Kultur

Blick in einen Saal des Skulpturenmuseums im Hofberg, Landshut: Im Vordergrund der "Große Teller IV" von Fritz Koenig. (Foto: dpa/Armin Weigel)

05.03.2020

Streit um Museumsleitung vorm Arbeitsgericht

Gericht: Vier-Augen-Prinzip ist unverhältnismäßig: Weniger Vorgaben für die Leiterin

Im Streit um die Leitung des Landshuter Koenig-Museums hat das Landesarbeitsgericht (LAG) München eine Entscheidung getroffen: Das "Vier-Augen-Prinzip" sei unverhältnismäßig und unwirksam, teilte das LAG mit. Die Leiterin des Museums hatte geklagt, weil sie viele Aufgaben nur mit Zustimmung des Museumsamtsleiters machen durfte.

Der Konflikt zwischen der Stadt Landshut und der Leiterin des Museums, Stefanje Weinmayr, kam nach dem Tod des Bildhauers Fritz Koenig im Jahr 2017 auf: Die Stadt ordnete das Skulpturenmuseum dem Direktor der Städtischen Museen, Franz Niehoff, zu. Niehoff ist seitdem der Vorgesetzte Weinmayrs, die als Vertraute Koenigs und Kennerin seines Werks gilt. Sie hatte sich der Künstler als Museumsleiterin gewünscht. Koenig und Niehoff galten dagegen als heillos zerstritten.

Nach fast zwei Jahren Rechtsstreit kam das LAG nun zum dem Ergebnis, dass der Arbeitsvertrag von Weinmayr aus dem Jahr 2010 "teilweise weiter Geltung hat". Die Stadt darf ihr damit weniger Vorgaben machen. Der Leiterin des Museums stehe aber kein Schmerzensgeld wegen Mobbing zu, verkündete das LAG. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen. (dpa)

Kommentare (1)

  1. cat boucher am 13.09.2020
    unfassbar wie ein bürokrat und kleingeist mit dem erbe eines ausnahmekünstlers umgeht ... ich liebe bayern aber das ist im negativen sinn typisch bayrisch für mich ..da werden private zwistigkeiten dem kulturellen erbe übergeordet ...das zeigt wieder einmal wie ( un )wichtig kunst und kultur mittlerweile in bayern geworden ist
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