Kommunales

Die explodierenden Energiekosten verteuern auch den Betrieb von kommunalen Müllverbrennungsanlagen. Da hilft es nur wenig, wenn die Einbeziehung dieser Anlagen in den nationalen Emissionshandel um ein Jahr verschoben wird. (Foto: dpa/Nicolas Armer)

19.10.2022

Situation der Stadtwerke wird immer dramatischer

Kommunen fordern Sonderkonferenz der Finanzminister von Bund und Ländern - wenigstens die Einbeziehung der thermischen Abfallbehandlung in den nationalen Emissionshandel wird um ein Jahr verschoben

Teilweises Aufatmen bei Deutschlands Kommunen: Wie aus Koalitionskreisen verlautet wurde, soll die Einbeziehung der thermischen Abfallbehandlung in den nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) nicht zum 1. Januar 2023, sondern erst zum 1. Januar 2024 erfolgen. Viel besser werde es aber dadurch nicht, klagen die Vertretenden der für die Müllentsorgung kreisfreien Städte und Landkreise.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hatte genau davor seit Monaten gewarnt undden nationalen Emissionshandel als unpassendes Instrument für die Siedlungsabfallwirtschaft kritisiert und eine europäische Lösung angemahnt. Zu der Erweiterung der Frist meint VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: "Das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen ist für uns schon etwas enttäuschend, da wir uns - gemeinsam mit der Mehrheit der Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung vom 12. Oktober - für einen mindestens zweijährigen Aufschub eingesetzt hatten. Gerade vor dem Hintergrund der Energiepreiskrise und der rasant steigenden Lebenshaltungskosten sollten Zusatzbelastungen der privaten Haushalte und des Gewerbes unbedingt vermieden werden."

Und die Situation wird im Jahr 2024 wohl leider keine wesentlich bessere sein, befürchtet Liebing. "Dennoch ist die Verschiebung um ein Jahr zumindest ein Teilerfolg für die kommunale Entsorgungswirtschaft und die Abfallgebührenzahler." Wichtig sei auch, dass die kommunalen Betriebe jetzt Planungssicherheit für die kommenden Gebührenkalkulationen erhalten", so der VKU-Chef. "Unser Ziel bleibt allerdings eine europäische Lösung, die perspektivisch den jetzt beschrittenen deutschen Sonderweg bei der Belastung der energetischen Abfallverwertung mit einem CO2-Preis ablösen muss. Wirklicher Klimaschutz lässt sich im Übrigen nur mit einer Zurückdrängung von Kunststoffverpackungen - zum Beispiel  durch die Umlegung der EU-Plastiksteuer auf die Hersteller - und einer bundesweiten Wertstofftonne erreichen", ist der oberste Vertretender der Stadtwerke überzeugt. Aus Sicht der Kommunen gehört die Müllverbrennung auch nicht in den Emissionshandel. Damit würden die Kommunen ja kein Geld verdienen wollen, sondern diese sei aus entsorgungstechnischen Gründen zwingend notwendig.

 

Kommunale Spitzenverbände fordern Sonderkonferenz der Finanzminister von Bund und Ländern



In einer anderen Notlage warten die Stadtwerke aber derzeit noch vergeblich auf Hilfe vom Bund. „Insbesondere in den Bereichen Beschaffung und Sicherheiten, Abschläge und Preisanpassung sowie Abrechnung und Zahlungsausfall führt die aktuelle Situation am Energiemarkt zu sehr großen Problemen bei Energieversorgern. Dies hat unmittelbare Folgen auch für die übrige Wirtschaft. Denn die Energieversorger sehen sich aufgrund überbordender Kosten und Sicherheitsanforderungen immer weniger dazu in der Lage, die für die gewerbliche und industrielle Tätigkeit notwendige längerfristige Kalkulierbarkeit von Energielieferungen zu gewährleisten“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Deutschem Städtetag, Deutschem Landkreistag und Deutschem Städte- und Gemeindebund.

Die kommunalen Spitzenverbände fordern deshalb eine Sonderkonferenz der Finanzminister von Bund und Ländern. „Da die Situation sich für viele Energieversorgungsunternehmen immer weiter zuspitzt, appellieren wir an Bund und Länder, sich zeitnah über Stabilisierungsmaßnahmen für Stadtwerke und weitere regionale Energieversorger zu verständigen, die in allen Bundesländern zugänglich sind und im Ernstfall Hilfen anbieten“, heißt es in dem Papier. Die bereits von verschiedenen Bundesländern geplanten oder bereits beschlossenen Hilfen müssen dringend vereinheitlicht werden, Stabilisierungsmaßnahmen mit dem Bund aufgesetzt werden, so die drei kommunalen Spitzenverbände. Dazu zählen aus ihrer Sicht: Kredite und Bürgschaften der Landesförderbanken beziehungsweise der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Stabilisierung des Terminhandels für Energie, Unterstützung bei Forderungsausfällen sowie ein Insolvenzmoratorium. (André Paul)

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