Kommunales

Einen Biber erlegen ist schwer – denn die Tiere sind schlau und vorsichtig. (Foto: dpa)

01.12.2017

Schluss mit Schutz

Der immer größere Schäden anrichtende Biber wird an Donau, Lech und Wörnitz zum Abschuss freigegeben

Es ist ein Katz- und Mausspiel, dass sich Biber und Landwirte an Donau, Lech und Wörnitz liefern. Und das seit Jahren. In kaum einem anderen Landkreis sind die Auswirkungen des Nagers so gravierend wie in Donau-Ries. Die Gemüter sind erhitzt. Das Tier unterhöhlt Feldwege und Wiesen. Jetzt hat Landrat Stefan Rößle (CSU) ein Machtwort gesprochen. Er reizt damit seinen Spielraum bis an die Grenzen aus. Doch nachdem durch unterirdische, versteckte Bauten der Tiere zuletzt Menschen verletzt und landwirtschaftliche Maschinen beschädigt worden waren, wurden immer mehr Stimmen laut, die einen Abschuss forderten. Kreisangehörige Kommunen dürfen von nun an also selbst über die Tötungsart entscheiden. Bisher war das Abschießen nur im Einzelfall gestattet.

Doch das bedeute nicht, dass ab sofort jeder wahllos Biber erschießen darf, wie der Landrat klarstellt: „Am Schutzstatus für das Tier hat sich nichts geändert. Gesetzliche Vorgaben und strenge Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Kommune den Biber in bestimmten Bereichen abschießen darf.“ Voraussetzungen, die einen Abschuss ermöglichen, liegen dann vor, wenn es besonders starke Schäden in der Landwirtschaft gibt und keine Prävention hilft. Dennoch richtet Rößle einen Appell: „Ein Abschuss muss gut überlegt sein. Die Gemeinden tragen die Verantwortung, dass niemand gefährdet wird und alles korrekt abläuft.“

Vehement über die Vermehrung der Biber hatte sich Karl Malz (FW) beschwert. Er ist Bürgermeister der Gemeinde Tapfheim. Dort gibt es seit Jahren eine Abschussgenehmigung. „Aber wir fangen die Biber nicht mehr, weil das doch eigentlich keine kommunale Aufgabe ist“, sagt er. Der Landrat empfiehlt ihm aber drigend von den Genehmigungen Gebrauch zu machen. „Gemeinden können auf Wunsch abschießen – damit sind die Spielräume ausgereizt“, erklärt er.

Fallen mit Moos und Reisig präparieren

Trotzdem empfiehlt er weiterhin das Abfangen mithilfe einer Lebendfalle. Diese Methode sei schlichtweg effektiver, wie auch Volker Geiß von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt erläutert: „Das Aufstellen einer Falle ist deutlich weniger zeitintensiv. Beim Abschuss muss man teilweise 20 Stunden ansitzen, um überhaupt einen Biber anzutreffen.“ Dazu bewege sich der Biber nie sonderlich weit vom Gewässer weg. „Wenn man den Biber nur anschießt, springt er sofort ins Wasser und flieht. Da kann man schlecht hinterhertauchen“, sagt Geiß. Damit die Lebendfalle möglichst oft zuschnappt, bietet das Landratsamt nun Schulungen an: „Diese werden gut angenommen und sind erfolgreich. In Rain am Lech wurden beispielsweise nach einer Schulung drei Biber an zwei Tagen gefangen“, nennt Geiß Vorteile. Er empfiehlt, die Falle mit Moos und Reisig zu präparieren und den Biber mit Mais oder Kartoffeln anzulocken. „Das Aufstellen dauert vielleicht 15 Minuten.“ Die Lebendfalle müsse lediglich einmal morgens kontrolliert werden. Am Wochenende solle gar nicht gefangen werden. Die Fallen können beim Landratsamt ausgeliehen werden. „Den Kommunen entstehen also keine weiteren Kosten“, fasst Geiß zusammen.

Das Schicksal des Bibers muss aber auch in einer Lebendfalle tödlich enden, erklärt der Experte. „Denn man kann die Nager nicht einfach irgendwo neu aussiedeln. Sie neigen zu erbitterten Revierkämpfen, bei denen sie sich gegenseitig oft tödliche Verletzungen zufügen. Wenn die Gemeinden uns also Tiere anliefern, werden diese später von einem Jäger erschossen.“ (Helmut Bissinger)

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