Kommunales

Solche Prachtgräber können sich in Bayern nur noch Gutverdienende leisten; zunehmend treten Menschen im Sparmodell die letzte Reise an. (Foto: Christ)

25.02.2022

Sterben wird immer teurer

Viele Kommunen im Freistaat erhöhen die Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren

Kein zweiter Satz über das Sterben ist so falsch wie dieser: Umsonst ist der Tod. Denn zumindest die Bestattung geht richtig ins Geld – und die Hinterbliebenen müssen immer häufiger darauf reagieren. Zwar werden nach wie vor viele Verstorbene traditionell im Sarg beerdigt. Allerdings steigt die Nachfrage nach Urnengräbern, Gräbern auf Urnenwiesen, Urnenhaingräbern oder Urnenerdkammern sowie Gräbern an beziehungsweise unter Bäumen.

So bunt wie die von den Kommunen angebotene Gräbervielfalt ist die kommunale Gebührengestaltung. Die Gebühren selbst wurden in letzter Zeit vielerorts und zum Teil drastisch erhöht. In Passau zum Beispiel kostet ein einfaches Erdwahlgrab seit letztem Jahr 50 Euro jährlich. Wobei es da landesweit große Unterschiede gibt. Auf den Friedhöfen Larrieden und Mosbach der Stadt Feuchtwangen sind lediglich zehn Euro im Jahr zu zahlen. Zu Beginn fällig wird allerdings einmalig eine Benutzungsgebühr für ein Einzelgrab von 400 Euro für Verstorbene ab zwölf Jahren. Die Ruhefrist beträgt 40 Jahre. In Eichstätt gibt es drei Klassen von Gräbern. Das billigste Grab kostet seit Anfang 2021 jährlich 40 Euro, ein Grab erster Klasse an der Umfassungsmauer des Ostfriedhofs schlägt mit 75 Euro zu Buche. Alle fünf Jahre kann die Grabnutzung für 15 Euro verlängert werden.

Für Familien, die gerade so über die Runden kommen, stellen steigende Gebühren auf dem Friedhof eine hohe finanzielle Belastung dar. In Pfaffenhofen an der Ilm zum Beispiel erhöht sich die Grabnutzung seit 2022 um 5 Prozent. Je nachdem, auf welchem Friedhof der Stadt das Grab liegt, müssen pro Jahr und Bestattetem zwischen 46 und 100 Euro gezahlt werden. Die Ruhefrist beträgt lediglich 20 Jahre. Ein Grab in bester Lage kostet in diesem Zeitraum mehr als 8000 Euro. Auch die Preise für die Urnengräber steigen – von jährlich 44 auf nun 55 Euro. Für Gräber in der Urnenwand werden 137 Euro verlangt.

Für 20 Jahre kostet ein Grab mehr als 8000 Euro

Nicht nur bei Gräbern kann man zwischen verschiedenen Optionen wählen. Auch um die Beerdigung herum ist bei genügend Geld viel möglich, zeigt das Beispiel der Stadt Eichstätt. Hier sind seit 2021 – je nach Bestattungsart – zwischen 100 und 580 Euro an Bestattungsgebühr zu zahlen. Soll die Aussegnungshalle inklusive Kerzen dekoriert werden, kostet dies zusätzlich 70 Euro. Für den Leichenhausdienst mit Aufbahrung und Betreuung fallen 150 Euro an. Die Nutzung des Leichenhauses am Ostfriedhof kostet täglich 40, die Nutzung der Aussegnungshalle 100 Euro. Für die Leichenklimatruhe fallen täglich 20 Euro an.

Wer möchte, dass sich der finanzielle Aufwand in Schranken hält, sollte den Verstorbenen in Eichstätt innerhalb der gesetzlichen Fristen bestatten. Der frühestmögliche Termin ist demnach 48 Stunden nach Eintritt des Todes. Erdbestattungen oder Einäscherungen müssen spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes erfolgen – wobei Samstage, Sonn- und Feiertage von der Stadtverwaltung großzügig nicht mitgerechnet werden. In Eichstätt können frühere oder spätere Bestattungen beantragt werden – was aber jeweils zusätzlich 25 Euro kostet. Die Genehmigung eines Grabsteins schlägt mit 25 Euro zu Buche, die einer Urnennischenplatte mit 15 Euro.

In Gunzenhausen kam es 2019 zu einer Novellierung der Satzung über die Friedhofs- und Bestattungsgebühren. „Die Kosten für ein Reihengrab betragen auf den Friedhöfen der Stadt aktuell 37,60 Euro jährlich, für ein Einzelgrab fallen 76 Euro an“, so Pressesprecher Manuel Grosser. Für ein Familiengrab werden 152 Euro pro Jahr erhoben, ein Urnengrab schlägt lediglich mit 27,80 Euro zu Buche: „Für ein Urnenhaingrab in der Wiese erlauben wir uns, 47,10 Euro zu erheben, für ein gärtnerbetreutes Urnengrab fallen 227,80 Euro pro Jahr an.“ Ein Grab in der Urnenwand wird mit 77,10 Euro jährlich berechnet.

Neue kulturelle Tendenzen

Dass es neue Tendenzen in der Bestattungskultur gibt, wirkt sich inzwischen deutlich auf die Belegung der Friedhöfe aus. In Eichstätt zum Beispiel fanden 2020 insgesamt 111 Beerdigungen auf den vier kommunal verwalteten Friedhöfen statt. „Sie teilen sich auf in 70 Urnen- und 41 Sargbestattungen“, so Pressesprecherin Sophie Schmidt. Insgesamt verwaltet die Stadt nach eigenen Angaben rund 3300 Grabstellen; 2540 sind aktuell belegt. Das sind knapp 77 Prozent. Die Friedhöfe der Stadt Gunzenhausen sind sogar nur noch zu rund 70 Prozent ausgelastet. Der jährliche Rückgang beträgt laut Pressestelle 1 bis 2 Prozent.

Für die wachsende Zahl der völlig oder fast mittellosen Personen wird das Sterben auch in kleinen Gemeinden des Freistaats unerschwinglich. Exorbitant steigen 2022 zum Beispiel die Grabnutzungsgebühren in Uettingen bei Würzburg. Bisher kostete ein Einzelgrab hier 155 Euro, nun werden 888 Euro verlangt. Ein Doppelgrab, das bisher für 260 Euro zu haben war, kostet ab sofort 1500 Euro. Auch Urnengräber werden teurer, und zwar steigen die Gebühren hier von 150 auf 648 Euro. Nur Urnengrabfächer verbilligen sich. In Zukunft soll diese Bestattungsform nur noch 528 Euro statt wie bisher 850 Euro kosten.

Hohe Unterhaltskosten für den Friedhof werden von den Kommunen als häufigstes Argument für die saftige Gebührensteigerung angeführt. 24 000 Euro muss Uettingen nach eigenen Angaben jährlich dafür aufbringen. In nächster Zeit sind die Toiletten, das Eingangstor sowie eine der Mauern zu sanieren. Selbst mit der drastischen Gebührenerhöhung könnten die Kosten nicht komplett gedeckt werden, klagt man im Rathaus. Auch in Thüngersheim bei Würzburg verdoppeln sich heuer aus diesem Grund die Friedhofsgebühren. (Pat Christ)

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