Kommunales

Ein Bußgeldbescheid. (Foto: dpa/Angelika Warmuth)

06.07.2020

Zu Unrecht gezahlte Bußgelder

Was Bayerns Kommunen die Erstattung kosten würde

Der umstrittene neue Bußgeldkatalog wird in Bayern vorerst nicht mehr angewendet. „Wir werden deshalb ab sofort für laufende Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren die alte Rechtslage anwenden“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Doch was bedeutet das für die bereits verhängten Bußgeld, die von den kommunalen Ordnungsämtern eingezogen worden?

Der Oberbürgermeister des mittelfränkischen Dinkelsbühl, Georg Hammer (CSU), erwartet, diese zurückzahlen zu müssen und hat sich das für seine Stadt schon mal ausgerechnet. Seit Ende April sind in der Dinkelsbühler Verkehrsüberwachung insgesamt 762 Verstöße im fließenden Verkehr erfasst worden. Ebenso habe die Stadt 19 Fahrverbote aussprechen müssen, von denen 15 nach der alten Straßenverkehrsordnung nicht verhängt hätten werden dürfen, so Hammer zum BR. Das ergäbe zusammen rund 100 000 Euro an zu viel eingenommen Bußgeldern.

Städtetag hat noch keine Strategie


In Dinkelsbühl wohnen rund 12 000 Menschen – das entspricht knapp 0,1 Prozent der bayerischen Bevölkerung. Mal angenommen, in anderen Kommunen wurde in ähnlicher Größenordnung wie in Dinkelsbühl kassiert – dann ergäbe das eine Summe von mehr als 100 Millionen Euro, die die Kommunen im Freistaat den Bürgern zurückerstatten müssten. Beim Bayerischen Städtetag, heißt es auf Nachfrage, hat man die Mitgliedern zwar über die wieder geänderte Rechtslage informiert. Welche konkreten finanziellen Konsequenzen sich daraus ergeben könnten sei aber noch kein Thema, so Sprecher Achim Sing. (André Paul)

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