Kommunales

Auf kommunale Kassenwarte lauern viele verdeckte Fallstricke – besonders bei nicht korrekt eingetriebenen Forderungen. (Foto: Bilderbox)

28.11.2014

Wenn der Kämmerer büßen soll

Eine Unachtsamkeit, eine falsche Anweisung vom Bürgermeister – und schon kann der Gemeinde ein teurer Schaden entstehen

Viele Kommunen pfeifen finanziell aus dem letzten Loch, jeder Euro ist wichtig. Umso schlimmer, wenn den Gemeinden aufgrund eigenen Fehlverhaltens Geld verloren geht – beispielsweise wegen nicht eingetriebener Forderungen. Neben dem materiellen Verlust steht dann auch die Frage im Raum: Wer soll dafür büßen?

Kämmerer Max Obergruber (Name geändert) war jung und noch neu im Rathaus der Marktgemeinde, da landeten eines Tags die Unterlagen eines örtlichen Honoratiorenehepaars auf seinem Tisch: Der Mann engagiert bei der Freiwilligen Feuerwehr, die Ehefrau Mitglied im Kirchgemeinderat. Aber steuerlich lag einiges im Argen, die Kommune hatte berechtigte Forderungen. Doch der erfahrene, langjährige Bürgermeister bremste seinen jungen Kassenwart aus: „Das sind ehrbare Leute, da wird jetzt nicht gemahnt und gedrängelt, wir warten mit unseren Forderungen.“ Das klang logisch, Max Obergruber wollte auch nicht kleinlich sein und schließlich – die Anweisung kam doch von seinem Chef, dem Bürgermeister. Wenn es später Ärger gäbe, dann wäre er doch fein raus, oder etwa nicht? Wer im öffentlichen Dienst nicht aus Vorsatz oder aus grober Fahrlässigkeit einen Bock schießt, dem kann schließlich nichts passieren, oder?
Nein, leider nicht. Kämmerer Obergruber hätte, wie es in der Verwaltungssprache heißt, gegenüber seinem Bürgermeister remonstrieren müssen, Lebens- und Berufserfahrung hin oder her. Das war sein schwerer Fehler, dumm gelaufen. Denn gegenüber dem Honoratiorenehepaar bestanden seitens der Marktgemeinde berechtigte Forderungen in fünfstelliger Höhe. Als die Angelegenheit nämlich einige Jahre später mittels der Experten vom kommunalen Prüfungsverband ans Licht kam, da wollte der Bürgermeister von seiner damaligen Großzügigkeit und Dienstanweisung, ja von der ganzen Angelegenheit plötzlich nichts mehr wissen. Schließlich standen Wahlen vor der Tür und gegenüber seinem Herausforderer im Gemeinderat brauchte der Amtsinhaber ein Bauernopfer. Sicher, in der Öffentlichkeit fand er nur gute Worte für den jungen Kämmerer, ein fabelhafter Mann, keine Ahnung, wie dem ein solcher Schnitzer passieren konnte, ja, warum hast Du denn nichts gesagt, Martin?! Wie heißt es so schön: Der Vorgesetzte steht immer dann entschieden hinter seinen Mitarbeitern, wenn das Feuer von vorn kommt! Und für Martin Obergruber hatte es dann auch gleich mehrere unangenehme Konsequenzen, dass er vor seinem Rathauschef klein beigegeben hatte: dienst-, zivil- und strafrechtlich.

Vollstreckungsverband entlastet personell


Martin Resch, hauptamtlicher Dozent an der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) in Deggendorf und seit Jahren mit der Ausbildung von Nachwuchskämmerern befasst, weiß von einigen derartigen Fällen. „Freilich kommen die nur selten an die Öffentlichkeit, in der Lokalzeitung steht da nichts, wenn es der Bürgermeister nicht will.“ Als langjähriger ehrenamtlicher Gemeinderat kennt der Dozent freilich auch die andere, die politische Seite: Ein Kämmerer, der sich remonstrierend gegen seinen Bürgermeister stellt, dessen weitere Karriere ist, nun ja, überschaubar. Aber auch, wer einem hierarchisch gleichgestellten Kollegen aufgrund von dessen Lässigkeit bei Forderungen auf die Finger klopft, macht sich unbeliebt. Die vergleichsweise harmlosesten Konsequenzen hatte die Angelegenheit für den beamteten Max Obergruber noch in dienstrechtlicher Hinsicht. In einer disziplinarischen Maßnahme wurde er versetzt – dumm, wenn man gerade gebaut hat und die Frau das zweite Kind erwartet –, außerdem hagelte es eine Geldbuße. Unangenehmer waren die zivilrechtlichen Folgen. Denn der neue Bürgermeister erhob Regressforderungen. „Ja, da kann’s scho sei, dass ma Oana a weng ans Sparbüchel geht“, warnt Martin Resch. Plötzlich stand der junge Kämmerer vor einem Berg von Schulden. Seine Vermögenseigenschadenversicherung bot ihm nur einen geringen Schutz, die Summe war zu niedrig gehalten. Und dann meldete sich auch noch die Staatsanwaltschaft bei Max Obergruber und leitete ein förmliches Strafverfahren ein wegen Untreue nach Paragraph 266 StGB. Bis zu fünf Jahren Haft drohte dem jungen Kämmerer plötzlich. Er dachte verzweifelt bei sich: „Hätte ich den ganzen Vorgang wenigstens schriftlich für mich selbst dokumentiert, einen entsprechenden Aktenvermerk angelegt.“
„Ärger kann man sich als Kämmerer aber nicht nur mit unberechtigter Großzügigkeit einhandeln“, verrät Martin Resch. Gerade in kleinen Gemeindeverwaltungen, wo der Kämmerer meist als Einzelkämpfer agiert, lauern Fallstricke - unter anderem durch die immer komplexere Finanzrechtslage. „Ein häufiger Fehler ist beispielsweise, dass Forderungen an nicht rechtsfähige Adressen geschickt werden, beispielsweise an eine Erbengemeinschaft“, erläutert der Experte. „Ebenso gut können Sie die Forderung auch an Ihren Dackel adressieren.“ Sein Rat an die selbstständigen kleinen Kommunen: „Schließt Euch zu einem so genannten Vollstreckungsverband zusammen.“ Das entlastet nicht nur personell, sondern erhöht auch die Zugriffsmöglichkeiten. „Wichtig ist auch ein Vollstreckungsbediensteter im Außendienst“, gibt Martin Resch zu bedenken. „Ein normaler Gerichtsvollzieher ist dagegen der Diener vieler Herren.“ So aber können die Kommunen etwa bei Insolvenzen, genau wie die privaten Gläubiger, auch ihre Forderungen anmelden.
(André Paul)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.