Landtag

Die generelle Maskenpflicht im Landtag endet ohnehin am 1. Oktober. (Foto: dpa/Sven Hoppe)

28.09.2021

AfD scheitert mit Eilantrag gegen Maskenpflicht im Landtag

Bereits im September 2020 und im Mai 2021 waren Anträge der AfD-Fraktion und einzelner ihrer Abgeordneten gegen die Maskenpflicht abgelehnt worden

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat einen Eilantrag von AfD-Landtagsabgeordneten auf vorzeitige Aufhebung der Maskenpflicht im Maximilianeum auch am Sitzplatz abgelehnt. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei "unzulässig und wäre auch unbegründet", entschied der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, der in besonderen Eilfällen zur Entscheidung berufen ist, am Dienstag in München.

Die derzeitige Regelung mit einer grundsätzlichen Pflicht zum Tragen einer Maske im Maximilianeum, die auch am Platz der Abgeordneten im Plenum gilt, endet am 30. September. Die Anschlussregelung ab 1. Oktober sieht vor, dass auf eine Maskenpflicht verzichtet werden kann, wenn der Infektionsschutz etwa durch Mindestabstand gewährleistet ist und die Krankenhausampel auf Grün steht. Die beiden Kläger wollten aber erreichen, dass die Maskenpflicht schon bei der Plenarsitzung an diesem Mittwoch, dem 29. September, außer Vollzug gesetzt wird.

Neben juristischen Gründen führte der Gerichtspräsident an, dass "der Umstand, dass die beiden Abgeordneten in der anstehenden Plenarsitzung ein weiteres Mal der bisherigen grundsätzlichen Maskenpflicht am Platz nachkommen müssen, ersichtlich keinen schweren Nachteil" begründe. Auch würden die Abgeordnetenrechte durch die Maßnahmen nicht offenkundig verletzt. Der Verfassungsgerichtshof hatte bereits im September 2020 und im Mai 2021 Anträge der AfD-Fraktion und einzelner ihrer Abgeordneten gegen die Maskenpflicht im Landtag abgelehnt.
(dpa)

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