Kommunales

Ein digitale Anzeige mit der Aufschrift „Bei Stau Durchfahrtsverbote für Ausweichverkehr auf Straßen neben der Autobahn“ hängt bei Regenwetter über der Autobahn A8 vor dem Abzweig zur A93 Richtung Inntal. (Foto: dpa/Peter Kneffel)

24.03.2026

Stauflucht verboten: Polizei nimmt Ausweichverkehr ins Visier

Vielerorts stehen die Osterferien vor der Tür – und die Staugefahr auf oberbayerischen Autobahnen steigt. Wer deshalb durch anliegende Orte fahren will, könnte Bekanntschaft mit der Polizei machen

Mit dem Beginn der Osterferien und steigenden Staugefahr auf Autobahnen in Bayern stellt sich die Polizei wieder auf Kontrollen von Abfahrverboten ein. „Wir kontrollieren das der Lage angepasst und brennpunktorientiert“, sagte der Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, Stefan Sonntag. Besonders am ersten Ferienwochenende von Freitag an sowie am letzten Wochenende der Osterferien rechne man mit viel Verkehr – und entsprechender Staugefahr.

Kontrollen nur bei tatsächlichem Stau möglich

In den oberbayerischen Landkreisen Rosenheim, Berchtesgadener Land und Miesbach gelten die Durchfahrverbote an den Autobahnen 8 und 93 anders als in Tirol nicht an ausgewählten erwartbar verkehrsreichen Tagen, sondern von Freitag bis Sonntag und an Feiertagen. Aber: nur bei Stau. Erst dann kann die Polizei einschreiten. Planbar ist das für die Beamten nicht. „Aber die Kolleginnen und Kollegen haben viel Erfahrung und auch ein gewisses Gespür für den Verkehrsfluss“, sagte Sonntag.

Polizei setzt auf Erfahrung statt Zusatzkräfte

Bei zähfließendem Verkehr dürfen die Beamten Autofahrer aber nicht zurückschicken – auch wenn viele dann schon auf die umliegenden Straßen ausweichen. Die Kontrollen müssen laut Polizei mit dem täglichen Streifendienst bewältigt werden, extra Kräfte dafür gebe es nicht. Sei Wichtigeres zu tun, müssten die Streifenbesatzungen abrücken.

Verwarngeld bei Verstößen gegen Durchfahrtsverbote

Seit dem Start der Verbote wurden laut Polizei tausende Verkehrsteilnehmer kontrolliert. Bis nach den Faschingsferien seien etwa 3.700 zurück auf die Autobahnen 8 und 93 geschickt worden. Einige wenige, die sich uneinsichtig gezeigt hätten, seien auch mit Gebührenpflicht verwarnt worden. Bei Verstößen droht ein Verwarngeld von rund 50 Euro für Autos.

In aller Regel seien die kontrollierten Autofahrerinnen und Autofahrer aber einsichtig, betont Sonntag. „Da gibt es so gut wie nie Probleme.“ Viele würden von ihren Navigationsgeräten wegen Staus von der Autobahn gelotst und merkten trotz entsprechenden Schildern an den Autobahnen erst im Gespräch mit den Beamten, dass das nicht erlaubt ist. „Dann stellen sie sich wieder in den Stau wie alle anderen“, sagte Sonntag.

Kritik an zu laschen Kontrollen

Anwohner hatten sich während der Faschingsferien allerdings über die aus ihrer Sicht nicht ausreichende Umsetzung der Abfahrverbote beschwert. Der Rosenheimer Landrat Otto Lederer (CSU) hatte gefordert, ähnlich wie in Tirol Verwaltungshelfer für Kontrollen einzusetzen.

Das zuständige Innenministerium in München teilte zwar mit, man werde solche Vorschläge sorgfältig prüfen – verwies aber auch darauf, dass nach der Straßenverkehrsordnung nur die Polizei den Verkehr regeln darf. Eine Änderung müsste dementsprechend auf Bundesebene entschieden werden.

Ausnahmen bleiben weiterhin erlaubt

Im juristischen Sinne ist es an A8 und A93 auch nicht verboten, von der Autobahn zu fahren. Erlaubt ist das auch an Wochenenden, bei Stau zum Beispiel zum Tanken, für Pausen oder um die Ortschaften zu erreichen. Autofahrerinnen und Autofahrer dürfen bei Stau aber nicht durch anliegende Gemeinden fahren, um Zeit zu sparen. Solche Durchfahrtsverbote dürfen Behörden wie die Landratsämter der betroffenen Regionen erlassen. (dpa)

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