Landtag

CSU und Freien Wählern lehnten Gesetzentwürfe von Grünen, SPD und FDP ab, die in Krisenzeiten eine stärkere Beteiligung der Volksvertretung gefordert hatten. (Foto: dpa/Sven Hoppe)

10.07.2020

Der Landtag darf nicht mitreden

Auch im Fall von Corona-Verordnungen entscheidet die Staatsregierung allein

Der Landtag erhält keine zusätzlichen Mitspracherechte bei Corona-Verordnungen. Die Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern lehnten Gesetzentwürfe von Grünen, SPD und FDP ab, die eine stärkere Beteiligung der Volksvertretung gefordert hatten, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes Freiheitsrechte der Bürger*innen eingeschränkt werden müssen. Es gehe um die Frage, ob die Abgeordneten die Leitlinien der Politik mitbestimmen oder als Statisten nur zur Kenntnis nehmen wollten, was die Staatsregierung beschlossen habe, erklärte FDP-Fraktionschef Martin Hagen. Er wehre sich gegen eine „zunehmende Entmachtung des Parlaments“. Der Vorschlag seiner Fraktion schränke die Handlungsgeschwindigkeit der Staatsregierung nicht ein, sorge aber für ein demokratisch legitimiertes Verfahren.

SPD-Fraktionschef Horst Arnold ergänzte, es brauche eine parlamentarische Kontrolle über die „Verordnungsmacht der Staatsregierung“. Die Abgeordneten kämen damit ihrem Wählerauftrag nach und sorgten für die Wahrung der Gewaltenteilung. Vom Landtag beschlossene Eingriffe in Freiheitsrechte hätten bei der Bürgern auch höhere Akzeptanz. Toni Schuberl (Grüne) forderte mehr Transparenz bei den Entscheidungen der Staatsregierung. Dies führe auch zu besseren und nachvollziehbareren Verordnungen. Zudem sei es Aufgabe des Parlaments, wesentliche Entscheidungen zu treffen. Dies sei bei Grundrechtseingriffen der Fall. Andreas Winhart (AfD) klagte über „Parlamentsrechtsverletzungen“ der Staatsregierung.

"Absurdes, formalistisches Kompetenztheater"

Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) warf der Opposition ein „absurdes, formalistisches Kompetenztheater“ vor. Dies sei in der Phase einer Pandemiebekämpfung unverantwortlich. „Wir haben inhaltlich richtig und nach Recht und Gesetz zum Wohle der Bürger gehandelt“, verteidigte Herrmann die Arbeit der Staatsregierung. Der CSU-Abgeordnete Tobias Reiß erklärte, nach dem Grundgesetz habe der Landtag für die von der Opposition vorgeschlagenen Regelungen keine Gesetzgebungskompetenz. Zudem würde ein erweitertes Mitspracherecht des Parlaments zu Verzögerungen bei der Umsetzung dringend erforderlicher Verordnungen führen. Dem schloss sich Alexander Hold (Freie Wähler) an. Müsste der Landtag über jede Einzelmaßnahme der Corona-Verordnungen befinden, wäre das nicht praktikabel. (Jürgen Umlauft)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.