Landtag

Er wird immer wieder mit Maske gesichtet: Markus Söder. (Peter Kneffel/dpa)

10.06.2020

AfD-Fraktion will Maskenpflicht im Landtag nicht befolgen

Sie kritisiert: Besucher und Mitarbeiter müssen eine Maske tragen, Abgeordnete nicht

Die AfD-Fraktion will die ab Montag geltende Maskenpflicht im gesamten bayerischen Landtag in ihren eigenen Büros und Arbeitsbereichen nicht umsetzen. Sie werde der Entscheidung von Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) "nicht folgen und im Arbeits- und Verantwortungsbereich der AfD-Fraktion sowohl für Mitarbeiter als auch für Abgeordnete keine Maskenpflicht einführen", teilte die Fraktion mit. Stattdessen appelliere sie an die Mündigkeit jedes Mitarbeiters und Besuchers im Landtag.

Zur Begründung sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Christoph Maier: "Es leuchtet nicht ein, warum die strenge Maskenpflicht für Mitarbeiter und Besucher gelten soll, nicht aber für Abgeordnete. Diesen Widerspruch trägt die AfD-Fraktion so nicht mit und spricht sich generell gegen eine Maskenpflicht im Maximilianeum aus."

Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) kündigte an, sich weitere Schritte vorzubehalten. Sie appellierte an das Verantwortungsgefühl der Fraktionen und ihrer Mitarbeiter, teilte ein Sprecher am Dienstag auf Anfrage mit.

Landtagspräsidentin Aigner: verantwortungslos

Falls dies nicht zum Ziel führen sollte, werde wird sich die Präsidentin über die weitere Vorgehensweise mit den Fraktionen beraten - gegebenenfalls in einer Sondersitzung des Ältestenrates. Wer sich in der gegenwärtigen Situation weigere, Masken zu tragen, handle verantwortungslos.

Am Montag hatte der Landtag mitgeteilt, dass nach Rücksprache von Aigner mit den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen und dem Virologen Oliver T. Keppler ab dem 15. Juni eine Maskenpflicht im Maximilianeum bestehe. An der Besprechung hätten die Vertreter aller Fraktionen teilgenommen, bekräftigte der Sprecher.

Auf dieser Basis gebe es eine Selbstverpflichtung der Fraktionen zum Maskentragen, für alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht eine eindeutige Maskenpflicht. Den Abgeordneten selbst könne nicht vorgeschrieben werden, ihr Mandat nur mit Maske ausüben zu dürfen.
(dpa)

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