Landtag

Viele alte Menschen sind durch die Corona-Regelungen sozial isoliert. (Foto: dpa/Patrick Pleul)

02.10.2020

Ausgangssperre für Heimbewohner ist unrechtmäßig

Die meisten Pflegeheime in Bayern haben die Besuchsrechte eingeschränkt, manche sogar Ausgangssperren erlassen. Das ist Freiheitsentziehung, stellt das Gesundheitsministerium auf Anfrage der Grünen klar

Wenn Claus Völker seine 96-jährige Mutter im Altenheim besuchen will, steht er jedes Mal vor bürokratischen Herausforderungen. Seit vielen Wochen muss er wie in den meisten bayerischen Pflegeheimen jedes Treffen rechtzeitig vorher anmelden. Selbst dann kann es aber sein, dass ihm das Treffen verwehrt wird. Jeder Besucher muss beim Gang durch das Haus von einer Betreuungsassistentin begleitet werden – dafür ist nicht immer ausreichend Personal verfügbar. Manche Einrichtungen sind sogar noch rigider in ihren Hygienekonzepten. „Von verschiedenen Angehörigen habe ich erfahren, dass es sogar Heime gibt, die für die Bewohner eine Ausgangssperre ausgesprochen haben“, erzählt Völker.

Das hat die Grünen auf den Plan gerufen. Denn Völker ist kein Einzelfall. „Aus ganz Bayern erreichen uns Beschwerden, dass Bewohnerinnen und Bewohner ihre Einrichtung nicht verlassen dürfen“, klagt deren Abgeordneter Andreas Krahl. Die Fraktion wollte daher wissen, welche Möglichkeiten die Staatsregierung sieht, gegen unverhältnismäßige, unwürdige und die Selbstbestimmung verletzende Regelungen vorzugehen.

Das Gesundheitsministerium schreibt in seiner Antwort, der Staatsregierung sei es ein Anliegen, dass ältere Menschen nicht sozial isoliert werden. Besuche könnten aber im Rahmen des Hausrechts eingeschränkt werden – vorausgesetzt, damit könne eine „unzumutbare Beeinträchtigung des Betriebs“ abgewendet werden. Bei Völker ist zum Beispiel die Besucherzahl auf drei festgelegte Personen begrenzt, das heißt, jeweils nur eine der drei Personen darf zu Besuch kommen – ein gemeinsames Treffen ist nicht erlaubt.

„Das Verlassen der Einrichtungen ist jederzeit und ohne Angabe eines Grundes möglich und zulässig“

Im Gegensatz zu den Besuchsrechten dürfen die Ausgangsrechte aber von den Pflegeheimen nicht eingeschränkt werden. „Das Verlassen der Einrichtungen ist jederzeit und ohne Angabe eines Grundes möglich und zulässig“, betont das Ressort von Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). Eine Einschränkung sei nur nach einer Anordnung des zuständigen Gesundheitsamts oder per Gerichtsbeschluss möglich. Die Pflegeheime könnten allerdings die Heimbewohner*innen nach der Rückkehr zu bestimmten Hygienemaßnahmen verpflichten.

Besteht der Verdacht, dass die Rechte der älteren Menschen zu weit eingeschränkt werden, kann die zuständige Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtung – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) eine anlassbezogene Prüfung durchführen. „Werden die Ausgangsrechte unzulässig eingeschränkt, kommt die Feststellung eines Mangels wegen unzulässiger Freiheitsentziehung nach dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz in Betracht“, heißt es aus dem Ministerium.

Der Grünen-Abgeordnete Krahl versteht nicht, warum die Lockerungen der Besuchsregeln im Juni in vielen Einrichtungen noch nicht angekommen sind. Er fordert die örtlichen FQAs auf, verstärkt auf die Einrichtungen und Betroffenen zuzugehen. „Ziel muss es sein“, sagt er, „neben dem Infektionsschutz die Grundrechte der Bewohnerinnen und Bewohner zu wahren.“ (David Lohmann)

Kommentare (2)

  1. Martin am 11.12.2020
    Hallo Joe, darfst du das Haus grundsätzlich nicht verlassen? Wenn ja, so bist du wahrscheinlich in Quarantäne. Wenn nein, warum sollen für ältere Menschen nicht die gleichen Rechte gelten wie für jeden anderen auch? Schon sehr einfach ohne Rechtsgrundlage jemanden wegzusperren. Da ist ja die Willkür schon vorprogrammiert. Es gibt viele alte Mensche, die seit 9 Monaten dazu gezwungen werden im Heim zu bleiben. Was würdest du sagen wenn du seit 9 Monaten dein Haus nicht mehr verlassen darfst? Würde dir das gefallen? Sei froh, dass es dazu einer Rechtsgrundlage bedarf.
  2. Joe am 10.12.2020
    Wie ist es denn aber wenn für die Bevölkerung wie aktuell AUSGANGSSPERRE gilt? Da kann es doch nicht sein das man Angehörige aus dem Heim holen kann um mit ihnen zuhause Kaffee zu trinken. Das geht doch völlig am Thema Schutz der älteren vorbei...
    Würden das bei 80 Heim Bewohnern so praktiziert hätten man unzählige Kontakte. Und damit ein erhöhtes Risiko Covid in Heime zu tragen. Es gefährdet andere Bewohner in den Einrichtungen die dortigen Angestellten u. kann ein Heim so erst zum Hotspot werden lassen.
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