Kultur

Könnte auf die Vorschlagsliste zum „Immateriellen Kulturerbe“: Die fränkische Klopfermacherei, also die Herstellung von Bett- und Teppichklopfern aus dünnem Rattan. (Foto Archiv)

25.01.2013

Gefährliches Ranking

Deutschland tritt dem Unesco-Abkommen zum Schutz des Immateriellen Kulturerbes bei. Was könnte Bayern beisteuern?

Die Weißwurst und das Schäuferla, der Zwiefache und der Schäfflertanz, der Leonhardiritt – warum nicht auch die schwäbische Sparsamkeit? Gehören sie nicht alle zu Bayerns Kultur? Tatsächlich wird schon längst das „Immaterielle Kulturerbe der Menschheit“ von der Unesco erfasst. Jetzt will auch Deutschland dem Abkommen beitreten.
Wer erbt, will die Kasse klingeln hören. Wieviel erbt man aber, wenn es um etwas Immaterielles geht? Die Standuhr von Opa lässt sich in Münze verwandeln – was aber ist mit Omas Rezept für die besten Fleischpflanzerl der Welt, die sie einem mit Pausbackenzwacken und berlinerndem Reim „ick sitz am Tisch und esse Klops ...“ servierte?
Beim Welterbe ist es nicht viel anders: Herausragende Architekturen oder spektakuläre Landschaften haben einen Immobilien- und Marketingwert – ihre Vermarktbarkeit ist wohl oft der einzige Grund für ihren Bestandsschutz. Geschickt vermarktet, füllen die Unesco-Label „Weltkultur/Naturerbe“ die Geldsäcke. Wenn die Bilanz in Konkurrenz zu einer Gegenrechnung weniger Rentabilität verspricht, ist es schnell aus mit dem Bekenntnis zur Einzigartigkeit. Im Dresdner Elbtal wird einer neuen Brücke mehr wirtschaftliche Potenz zugetraut, die Ölförderung im Emirat Oman bringt mehr ein als ein paar Touristen auf der Suche nach seltenen Arabischen Oryxantilopen. Beide Beispiele sind inzwischen verprasstes, „ehemaliges“ Welterbe. Auf der Liste der gefährdeten „Erbschaften“ finden sich noch gut drei Dutzend Einträge.
Der Aufschrei, wenn diese Art der Lizenz zum Werben wegfällt, hält sich in Grenzen: Die Welterbegemeinschaft schrumpft dann schnell auf die überschaubare Bevölkerung vor Ort. Was schert’s einen New Yorker? Wo ist überhaupt die Elbe? Ellis Island, ja – dort ist doch das eigene, viel prominentere Weltkulturerbe, die Freiheitsstatue. 962 Denkmäler in 157 Ländern (Sommer 2012) sind als Unesco-Welterbe ausgewiesen. International bekannt sind – vielleicht eine Handvoll?
Und dann gibt es noch das andere Welterbe, das immaterielle – eben das mit der trauten Stimmung und den verführerischen Düften in Omas Küche. Das wäre zum Beispiel die Mediterrane Küche. Auch was an Mexikos Kochstellen gezaubert wird, ist vererbungswürdig für die Welt, ebenso das Essengehen ins französische Restaurant. Lukullisches begleitet meist große Feste – davon stehen eine ganze Menge auf der entsprechenden Unesco-Liste: Das Kirschenfest im marokkanischen Sefrou genauso wie das mongolische Naadam mit seinen Spielen aus der Nomadentradition, das Drachenbootfestival in China und der Carnevalsumzug im belgischen Aalst und der Imster Schemenlauf (Österreich). Gesang und Tanz: Auch da ist man überrascht, welche Fülle im Welterbe bis jetzt schon zusammengetragen wurde. Bigwala gehört dazu, das ist die Musik auf Kalebassen-Trompeten und der Tanz der Bosonga, einer Bevölkerungsgruppe in Uganda. Ebenso die buddhistischen Gesänge in Ladakh, die polyphonen Klapa-Gesänge aus Südkroatien und der portugiesische Fado.

Identität und Kontinuität

Laut Unesco-Definition umfasst das Immaterielle Kulturerbe (IKE) „Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten – sowie die damit verbundenen Instrumente, Objekte, Artefakte und kulturellen Räume …, die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Individuen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen.“ Identität und Kontinuität sind Schlüsselwörter.
Also liest man auch vom Herstellen kirgisischer Filzteppiche, von Keramiken im rumänischen Horezu, vom Geigenbau im italienischen Cremona, von Erzähltraditionen in China, im Iran und im Vorarlberger Montafon, vom Schamanenwissen in Kolumbien, der chinesischen Akupunktur...
Was ist aber mit bayerischer Biergartenkultur? Was mit dem Schnablerrennen in Gaißach? Dem schwäbischen Osterprügel? Den fränkischen Osterbrunnen? Der Dinkelsbühler Kinderzeche? Dem Kötztinger Pfingstritt? Dem Mittenwalder Geigenbau? Eine Volkstanzbewegung gibt es doch nicht nur in Österreich, wo es auf die nationale Liste des Immateriellen Kulturerbes gesetzt wurde! Und, Entschuldigung: Die Falknerei und die Köhlerei gibt es doch auch hierzulande schon „ewig“!
Nein, Bayerns Brauchtum und uraltes Wissen finden sich nicht auf der Unesco-Liste des Immateriellen Kulturerbes – noch nicht. Deutschland hat sich der Gemeinschaft entzogen, die da nach gemeinsam Vererbbarem sucht – bislang jedenfalls. Zum Jahresende 2012 hat der Bundestag, nachdem er schon im November 2011 den Beitritt zum Unesco-Übereinkommen beschlossen hatte, grünes Licht fürs Ratifizierungsverfahren gegeben; die Länder müssen noch zustimmen, ebenso der Bundespräsident. Die offizielle Aufnahmebestätigung aus Paris wird noch einige Monate dauern, mindestens ebenso lang die Erstellung einer Liste mit all dem, was man von Deutschland aus zum Immateriellen Kulturerbe beisteuern möchte. Eine solche ständig zu überarbeitende „Inventarliste“ ist Voraussetzung für die Aufnahme – es ist wohl auch ein wenig der pädagogische Trick, das Bewusstsein für dieses immaterielle Kulturgut unablässig zu befeuern. Freilich wird nicht alles von dieser nationalen Liste ins Welterbe übernommen. Ob die Wiener Kaffeehauskultur zum Beispiel Chancen haben wird? Oder die „Apothekeneigenen Hausspezialitäten“ und das „Wissen um die Haselfichte als Klangholz“ (Tirol)? Das sind Beispiele von der nationalen Liste unseres Nachbarlandes.
Knapp 300 kulturelle Ausdrucksformen hat die Unesco bislang als „Immaterielles Kulturerbe der Menschheit“ eingestuft – sie stammen von 148 Staaten der 193 Unesco-Staaten, die sich an dem Übereinkommen aus dem Jahr 2003 (in Kraft getreten 2006) seither beteiligen. Die Unesco unterteilt die Beiträge in drei Listen, unterschieden nach: „repräsentativ“ (257), „dringend erhaltungsbedürftig“ (31) und „gute Praxisbeispiele“ (10). Das bisher Aufgenommene ist online nachles-, anseh- und hörbar (www.unesco.org > Intangible Heritage).

Pomp, Prunk und Pracht

Die Motivation zur Ausweisung eines weltweiten Immateriellen Kulturerbes, das maßgeblich vom vorausgehenden Unesco-Programm „Meisterwerke des mündlichen und immateriellen Erbes der Menschheit“ beeinflusst ist, ging ursprünglich stark vom asiatischen Raum aus, wo solche Kulturformen traditionell eine höhere Bedeutung und damit größere Wertschätzung im Bewusstsein der Menschen haben. Es war sicher auch eine latente Gegenbewegung zum Unesco-Welterbe (seit 1972), das von Architekturdenkmälern der westlichen Kultur dominiert wird. Regionale Handwebtechniken oder religiöse Gesänge kleinerer Ethnien, die gleichwohl für die Menschen vor Ort seit Generationen identitätsbildend sein können, haben in der weltweiten Wahrnehmung und im Wettbewerb um die Vermarktbarkeit kaum Chancen im Vergleich zu Pompschlössern, Prunkkirchen und Prachthandschriften (Weltdokumentenerbe).
Noch immer sind deshalb die Beiträge aus nichteuropäischen Ländern in der Überzahl: China 37, Japan 21 und Südkorea 15. Aber Europa zieht nach: Zum Beispiel haben Kroatien und Spanien jeweils 13 Einträge, Frankreich 11 und Belgien 10.
Parallel zu der Unesco-Konvention zum IKE wurde 2005 übrigens ein inhaltlich sehr verwandtes „Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ ins Leben gerufen – und dem ist Deutschland 2007 beigetreten. Warum aber nicht auch der IKE-Konvention? „Keiner war so richtig dagegen, es hat sich vielmehr keiner so richtig darum gekümmert“, sagt Benjamin Hanke, zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit bei der im Mai 2012 eingerichteten deutschen IKE-Geschäftsstelle der Unesco in Bonn.
Tatsächlich wurde das Thema hinter den Kulissen eifrig diskutiert. Mit einer 17 Punkte umfassenden „Kleinen Anfrage“ löcherte die FDP-Bundestagsfraktion im Mai 2009 die Bundesregierung, vorausgegangen war, dass die Enquête-Kommission „Kultur in Deutschland“ die Ratifikation mehrheitlich befürwortet hatte. Die FDP-Anfrage fasst die Kritik gegen die Beteiligung Deutschlands zusammen (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/132/1613243. pdf) :
• Zu schwammige Definitionen und Rechtsbegriffe.
• Zu bürokratisch, und zwar in finanzieller Hinsicht ebenso wie als Bremse für die von lebendiger Weiterentwicklung geprägten immateriellen Kulturäußerungen.
• Zudem befürchtete man das Konflikt- und Missbrauchspotenzial einer nationalen Liste.
• Bedeutet die Nichtratifizierung eine kulturpolitische Isolation Deutschlands?
Staatliches oder völkerrechtliches Engagement in Sachen Immateriellem Kulturerbe sei „nicht zwingend erforderlich“ – ob es aber kulturpolitisch bedeutsam sei, müsse noch geprüft werden, lautete damals die sibyllische Antwort der Bundesregierung.
Kulturexperten schossen sich auf das Thema ein: Wird unter neuen Vorzeichen „Volks-“ von „Hochkultur“, Laien- von Profiakteuren unterschieden, auch „lebendige“ von „toter“ Kultur? Droht die Musealisierung und Normierung lebendiger Ausdrucksformen und kultureller Praktiken, die von Improvisation und Weiterentwicklung geprägt sind? Wird manch „verbrauchter Brauch“ dadurch künstlich am Leben erhalten? Impliziert die öffentliche Ausweisung als „Kulturerbe“ nicht automatisch das Heischen um Aufmerksamkeit und damit die schädliche Kommerzialisierung? Was ist mit verinnerlichten Vorbehalten in Erinnerung an die Instrumentalisierung deutscher Volkskultur und Folklore durch die Nationalsozialisten?

Glasperlen für Schätze?

Nun macht Deutschland doch mit – vielleicht einfach nach der Devise „schaden tut es ja nicht“. Die nationale Liste wird erstellt – der Vorgabe „von unten“ folgend, wird wohl zunächst jedes Bundesland eigene Vorschläge machen. In Bayern als ausgesprochenem Tourismusland wird vermutlich dieses Vorzeichen die Diskussionen prägen: Soll das Oktoberfest auf die Liste? Macht die weltweite Vermarktung eines Massenevents es schon gleich zur identitätsbildenden Kulturäußerung? Wäre das Label „IKE“ den Weißwurst-Metzgern lediglich ein willkommener Werbegag, obendrein kostenlos serviert? Zerrt man andererseits manch bislang kaum beachtetes Brauchtum (nein, wir gehen hier nicht in unüberlegte Vorleistung!) ins Rampenlicht und gibt es der schonungslosen Vermarktung preis?
Martin Wölzmüller vom Bayerischen Landesverein für Heimatpflege fasst das Für und Wider beim anstehenden Abwägen treffend zusammen: „Das Unesco-Prädikat könnte uns zeigen wie vielfältig, lebendig, phantasie- und kraftvoll das Kulturerbe überall auf der Welt ist. Aber: Wer Kultur taxiert, wer sie den Bedingungen des Rankings und fremdgesteuerten Marktkonditionen unterwirft, der verflacht und zerstört sie. Wir sollten uns gut überlegen, ob wir Glasperlen für unsere Schätze eintauschen wollen.“
(Karin Dütsch)
Was kann Bayern zum „Immateriellen Kulturerbe der Menschheit“ beitragen?
Schicken Sie uns Vorschläge! Als Mail an:
redaktion(at)bsz.de

Stimmen zum Thema

Martin Wölzmüller, Geschäftsführer Bayerischer Landesverein für Heimatpflege:
Freilich gibt es eine Reihe von immateriellen Kulturphänomenen, die als bayerische Besonderheiten gelten können. Spontan fallen mir taktwechselnde Tänze, die Zwiefachen, ein. Weil aber ein Titel wie das Weltkulturerbe immer auch eine wertende Einordnung und ein vermarktbares Prädikat ist, sehe ich auch die Gefahr der Überhöhung einiger weniger Erscheinungen. Am Umgang mit dem materiellen Welterbe zeigt sich, dass eine solche Liste das Wertebewusstsein der Menschen kanalisiert. Regensburg, Bamberg und die Wieskirche werden als Kulturdenkmäler in hohem Maß wahrgenommen, der Rest droht aus dem Fokus zu geraten und wird womöglich vernachlässigt. Es muss vermieden werden, dass die Unesco-Anerkennung das Kulturerbe in die Fänge des Marketings treibt. Wenn das grelle Licht der weltweiten Aufmerksamkeit auf die zarten Traditionspflänzchen scheint, können die schnell verdorren. Alte Handwerkstechniken, wie das Hornschnitzen leben auch von der Knappheit ihrer Produkte. Wenn diese plötzlich massenhaft vermarktet werden, geht die historische Fertigungstechnik schnell an den Kunststoffspritzguss verloren. Günther Dippold, Bezirksheimatpfleger von Oberfranken:
Der Schutz des immateriellen Kulturerbes hinterlässt bei mir ein zweispältiges Gefühl. Zum einen halte ich das Bewusstsein für wichtig, dass es neben dem Stein gewordenen Erbe, also neben dinglichen Zeugnissen, auch identitätsstiftende Zeugnisse der Kultur gibt. Was bedeutet „lebendig“? – eine Forderung, die an ein einzutragendes Erbe ja gestellt wird. Wenn nur noch wenige Menschen eine Technik beherrschen oder nur mehr einzelne Personen bestimmte sprachliche Besonderheiten aktiv anwenden, ist dieses Erbe dann noch lebendig? Und wenn Traditionen lebendig sind und weitergegeben werden – wie es die Richtlinien doch fordern –, weshalb bedürfen sie dann besonderen Schutzes? Und wovor wird geschützt? Vor dem Verschwinden? Oder vor der folkloristischen Überformung? Aber wird diese nicht gerade durch einen Listeneintrag gefördert? Erzbischof Ludwig Schick, Bamberg:
Ich schlage vor, die Friedensprozession von Hollfeld in das „Immaterielle Weltkulturerbe“ aufzunehmen. Neben den materiellen Bedürfnissen ist der Friede die wichtigste immaterielle Voraussetzung, um menschlich und menschenwürdig leben zu können. Im Frieden können die Menschen arbeiten, sich lieben und freuen, essen und trinken, feiern und die Zukunft gestalten. Im Krieg ist das alles nicht möglich. Die Friedensprozession von Hollfeld geht auf ein Gelübde des damaligen Pfarrers Kurt Weirather vom 2. April 1945 zurück. Da das oberfränkische Hollfeld und die umliegenden Städte und Dörfer von der Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs verschont blieben, wurde der Obere Markt in Marienplatz umbenannt und dort eine Marienstatue aufgestellt. Alljährlich am 15. August findet dort eine Prozession statt, in der um den Frieden gebetet wird. Benjamin David, „Die Urbanauten“:
Ich plädiere dafür, die Wiederentdeckung des öffentlichen Raums in der Europäischen Stadt, und zwar das Beispiel Münchens auf die Liste des Immateriellen Kulturerbes zu setzen. Seit 1970 gibt es in München immer mehr temporäre Ereignisse iauf Plätzen und Straßen. Was mit den Straßenfesten und Wochenmärkten in den 70ern begann, ist heute eine stadtweite Bewegung. Die Projekte stehen für ein neues Verständnis und Bedürfnis nach Begegnung, Miteinander und Kommunikation im öffentlichen Raum der Stadt. Besonders erhaltens- und förderwürdige Beispiele in München sind: Straßenfeste, Wochenmärkte, Weihnachtsmärkte, Sternradtouren, Tollwood, Streetlife Festival & Corso Leopold , Kino-Open-Air am Königsplatz und weitere Kino-Open-Airs, Kulturstrand an der Isar, Münchner Stadtlauf, Münchner Blade Night, Oper für Alle am Max-Josefs-Platz, Isarinselfest, Münchner Flashmobs.

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.