Kommunales

Die Stadt München klagt jetzt auch noch vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das Verbot einer Übernachtungssteuer im Freistaat. (Foto: dpa/Matthias Balk)

16.08.2023

Übernachtungssteuer vor dem Verfassungsgerichtshof

München will Übernachtungssteuer via Verfassungsgerichtshof ermöglichen

Die Stadt München klagt jetzt auch vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das Verbot einer Übernachtungssteuer im Freistaat. Bamberg und Günzburg haben sich der Klage angeschlossen, wie die Landeshauptstadt am Mittwoch mitteilte.

München will von Hotelgästen eine Übernachtungssteuer von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis erheben. Die Stadtkämmerei erhofft sich daraus jährliche Einnahmen von 60 bis 80 Millionen Euro. Der Landtag untersagte den bayerischen Kommunen durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes jedoch, eine Übernachtungssteuer zu erheben. Deshalb hatte die Stadt München im Mai bereits beim Verwaltungsgericht Klage gegen den Freistaat eingereicht. Diese Klage ruhe jetzt, bis der Verfassungsgerichtshof entscheiden habe, sagte ein Sprecher der Stadtkämmerei.

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) sagte: "Diesen schwerwiegenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung werden wir so nicht hinnehmen. Der Freistaat verwehrt uns damit dringend benötigte Einnahmen. Es freut mich deshalb sehr, dass sich bereits zwei weitere Städte unserer Klage angeschlossen haben."

Der Bamberger Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD) warf der Staatsregierung "eine massive Einschränkung der Finanzierung kommunaler Haushalte" vor. Auch Günzburg als dritte klagende Kommune hat einen SPD-Oberbürgermeister, Kritik an dem Verbot der landläufig "Bettensteuer" genannten Abgabe gab es aber auch vom Bayerischen Städtetag.

Die Staatsregierung und der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband befürchten, eine Übernachtungssteuer schade dem Tourismus und belaste Hotels und Gäste nach der Corona-Pandemie und in Zeiten hoher Inflation. Der Münchner Stadtkämmerer Christoph Frey (SPD) sagte: "Die bayerische Staatsregierung ist jede sinnvolle Begründung eines Verbotes schuldig geblieben. Das ist Gesetzgebung am Rande der Willkür."
(Roland Losch, dpa)

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