Landtag

Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass Richard Graupner als Polizist Dienstgeheimnisse verletzt hat. Die Verteidiger des heutigen AfD-Politikers - auf dem Foto im Landtag - sehen das anders. (Foto: dpa/Peter Kneffel)

15.11.2022

Anklage verlangt Geldstrafe für AfD-Landtagsabgeordneten

Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass Richard Graupner als Polizist Dienstgeheimnisse verletzt hat. Die Verteidiger des heutigen Politikers sehen das anders. Nun müssen sich alle Seiten bis Ende November gedulden

Mehr als ein Jahr nach dem Freispruch des AfD-Landtagsabgeordneten Richard Graupner beharrt die Anklagebehörde auf dem Vorwurf der Verletzung von Dienstgeheimnissen. Die Staatsanwaltschaft verlangte am Dienstag vor dem Landgericht Schweinfurt, den 59-Jährigen deswegen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen je 200 Euro zu verurteilen. Die Verteidigung des ehemaligen Polizisten plädierte auf Freispruch. Das Urteil soll am 28. November verkündet werden, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Mit den Vorwürfen - darunter auch unerlaubte Datenbeschaffung - hatte sich vor einem Jahr zunächst das Amtsgericht Schweinfurt befasst. Weil die Staatsanwaltschaft nach Graupners Freispruch im Oktober 2021 in Berufung ging, landete der Fall nun vor dem Landgericht.

Graupner hat nach Auffassung der Anklage in seiner Zeit als Polizist Dienstgeheimnisse weitergeben. Er leitete damals eine Fahndungsgruppe der Verkehrspolizei in Schweinfurt-Werneck. Ein Bekannter Graupners hatte Schwierigkeiten mit der Polizei, gegen ihn wurde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. Von einem Polizisten will der Mann Informationen aus dem internen Polizeisystem zu seinem Fall bekommen haben, sagte er damals der Polizei. Ob das Hauptkommissar Graupner war, ließ er offen.

Wegen der zwei Ordnungswidrigkeiten - der unerlaubten Datenbeschaffung - plädierte die Staatsanwaltschaft nun vor dem Landgericht auf ein Bußgeld von je 500 Euro. Auch hier verlangte die Verteidigung des Politikers einen Freispruch.

Das Amtsgericht sah damals in seinem Urteil keine ausreichenden Anzeichen dafür, dass der 59-Jährige Informationen über das Ermittlungsverfahren verraten hat. Es gebe zwar deutliche Hinweise auf eine Täterschaft Graupners. Restzweifel seien aber nicht völlig auszuräumen, hieß es.

Der 59-Jährige sitzt seit 2018 für die AfD im Landtag. Vorher war er kommunalpolitisch in Schweinfurt aktiv, unter anderem für die Republikaner. Die Vorwürfe stammen aus dem Jahr 2018, vor seiner Zeit als Landtagsabgeordneter. (Angelika Resenhoeft, dpa)

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