Kommunales

An vier Sonntagen im Jahr kann man in Fürth einkaufen - zumindest bisher. (Foto: dpa)

24.01.2018

Streit um verkaufsoffene Sonntage in Fürth

Kirchennahe "Sonntagsallianz" gegen städtischen Wirtschaftsreferenten

Gegen die Kritik der "Sonntagsallianz Fürth" an der Sonntagsverkaufsverordnung in Fürth wehrt sich der Wirtschaftsreferent der Stadt, Horst Müller (CSU). Weder von Gewerbetreibenden noch Beschäftigten im Fürther Einzelhandel seien ihm bisher Klagen über die vier verkaufsoffenen Sonntage in Fürth zu Ohren gekommen, erklärte der berufsmäßige Stadtrat. Das kirchlich-gewerkschaftliche Bündnis "Sonntagsallianz Fürth" hatte in der vergangenen Woche die Stadtverwaltung aufgefordert, die bisherige Regelung an aktuelle Gerichtsentscheidungen anzupassen. Den vier verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt fehle die rechtliche Grundlage, hieß es. Mehrere Verwaltungsgerichte in Bayern hätten in den vergangenen Jahren Entscheidungen gefällt, die die Kommunen enger an das Ladenschlussgesetzes binden würden. So müssten der räumliche Zusammenhang und das Verhältnis zwischen Verkaufs- und Veranstaltungsfläche beachtet werden.

"Nur bezogen auf kommende Entscheidungen"


Das sieht Horst Müller anders: "Die neuere Rechtsprechung bezieht sich nur auf kommende Entscheidungen zu verkaufsoffenen Sonntagen. Der alte Beschluss der Stadt Fürth ist davon nicht betroffen". Zum Frühlingsfest, zum "Fürth-Festival" sowie zwei Mal zur Kirchweih können Gewerbetreibende in der Stadt ihre Geschäfte an den Sonntagen öffnen, lautet ein Beschluss der Stadt, der rund zehn Jahre zurückliegt. Müller sagte, er wolle "keinesfalls, dass noch mehr Menschen an Sonntagen arbeiten müssen". Der Fürther Einzelhandel sei im Vergleich zu Nürnberg und Erlangen in einer weitaus schwierigeren Situation, der man mit dem Beibehalten der vier Sonntage Rechnung trage. Norbert Feulner, Sprecher der "Sonntagsallianz Fürth" und Regionssekretär des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) Mittelfranken, hielt der Stadt vor, sich gegen den Arbeitnehmerbeirat der Kommune zu stellen. Dieser habe sich in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2017 einstimmig dafür ausgesprochen, dass in Fürth die aktuelle Rechtsprechung vollzogen wird. (epd)

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