Landtag

Der als Zeuge geladene Richter Wolfgang Natale erklärt im Ausschuss, niemand habe ihn zu irgendetwas gedrängt. (Foto: dpa)

20.10.2015

Dicke Fragezeichen

Spannende Stunden im Untersuchungsausschuss Labor: Die Aussage der Staatsanwälte, die das Großverfahren Schottdorf Anfang 2009 einstellten, wirf aber auch neue Fragen auf

Man muss sich im Fall Schottdorf nicht mit Inhalten oder gar juristischen Feinheiten auseinandersetzen, um an diesem Montag ins Grübeln zu kommen. Es reicht, wenn man sich die Zeitabläufe vor Augen führt, die im Untersuchungsausschuss Labor über Stunden hinweg ausführlich erörtert werden. Als Zeuge geladen ist der damalige Augsburger Staatsanwalt Wolfgang Natale. Er hat - so räumt er ein - die Einstellung der Ermittlungen gegen den Laborunternehmer Bernd Schottdorf Anfang 2009 maßgeblich und im Eiltempo betrieben.

Die Situation damals: Die Münchner Staatsanwaltschafts ermittelte bereits seit zwei Jahren gegen Schottdorf und dessen Kunden in der niedergelassenen Ärzteschaft. Im Visier: das Abrechnungssystem, das Schottdorf und seine Kunden praktizierten. Der Laborarzt gewährte tausenden niedergelassenen Ärzten Rabatt auf Laboruntersuchungen bei Privatpatienten. Diese rechneten die Analyse der Laborproben dann unter eigenem Namen ab, Schottdorfs Rabatt verblieb ihnen als Zubrot.

Im Laufe des Jahres 2008 wird das Großverfahren zur großen Überraschung der Münchner Kollegen an Augsburg abgegeben -wesentliche Teile am 28. November. Dann dauert es keine drei Wochen, bis Natale einen Vermerk anfertigt, in dem er seine Rechtsauffassung festhält: dass kein Betrugsschaden zu bejahen sei. Die Akten habe er zwar zu dem Zeitpunkt noch nicht vollständig gelesen gehabt - das sei aber zur "Beurteilung einer Rechtsfrage" auch nicht nötig gewesen.

Verfahrenseinstellung sei "zwingend" gewesen

Wenige Wochen nach diesem Vermerk vom 15. Dezember wird das Verfahren tatsächlich eingestellt - von Natales Nachfolgerin Daniela Lichti-Rödl. Denn Natale fängt am 16. Januar bei der Generalstaatsanwaltschaft an. Die Einstellungsverfügung aber entspricht von Inhalt und Wortlaut her Natales Vermerk. "Ich gehe davon aus, dass die wesentlichen Inhalte von mir stammen", sagt er.
Bemerkenswert an dem Vorgang: In München hat die Staatsanwaltschaft zu dem Zeitpunkt bereits ein Pilotverfahren gegen einen betrügerischen Arzt angestrengt - das die Augsburger Kollegen aber nicht abwarten. Und bemerkenswert auch: Die beiden Behörden übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft lässt Augsburg ganz bewusst gewähren. Sie unterstützt die Einstellung der Betrugsermittlungen - während "ihre" Staatsanwälte in München wegen Betrugs anklagen.

Der in München angeklagte Arzt wird am Ende tatsächlich wegen Betrugs verurteilt. Auch der Bundesgerichtshof bestätigt später das Urteil. Natale, inzwischen Vorsitzender Richter am Landgericht Augsburg, bleibt aber dabei, dass er mit seiner Auffassung richtig gelegen habe und richtig liege. "Ich habe diese Auffassung nach wie vor." Der "weit überwiegende Teil der seriösen Literatur" habe dies damals so gesehen. Deshalb sei die Verfahrenseinstellung "zwingend" gewesen.

Dass irgendjemand damals Druck auf ihn ausgeübt habe, bestreitet Natale vehement. Niemand - etwa aus der Generalstaatsanwaltschaft - habe ihn zu diesem Schritt gedrängt. "Das ist mir nicht von oben aufoktroyiert worden." Natale räumt aber ein, dass er wusste, dass seine Rechtsmeinung in der Generalstaatsanwaltschaft geteilt wurde.

Wurde das Verfahren ganz gezielt nach Augsburg abgegeben?

Das hatte auch der damalige Münchner Chefermittler Christian Schmidt-Sommerfeld zuletzt ausgesagt: Die Generalstaatsanwaltschaft habe sich "nachhaltig auf den Standpunkt gestellt, dass das nicht den Tatbestand des Betrugs erfüllt". Im Untersuchungsausschuss steht deshalb die Frage im Raum, ob das Verfahren ganz gezielt nach Augsburg abgegeben wurde. Immerhin hatte der Münchner Ermittler Andreas Harz ausgesagt, in der Münchner Staatsanwaltschaft habe es folgende "Latrinenparole" gegeben: dass die Augsburger Behörde das Verfahren einstellen werde, wenn es dorthin abgegeben werde. Natale widerspricht entschieden: "Die Latrinenparole verdient ihren Namen."

So viele Fragen nach dieser Sitzung des Untersuchungsausschusses offen sind, so klar ist: Die Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft werden im Ausschuss viele und unangenehme Fragen beantworten müssen. (Christoph Trost, dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Sollen Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.