Kommunales

Nicht jede politische Gesinnung ist für einen VAG-Fahrer erlaubt. (Foto: VAG)

08.08.2017

Wie rechts darf ein Nürnberger Busfahrer sein?

Entlassener Arbeitnehmer und die städtische VAG streiten in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht

Im Arbeitsrechtsstreit um die Rede eines Nürnberger Bus- und Straßenbahnfahrers auf einer Demo der Partei "Die Rechte" prüft das Landesarbeitsgericht (LAG), ob der Arbeitsvertrag von den städtischen Verkehrsbetrieben aufgelöst werden kann. Die VAG Nürnberg hatte den Mann gekündigt, weil er bei der Demo seinen Dienstausweis am Gürtel gut sichtbar getragen hatte. In erster Instanz war die VAG aber vor dem Arbeitsgericht Nürnberg gescheitert. Die Kündigung sei überzogen gewesen, die städtischen Verkehrsbetriebe hätten überreagiert. Die VAG ging deshalb in Berufung, sie sieht eine Weiterbeschäftigung des Mannes als unzumutbar an.

Mit einem Urteil wird am Freitag gerechnet


Bei der Berufungsverhandlung vor dem LAG in Nürnberg teilte das Gericht zwar grundsätzlich die Auffassung des Arbeitsgerichts. Eine Äußerung des Busfahrers bei der Verhandlung in erster Instanz könnte aber eine Wendung im dem Fall bringen: Der Mann, der Stadtrat der lokalen politischen Vereinigung "Bürgerinitiative Ausländerstopp" (BIA), ist, sieht sich als Opfer einer Verschwörung der in Nürnberg einflussreichen SPD, die auch bei der VAG ihre Leute platziert hat.  "Wenn sie könnten, hätten sie mich erschossen", klagt der Arbeitnehmer. Die VAG hält deshalb eine Weiterbeschäftigung des Busfahrers für nicht zumutbar. Sie beantragte, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, sollte die Kündigung auch in zweiter Instanz für unwirksam erklärt werden. Das Gesetz sehe diese Möglichkeit gegen Zahlung einer Abfindung vor, sagte ein Justiz-Sprecher. Eine Entscheidung will das LAG am Freitag verkünden. (dpa)

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