Kommunales

Viele Kommunen wollen auf stillgelegte Bahnflächen Wohnungen bauen. Bisher ist es aufgrund eines Gesetzes kaum möglich, auf solchen Flächen zu bauen. Die neue Regierung will das ändern. (Foto: picture alliance/Goldmann)

28.05.2025

Viele Kommunen schielen auf stillgelegte Bahnflächen

Bundeskabinett will die Bebauung dort erleichtern

Die neue Bundesregierung will bestimmte Bauvorhaben auf stillgelegten Bahn-Grundstücken erleichtern. Derzeit ist es nahezu unmöglich, nicht mehr genutzte Bahnflächen etwa für den Bau kommunaler Wohnungen zu nutzen, obwohl viele Städte das gerne tun würden. Im Eisenbahnverkehrsgesetz steht aber festgeschrieben, dass diese Flächen im "überragenden öffentlichen Interesse" liegen.

Nur, wenn andere Projekte dieses Interesse überwiegen, dürfen die Flächen danach entsprechend freigestellt und anders genutzt werden. Das könnten Projekte zugunsten der Landesverteidigung, Wind- oder Solarprojekte oder bestimmte Bundes-Fernstraßenvorhaben sein.

Diese Regelung geht auf eine Gesetzesverschärfung durch die alte Bundesregierung zurück. Sie wollte damit sicherstellen, dass die Grundstücke für einen möglichen künftigen Bahnbetrieb erhalten bleiben und nicht ohne weiteres verkauft und bebaut werden.

Vorgaben sollen wieder gelockert werden

Das neue Kabinett will diese Vorgaben nun wieder lockern. Es hat dafür eine Formulierungshilfe für eine Gesetzesänderung beschlossen, mit der sich nun die Fraktionen auseinandersetzen sollen. Diese zielt darauf ab, für die Kommunen bestimmte Stadtentwicklungsprojekte zu erleichtern, die auf den alten Bahnflächen umgesetzt werden könnten.

"Natürlich müssen wir auch in unseren dicht besiedelten Räumen dafür sorgen, dass auch perspektivisch ausreichend Flächen für einen zunehmenden Bahnverkehr zur Verfügung stehen", teilte Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) mit. "Aber die Gesetzesanpassung der letzten Legislatur ist hier deutlich über das Ziel hinausgeschossen."

In der Formulierungshilfe bleibt das überragende öffentliche Interesse der alten Bahnflächen erhalten. Das Gesetz würde aber dahin gehend gelockert, "dass sich andere Nutzungen gegenüber dem Bahnbetriebszweck durchsetzen können", wie es darin heißt. Voraussetzung ist, dass auf dem Grundstück kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht "und auch langfristig kein Nutzungsbedarf für den Bahnbetriebszweck prognostiziert wird".
(Matthias Arnold, dpa)

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