Kommunales

Zusätzliche Öffnungszeiten - davon wollen viele Unternehmer profitieren. (Foto: dpa)

09.08.2018

Streit über Ansbacher Laden-Öffnungszeiten vorm VGH

Wenn in der Stadt Feste gefeiert werden, wollen alle Geschäftsinhaber ihre Waren anbieten, nicht nur die in der City

Dürfen in Ansbach Geschäfte im ganzen Stadtgebiet an Sonntagen öffnen, wenn lediglich in der Innenstadt Feste oder Märkte stattfinden? Über diese Frage verhandelt gerade der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München. Die Gewerkschaft Verdi und die Katholische Arbeiternehmer-Bewegung (KAB) hatten das Normenkontrollverfahren angestrengt. Es richtet sich gegen eine entsprechende Verordnung der Stadt Ansbach zur Regelung verkaufsoffener Sonntage. Mit einem Urteil wird noch im Laufe des Verhandlungstags gerechnet. Eine Grundsatzentscheidung werde nicht gefällt, sagte eine Sprecherin. Es gehe ausschließlich um die städtische Verordnung von Ansbach.

Die Stadt Ansbach erlaubt in ihrer Verordnung, dass während eines Street Food Festivals, eines Stadtfestes und eines Martinimarkts die Läden im gesamten Stadtgebiet geöffnet haben dürfen. In einer Eilentscheidung hatte der VGH im März dieses Jahres auf Antrag von Verdi die Verordnung in Ansbach außer Kraft gesetzt. Damals erklärten die Richter, dass nicht alle Geschäfte im Stadtgebiet während des Street Food Festivals geöffnet haben dürfen. Denn dieses solle nur auf einzelnen Plätzen der Altstadt stattfinden, somit sei der Bezug der offenen Läden in den restlichen Teilen von Ansbach zum Fest nicht gegeben. (dpa)

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