Kommunales

Formal sind die Schöffen gleichberechtigt – tatsächlich sagt der Richter, wo’s langgeht beim Urteil. (Foto: DPA)

22.03.2013

Schöffen verzweifelt gesucht

Vor allem in kleineren und ländlichen Gemeinden melden sich viel zu wenige Bewerber

Im April werden in Bayern 4500 neue Gerichtsschöffen für die nächste Amtsperiode gewählt. Vor allem in kleineren Kommunen finden sich allerdings viel zu wenig Bewerber, weshalb Bürger in diesem Fall zur Übernahme des Amts verpflichtet werden können. Die Schöffenvereinigung ruft Gemeinden deshalb zur mehr Engagement auf.

Schon im Frühmittelalter waren juristische Laien an der Rechtsprechung beteiligt. So verwundert es nicht, wenn es ebenso in der Bayerischen Verfassung heißt, Männer und Frauen aus dem Volke sollen an der Rechtspflege mitwirken. Sie garantieren eine lebensnahe und allgemein verständliche Gerichtsbarkeit. Aus diesem Grund rief Justizministerin Beate Merk (CSU) kürzlich alle Bürger im Freistaat auf, sich für die Amtsperiode von 2014 bis 2018 als Schöffe am Amts- oder Landgericht zu bewerben. „Wer als ehrenamtlicher Richter an der Strafrechtspflege teilnimmt, hat Gelegenheit, seine Wertungen, Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte einzubringen“, wirbt die Politikerin. Doch während in Großstädten wie München oder Nürnberg regelmäßig mehr Gesuche als zu vergebende Posten eingehen, haben insbesondere kleinere Kommunen Nachwuchsmangel. „Wir rechnen nicht damit, genügend freiwillige Bewerber zu finden, sondern welche berufen zu müssen“, räumt etwa Geschäftsleiter Ullrich Sander von der Gemeinde Feldkirchen ein.

Warum sich für die bayernweit voraussichtlich 4321 Plätze bisher allein in München rund 200, in Augsburg immerhin zehn, aber in vielen angefragten Ortschaften noch keine einziger Interessent gemeldet hat? Brigitte Stein von der Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen in Bayern erklärt es mit dem unterschiedlichen Engagement: „Es kommt darauf an wie Kommunen die Werbetrommel rühren.“ Dazu gehören zum Beispiel neben der Veröffentlichung im örtlichen Amtsblatt auch entsprechende Schreiben an Universitäten, Parteien und die lokalen Medien. „Ich arbeite in Unterföhring optimal mit dem Bürgermeister zusammen, aber nicht jede Gemeinde ist so tolerant“, gibt die Vereinsvorsitzende zu bedenken. Vorbildlich sei die Stadt Olching, welche sich bereits 2012 bemühte, Laienrichter zu akquirieren und zu schulen.

Bewerben für das Amt mit rund zwölf Terminen im Jahr können sich alle deutschen Staatsbürger zwischen 25 und 69 Jahren ohne Vorstrafen. Die Aufnahme auf der Liste beschließt das Kommunalparlament mit Zweidrittelmehrheit. Bevor die Vorschläge an das Amtsgericht übersandt werden, müssen sie zur Bekanntmachung öffentlich ausgelegt werden. Erfolgt binnen einer Woche kein Einspruch, entscheidet der Schöffenwahlausschuss, bestehend aus einem Richter am Amtsgericht, einem Verwaltungsbeamten und sieben so genannten Vertrauenspersonen, über die Zulassung. Dabei wird vor allem darauf geachtet, die Bevölkerung im Querschitt nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen zu berücksichtigen.

Ablehnung kaum möglich

Wenn jedoch mangels ausreichender Nachfrage Bürger berufen werden müssen, geschieht dies für die Ausgewählten meist wie aus heiterem Himmel. Eine Ablehnung ist lediglich bestimmten Berufsgruppen oder in begründeten Ausnahmefällen wie einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz – etwa bei Selbstständigen – möglich. Gewissensgründe, wie früher beim Wehrdienst oder auch pflegebedürftige Angehörige, sind nicht in jedem Fall ein Befreiungsgrund, weiß Stein.

Manchmal erfahren die vorgeschlagenen Personen auch gar nichts über die beabsichtigte Aufnahme in die Liste. Hermann Bauer staunte beispielsweise nicht schlecht, als ihn die Kollegen bei der Bundeswehr ohne sein Wissen für das Schöffenamt empfahlen. „Da ich aber privat gern den Schlichter spiele, hatte ich Spaß an der Sache“, versichert der Nürnberger.

Wer freiwillig oder unfreiwillig als Haupt- oder Hilfsschöffe ausgewählt wurde, wird vereidigt und anschließend über Gerichtsaufbau, den Gang der Strafverfahren, die Rollen der Verfahrensbeteiligten sowie die Sanktionen nach dem Strafgesetzbuch unterrichtet. Gefragt seien keine Fachausdrücke, sondern der gesunde Menschenverstand bei der Entscheidung über die Höhe des Strafmaßes.

Bauer bemängelt allerdings den geringen tatsächlichen Einfluss der Schöffen auf das Urteil: „Wir wurden teilweise von den Richtern nicht ernst genommen und waren nur nettes Beiwerk.“ Offiziell haben die Ehrenamtlichen jedoch das Recht auf Akteneinsicht. Zudem dürfen sie Zeugen, Angeklagte oder Sachverständige befragen und können durch ihr gleiches Stimmrecht den Berufsrichter bei der Urteilsfindung mehrheitlich überstimmen. Das kommt allerdings in der Praxis nur in Ausnahmefällen vor.

Zu den Pflichten eines Schöffen gehört allerdings gleichermaßen das pünktliche Erscheinen, was bei Nichtbeachtung mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro geahndet werden kann. Verbandschefin Stein trifft bei ihrer Schulungen immer wieder auf Menschen, die glauben, mit dem Ehrenamt ihr Einkommen aufbessern zu können. Doch das ist ein Irrtum. Zwar bekommen Schöffen eine Aufwandsentschädigung und Kompensation für einen eventuellen Verdienstausfall, doch zusammen liegt dies normalerweise bei fünf bis 25 Euro pro Stunde. Die Verfahren können sie sich ebenfalls nicht selbst aussuchen, aber immerhin muss der Arbeitgeber sie für die Prozessdauer freistellen und darf die Fehlzeit nicht als Urlaub berechnen.

Die Motivation für das Bewerbungsschreiben sollte dennoch vornehmlich politischer Natur sein: „Unsere Gerichte sprechen schließlich Urteile im Namen des Volkes“, erläutert Justizministerin Merk. „Deshalb ist es wichtig, dass das Volk auch an Entscheidungen mitwirkt.“ (David Lohmann)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.