Landtag

BayernKI soll Beschäftigte der Staatsverwaltung im Büroalltag mit generativen KI-Funktionen unterstützen. (Foto: dpa/Uli Deck)

13.08.2026

BayernKI: Staatsregierung kann konkreten Nutzen bislang nicht beziffern

Seit Oktober 2024 steht das KI-System der gesamten bayerischen Staatsverwaltung zur Verfügung. Messbare Angaben zu Zeitersparnissen, kürzeren Bearbeitungszeiten oder einer Entlastung der Beschäftigten kann die Staatsregierung bislang aber nicht vorlegen

Künstliche Intelligenz soll Verwaltungsarbeit unterstützen. In Bayern steht dafür seit Oktober 2024 die BayernKI flächendeckend für die staatliche Verwaltung zur Verfügung. Wie groß der konkrete Nutzen nach eineinhalb Jahren ist, lässt sich nach der Antwort der Staatsregierung allerdings nur begrenzt mit Zahlen belegen.

Der SPD-Landtagsabgeordnete Arif Taşdelen wollte wissen, in welchen Bereichen BayernKI eingesetzt wird, wie Beschäftigte geschult werden, welche Auswirkungen die Anwendung auf Personal und Arbeitsabläufe hat und welche messbaren Ergebnisse vorliegen.

Keine zentralen Vorgaben für den Einsatz

Nach Angaben des Hauses von Finanzminister Albert Füracker (CSU) wird BayernKI zentral angeboten, um Beschäftigte im Büroalltag mit generativen KI-Funktionen zu unterstützen. Die Anwendung sei grundsätzlich mit anderen allgemein verfügbaren KI-Angeboten oder Bürosoftware vergleichbar. Deshalb gebe es keine zentral festgelegten Anwendungsfälle. Stattdessen sei den Behörden frühzeitig ein Leitfaden für einen verantwortungsvollen und effektiven KI-Einsatz zur Verfügung gestellt worden.

„Es gibt daher keine zentralen Festlegungen von Anwendungsfällen der BayernKI“, heißt es in der Antwort. Das System sei im Oktober 2024 als produktive Pilotanwendung für die staatliche Verwaltung bereitgestellt worden. Seit Juni 2025 nutzten zudem 50 Pilotkommunen BayernKI. Eine Ausweitung der Pilotierung werde derzeit geprüft, stehe aber unter Finanzierungsvorbehalt.

34.000 Beschäftigte haben Kurs absolviert

Bei der Qualifizierung verweist die Staatsregierung auf einen eLearning-Kurs, der allen Beschäftigten empfohlen werde. Zum 30. Juni 2026 hätten rund 34.000 Beschäftigte im staatlichen Bereich den Kurs abgeschlossen. Daneben gebe es dezentrale Schulungen und Trainings der Behörden. Eine zentrale Schulungsverpflichtung für BayernKI bestehe nicht.

Auch bei der Beteiligung der Personalvertretungen gebe es keine zentrale Vorgabe. Nach Angaben der Staatsregierung richteten sich Form und Umfang der Beteiligung nach den jeweiligen Umständen des Einsatzes. Für die Kommunen liege die Zuständigkeit nicht bei der Staatsregierung.

KI soll beim Stellenabbau berücksichtigt werden

Die Staatsregierung erklärt, sie habe einen Abbau von 1000 Stellen bis 2028 beschlossen und plane insgesamt 10.000 weniger Stellen bis 2040. Dabei sollten auch Einsparpotenziale durch moderne Technik, Bürokratieabbau und Volldigitalisierung berücksichtigt werden. BayernKI unterstütze die Beschäftigten bei der Aufgabenerfüllung; mögliche Effizienzgewinne seien jeweils im Gesamtkontext der Prozesse und Aufgaben zu bewerten.

Konkrete Angaben dazu, wie viele Stellen durch BayernKI eingespart werden könnten, macht die Staatsregierung nicht. Bei Ermessensentscheidungen solle zudem die Verantwortung beim Menschen bleiben. Die Beschäftigten müssten die von BayernKI erzeugten Ergebnisse selbst auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Diskriminierungsfreiheit prüfen.

Nutzerbefragung statt konkreter Kennzahlen

Bei der Frage nach der Wirksamkeit verweist die Staatsregierung auf eine etwa ein Jahr nach der Einführung durchgeführte Nutzerbefragung. Die Mehrheit der Teilnehmenden habe die Nutzung von BayernKI als einfach empfunden. Auf dieser Grundlage seien Weiterentwicklungen priorisiert worden. Außerdem gebe es einen regelmäßigen Austausch in einer vom Finanzministerium geleiteten Arbeitsgruppe KI.

Messbare Ergebnisse zu eingesparter Arbeitszeit, kürzeren Bearbeitungszeiten oder einer konkreten Entlastung der Beschäftigten nennt die Antwort nicht. Eine dauerhafte Berichterstattung über BayernKI sei ebenfalls nicht geplant. Die Staatsregierung verweist stattdessen auf eine künftige allgemeine Berichterstattung zum Einsatz künstlicher Intelligenz.

Taşdelen fordert deshalb ein transparentes Monitoring von Nutzung, Wirkung, Fehlern, Qualifizierung und der Beteiligung der Personalvertretungen. „Wer Stellen streichen will, muss vorher belastbar nachweisen, wo tatsächlich Arbeit entfällt. KI darf nicht zum pauschalen Vorwand für Personalabbau werden“, sagt der SPD-Abgeordnete. (loh)

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