Kommunales

Ein Kran steht in der Nähe von München neben einem Windrad. Im Vordergrund ist ein blühendes Rapsfeld zu sehen. (Foto: dpa/Sven Hoppe)

12.06.2020

Zustimmung fürs Windrad

Das Bundeswirtschaftsministerium rät, Kommunen und Bürger*innen künftig generell an den Erträgen der Anlagen zu beteiligen.

Umfragen zeigen: Die Akzeptanz für Windenergie an Land ist hoch. Nun hat das Bundeswirtschaftsministerium in ein Eckpunktepapier geschrieben, wie die Zustimmung in der Bevölkerung und bei Kommunen steigen soll: nämlich durch finanzielle Zuwendungen der Betreiber an Kommunen und Bürger*innen.

An vielen Bürgerwindkraftwerken sind Menschen aus den Standortkommunen und von umliegenden Gemeinden beteiligt. Vielerorts werden die Pachten für die Windflächen an alle Grundbesitzer verteilt. Oder Kommunen erwerben die Stellplätze für die Windkraftanlagen per Vorkaufsrecht, und das Pachtgeld kommt der Allgemeinheit zugute.

Nun hat das Bundeswirtschaftsministerium ein Eckpunktepapier erstellt. Das beinhaltet die Pflicht, dass Betreiber neuer Windkraftwerke (WKW) der Gemeinde 0,2 Cent pro Kilowattstunde (C/kWh) Stromertrag überweisen müssen. Das würde etwa 20 000 Euro jährlich entsprechen, heißt es in dem Papier. Die Autoren aus dem Haus von Ressortchef Peter Altmaier (CDU) weiter: „Für Kommunen ist eine so hohe Einnahme geeignet, die Akzeptanz neuer WKW spürbar zu erhöhen, wenn sie nicht sogar noch mehr Flächen dafür ausweisen.“

Maximal 90 Prozent des örtlichen Grundversorgertarifs


Auch Bürger*innen, die sich nicht selbst an Windrädern beteiligen wollen oder können, sollen etwas vom neuen WKW neben dem Dorf haben: Betreiber können ihnen günstigen Bürgerstrom anbieten. Der Tarif dürfe „maximal 90 Prozent des örtlichen Grundversorgertarifs betragen“, fordern Altmaiers Beamte. 100 bis 200 Euro Ersparnis pro Jahr verspricht das Eckpunktepapier dadurch. Mindestens 80 Haushalte müsse der Betreiber nachweisen, dann halbiere sich die Zahlung an die Gemeinde – so der Vorschlag im Schreiben des Ministeriums.

Das sei auf Grundlage eines Gutachtens entstanden, welches zwei Forschungsinstitute plus eine renommierte Anwaltskanzlei im Auftrag des Ministeriums erstellt haben sollen. Veröffentlicht wurde das bislang aber offenbar nicht.

So weit, so gut. Wenn da nicht kurz nach dem Papier die Bundesregierung, federführend wiederum Wirtschaftsminister Peter Altmaier, eine sogenannte Mindest-Abstandsregel für WKW beschlossen hätte. Künftig sollen solche Öko-kraftwerke 1000 Meter entfernt von Wohnhäusern stehen dürfen. Eine Länderöffnungsklausel erlaube Sonderregelungen, heißt es.

"Jedes Land kann weiter sein eigenes Süppchen kochen"


Das aber dürfte bedeuten: In Bayern gälte weiterhin 10H, also ein Abstand der zehnfachen Gesamthöhe. Bei heutigen WKW sind das mindestens 2000 Meter. Mit Blick auf 10H erklärt Antje von Broock, Geschäftsführerin beim Bund für Umwelt und Naturschutz: „Jedes Land kann weiter sein eigenes Süppchen kochen und so die Windkraft blockieren. Abstandsregeln führen weder zu mehr Naturschutz noch zu mehr Akzeptanz in der Bevölkerung.“

Wie und ob Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) dieses Dilemma beseitigen will, wollte sein Haus der Staatszeitung nicht beantworten. Möglicherweise gelingt es ja durch das genannte Windgeld, die Gemeinden davon zu überzeugen, Windfelder auszuweisen – und zwar ohne Rücksicht auf 10H. Das sei erlaubt, hat Bayerns Staatsregierung immer wieder betont.

Erich Wust hat da seine Zweifel: „Die Bürger nehmen doch Einnahmen der Kommune nicht wirklich wahr. Wenn der Einzelne dagegen einen Betrag überwiesen bekäme, könnte es anders aussehen“, schlägt der erfahrene Windenergie-Planer aus Markt Erlbach im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim als Alternative vor.

Die Ökoenergie-Verbände dagegen sind offenbar froh, dass die Regierung überhaupt etwas entschieden hat. „Wichtig ist, dass auch Details so festgelegt werden, dass die Windenergie wieder an Fahrt gewinnt, denn die Einbrüche der letzten Monate waren dramatisch“, merkt Simone Peter an, die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Und sie weist noch auf einen ganz anderen, aber entscheidenden Punkt hin: „Die Einigung muss nun schnell in ein Gesetz gegossen werden, um der Branche Planungssicherheit zu geben.“ Davon aber steht im Eckpunktepapier nichts. (Heinz Wraneschitz)



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