Kommunales

Die bayerischen Landräte fordern vom Freistaat Bayern seit langem eine Krankenhausplanung auf einer bayernweit soliden Datengrundlage und eine zukunftsorientierte Strukturplanung im Hinblick auf Bedarf, Qualität und Erreichbarkeit. (Foto: dpa/Christian Charisius)

23.10.2024

Wichtiger, aber nicht ausreichender Schritt

Landkreistagspräsident Karmasin zum Sieben-Punkte-Plan der Bayerischen Staatsregierung zur Krankenhausplanung

Die bayerischen Landräte fordern vom Freistaat Bayern seit langem eine Krankenhausplanung auf einer bayernweit soliden Datengrundlage und eine zukunftsorientierte Strukturplanung im Hinblick auf Bedarf, Qualität und Erreichbarkeit. Mit dem gestern veröffentlichten Sieben-Punkte-Plan ist die Bayerische Staatsregierung diesem Ziel nähergekommen.

„Der Sieben-Punkte-Plan greift viele unserer Forderungen auf, die notwendig für regionale Planungsüberlegungen und Umstrukturierungen sind, und ermöglicht so die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bevölkerung. Mit einer fundierten Darstellung von Einzugsbereichen und Erreichbarkeiten werden die Krankenhäuser gezielt auf die Anforderungen in der jeweiligen Region eingehen können. Flächendeckende Bedarfsgerechtigkeit wird in den Fokus gerückt“, so der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Fürstenfeldbrucks Landrat Thomas Karmasin (CSU), in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales beim Bayerischen Landkreistag.

„Der Sieben-Punkte-Plan ist ein wichtiger, aber nicht ausreichender Schritt in die richtige Richtung. Der Freistaat Bayern hat sich zu den herausfordernden Rahmen- und Ausgangsbedingungen im Gesundheitssystem lange zurückgehalten und auf den Bund als denjenigen, der für die Betriebskostenfinanzierung verantwortlich ist, verwiesen. Dabei kommt es bei einer zukunftsfähigen Bewältigung der bestehenden Herausforderungen in der stationären und ambulanten Versorgung der Bevölkerung vor allem im ländlichen Raum auch auf eine solide Krankenhausplanung, für welche die Länder verantwortlich sind, an. Dabei muss der stationäre und ambulante Bereich zusammen betrachtet werden. Und der Freistaat darf sich nicht allein auf regionale Vor-Ort-Betrachtungen verlassen, sondern muss selbst aktiv planend eingreifen. Hier besteht deutlicher Nachholbedarf“, so Karmasin weiter. (BSZ)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2024

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2025

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 29.11.2024 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.