Kommunales

Irgendwie kauft und trinkt inzwischen jeder wie er mag an der Tanke. (Foto: dpa)

12.12.2014

Viele Kommunen kontrollieren gar nicht mehr

Vor knapp drei Jahren erregte das Alkoholverkaufsverbot für Tankstellen ganz Bayern – inzwischen gilt wieder "leben und leben lassen"

Vor knapp drei Jahren beherrschte wochenlang ein Streit die bayerische Öffentlichkeit: Wer bekommt an Tankstellen nach 20 Uhr noch ein Bier – und wer nicht? Das zuständige Sozialministerium wollte Alkohol nur noch an Tankkunden verkaufen lassen. Der Aufschrei in der Bevölkerung und bei den Tankstellenbetreibern war groß. Die Staatszeitung hat sich bei Pächtern und Kommunen umgehört, was aus dem ursprünglichen Plan wurde.
In einigen Städten und Landkreisen wird die Einhaltung der Bestimmungen einfach nicht mehr kontrolliert – ganz nach dem Motto „Leben und leben lassen“, das Ministerpräsident Hort Seehofer im Tankstellenstreit ausgab und sich somit gegen die damalige Sozialministerin Christine Haderthauer (beide CSU) stellte.
Hintergrund: Im Gegensatz zu anderen Bundesländern hat Bayern kein eigenes Ladenschlussgesetz. Im Freistaat gilt daher die Gesetzgebung des Bundes. An der Umsetzung des Bundesladenschlussgesetzes wiederum entfachte sich dann 2012 der Streit über den Warenverkauf an Tankstellen. Paragraf 3 des Gesetzes legt fest, dass Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen, sowie montags bis samstags von 6 Uhr bis 20 Uhr geschlossen sein müssen.
Ausnahmen für Tankstellen sind in Paragraf 6 geregelt. Diese dürfen demnach rund um die Uhr geöffnet sein, um eine durchgehende Versorgung im Straßenverkehr zu gewährleisten. Außerhalb der normalen Ladenöffnungszeiten ist aber nur der Verkauf von „Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge, soweit dies für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendig ist, sowie die Abgabe von Betriebsstoffen und von Reisebedarf gestattet“. Als Reisebedarf gelten unter anderem Zeitungen, Tabakwaren, Schnittblumen, Filme und Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen. Zum Stein des Anstoßes wurde schließlich die Auslegung des Wortes „Reisende“ und die Beschränkung auf Autofahrer und Mitfahrer.
So gibt es in Regensburg inzwischen keine Überwachung des Ladenschlussgesetzes in Tankstellen mehr. Dabei war die oberpfälzische Hauptstadt einst der Auslöser für die hitzige Debatte. Auf zwei Liter Bier, einen Liter Wein oder eine kleine Schnapsflasche für Kunden, die mit dem Auto kommen, beschränkte der Stadtrat 2011 dort den abendlichen Verkauf an Tankstellen. „In Regensburg gab es den Trend, dass sich Jugendliche von Taxisfahrern spät in der Nacht noch einen Kasten Bier von der Tankstelle ans Donauufer oder in die Altstadt haben bringen lassen. Diesen ausufernden Feiern wollten wir mit der Regelung entgegentreten“, erinnert sich der städtische Rechtsreferent Wolfgang Schörnig.

Mit Schankgenehmigung die Regelung umgehen


Die Regensburger Vorgaben wurden bald vom Sozialministerium in München aufgegriffen. Das Bundesladenschlussgesetz, das Tankstellen nach 20 Uhr den Verkauf von Reisebedarf erlaubt, wurde im Juni 2012 mit einem Vollzugshinweis präzisiert. „Kleinere Mengen an Lebens- und Genussmitteln“ durften demnach nur noch an Reisende – also Autofahrer und deren Mitfahrer – verkauft werden. Fußgänger und Radfahrer bekamen dagegen nicht einmal mehr eine Flasche Mineralwasser. Wer sich abends an der Tankstelle um die Ecke noch schnell eine Tüte Chips für den Filmabend holen wollte, musste ins Auto steigen.
Weniger als ein halbes Jahr und mehrere Zehntausend Protestunterschriften später revidierte Haderthauer die Anweisung in einem neuen Vollzugshinweis. Fortan sollten die Behörden nur noch bei „offensichtlichem Missbrauch“ einschreiten – was aus ihrer Sicht insbesondere dann der Fall ist, „wenn sich im Umfeld der Tankstelle Personen oder Gruppen erkennbar zum Zwecke des Alkoholkonsums treffen beziehungsweise aufhalten“. Auch Nicht-Reisende bekamen fortan wieder kleinere Mengen Alkohol.
In Regensburg hat die öffentliche Aufmerksamkeit ihren Zweck laut Rechtsreferent Schörnig erfüllt. „Das war ein Wachmacher.“ Tankstellenbetreiber und Taxifahrer seien für die Situation sensibilisiert worden und gingen nun verantwortungsvoller beim Verkauf von Alkohol vor. Kontrollen seien daher nicht mehr nötig. „Bei uns ist also alles beim Alten, aber es wird nicht mehr vollzogen.“
Bei den Tankstellenbetreibern ruft die aktuelle Lage allerding – trotz der wieder etwas liberaleren Auslegung des Landeschlussgesetzes – keine ungeteilte Freude hervor. „Zur Zeit haben wir die Situation, dass es zwar ein Gesetz gibt, dieses aber nicht angewandt wird“, kritisierte der Vorsitzende des bayerischen Tankstellenverbands, Günter Friedl. Er wünsche sich eine eindeutige Regelung und damit Rechtssicherheit.
Viele Betreiber der 1600 bayerischen Tankstellen versuchten sich inzwischen auf einem anderen Weg zu helfen: „Viele gehen den Umweg über eine Schankgenehmigung. Denn wer diese besitzt, ist in der Regel nicht an Öffnungszeiten gebunden“, erläuterte Friedl. Dennoch sei er erleichtert, dass sich die ursprüngliche Verschärfung nicht durchgesetzt habe. Schließlich mache der Verkauf in den Shops mehr als 80 Prozent des Gewinns der Tankstellen aus. Für den Alkoholverkauf in der Nacht werbe der Verband bei den Tankstellen für einen verantwortungsbewussten Umgang: „Wenn jemand morgens um 3 Uhr vier Träger Bier kaufen will, dann weiß jeder, dass das kein Reisebedarf ist. In so einem Fall raten wir den Betreibern davon ab, das Bier zu verkaufen“, betonte er.
Die kreisfreien Städte und Landkreise pochen nach eigenen Angaben ohnehin weiter auf die in den Vollzugshinweisen geregelten geringen Alkoholmengen, die verkauft werden dürfen: zwei Liter Bier, ein Liter Wein oder 0,1 Liter Schnaps. Kontrollen finden allerdings fast überall lediglich stichprobenartig durch Polizeistreifen statt.
Probleme bei der Umsetzung gibt es aber ohnehin keine. So zählte das Landratsamt Hof in diesem Jahr genau einen und in den Vorjahren gar keinen Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz an Tankstellen. In Regensburg waren es 2012 etwa drei Verstöße, für die Geldstrafen von 10 bis 30 Euro fällig wurden. In Aschaffenburg, Ingolstadt und den Landkreisen Hof, Roth und Neu-Ulm summiert sich die Zahl der geahndeten Fälle in den vergangenen drei Jahren auf exakt null. (Daniel Wenisch)

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