Löwis stets der Grundsatz: Sorgfalt vor Eile. Zudem sehe die Alpenkonvention vor, dass Schutzgebiete erhalten und neue ausgewiesen werden müssten.

Der Konflikt eskalierte in den vergangenen Wochen: Von „Fake News“ und Falschaussagen war die Rede, von Fehlern und Versäumnissen der Vergangenheit. Schließlich wurde eine ganzseitige Anzeige im Miesbacher Merkur geschaltet, machte Stimmung. Alles gipfelte in der Androhung einer Unterlassungsklage gegen den Landrat, einer Strafe in Höhe von 15.000 Euro, die bei Zuwiderhandlung ab dem 19. März fällig wäre.

Doch kurz nach der Kommunalwahl scheinen sich die Gemüter beruhigt zu haben. Man setzte sich zusammen, redete miteinander – sehr konstruktiv, bescheinigen beide Streitparteien. Auch die Unterlassung ist vom Tisch. Nun geht es darum, neu zu bewerten, zu prüfen, wo und welche Korrekturen in den Plänen vorgenommen werden könnten, um den betroffenen Grundstückseigentümern entgegenzukommen. Dazu hat der Kreistag nun einen Experten für Umwelt- und Planungsrecht hinzugezogen, verkündete Olaf von Löwis kurz vor Ende seiner Amtszeit. Dessen Gutachten, das nun erstellt werden soll und rund 45 000 Euro kostet, kann eine neue Grundlage für eine weitere Beurteilung schaffen – mit größtmöglicher Rechtssicherheit und unter Berücksichtigung verschiedenster Einwände, inklusive naturschutzfachlicher Einschätzungen.

Grüne: Landschaftsschutz ist "im Sinne des Allgemeinwohls"

Die Landkreis-Grünen hatten sich während der Eskalation zwischen Landratsamt und Kritikern hinter das Landratsamt gestellt: „Der Schutz unserer Natur und Landschaft ist keine rein freiwillige Option, sondern ein Auftrag im Sinne des Gemeinwohls.“ Die Alpenkonvention ist aus Sicht der Ökopartei rechtlich verpflichtend. Bestehende Schutzgebiete müssten erhalten und nach Möglichkeit neue ausgewiesen werden.

CSU-Politiker von Löwis hofft, dass das Verfahren bald abgeschlossen wird, ehe die vorläufige Sicherung der Landschaftsschutzgebiete Ende des Jahres ausläuft. Zudem droht, sollte auch der neu gewählte Kreistag es nicht schaffen, die Gebiete zu definieren, ab April 2027 die sogenannte 1,50-Meter-Verbotsregel für das gesamte Landschaftsschutzgebiet. Sie besagt, dass dann auf so schmalen oder schmaleren Wegen in bestimmten Schutzgebieten niemand mehr mit dem Mountainbike fahren darf. Das erhitzt die Gemüter erst recht.

Die Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB) kritisiert auf Nachfrage der Staatszeitung „die mangelnde oder fehlende Beteiligung“ der DIMB sowie weiterer Verbände im Abstimmungsprozess. Man habe mehrfach um Gespräche mit dem Landratsamt gebeten. Fazit der Initiative, sollte es zu dieser Neuausweisung kommen: Ein Fahrverbot für Wege unter 1,50 Meter Breite sei entgegen den Ausführungen des Verordnungsgebers weder ein sachgerechtes noch leicht verständliches Kriterium und widerspreche klar der bayerischen Verfassung.
(Marie-Julie Hlawica)

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