Landtag

AfD-Abgeordneter Oskar Lipp: Wegen der Verwendung des NS-Begriffs ‚Endsieg‘ mit einem Ordnungsgeld belegt – nun klagt er dagegen. (Foto: dpa/Leonie Asendorpf)

28.08.2025

AfD klagt gegen Ordnungsgelder im Landtag

Die AfD im Landtag zieht vor Gericht: Sie klagt gegen die neuen Ordnungsgelder für Pöbler und Störer. Betroffen ist auch ein eigener Abgeordneter – er hatte im Plenum den Begriff „Endsieg“ benutzt

Die Landtags-AfD wehrt sich vor Gericht dagegen, dass Pöbler und Störer im Landtag seit Sommer 2024 zur Kasse gebeten werden können. Man habe vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof Klage gegen die entsprechende Änderung des Abgeordnetengesetzes eingereicht, teilte die Fraktion mit. Der bislang einzige Abgeordnete, gegen den ein Ordnungsgeld verhängt wurde, der AfD-Politiker Oskar Lipp, habe parallel Klage erhoben.

Die bisher für Störungen im Landtag erteilten Rügen waren im Juni 2024 abgeschafft worden. Stattdessen gibt es nun ein dreistufiges Verfahren, bei dem zunächst ein Ordnungsruf erteilt wird. Bei besonders gravierenden Fällen oder wiederholtem Pöbeln droht in einer zweiten Stufe ein Ordnungsgeld von bis zu 2000 Euro – beziehungsweise bei Wiederholungstätern von bis zu 4000 Euro – und als letztes Mittel der Ausschluss von Sitzungen. Die Entscheidung über das Verhängen eines Ordnungsgeldes trifft das Landtags-Präsidium.

Erstes und bisher einziges Ordnungsgeld gegen AfD-Politiker

Im März sah sich das Präsidium dann erstmals genötigt, zu einem solchen Schritt zu greifen, und verhängte gegen AfD-Mann Lipp ein Ordnungsgeld von 1.000 Euro verhängt. Lipp hatte in einer der vorherigen Plenarsitzungen den NS-Begriff „Endsieg“ benutzt. Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) bezeichnete dies als eine erhebliche Verletzung der Ordnung und Würde des Landtags.

Ordnungsgelder sind keine bayerische Eigenheit – diese gibt es auch im Bundestag. Mit dem neuen bayerischen Ordnungsgeld ging der Landtag allerdings deutlich über die Bußgeldordnung im Bundestag hinaus: Hier beträgt das Ordnungsgeld zunächst 1000 Euro und im Wiederholungsfall 2000 Euro. (dpa)

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