Landtag

Allein in Bayern wollen Tafeln künftig knapp 80 000 Tonnen Lebensmittel retten und an Bedürftige verteilen. (Foto: dpa/Daniel Karmann)

08.02.2019

Endlich gibt’s staatliche Hilfe

Bericht und Debatte über die Situation der Tafeln in Bayern

Die Staatsregierung will die 169 bayerischen Tafeln, die gespendete Lebensmittel überwiegend kostenlos an bedürftige Personen abgeben, künftig aus Steuermitteln fördern. Das kündigte eine Vertreterin des Sozialministeriums im Sozialausschuss an. Für den Doppelhaushalt 2019/20 sei ein Betrag von 100 000 Euro angemeldet worden. Die Höhe entspreche in etwa den Wünschen des Landesverbandes „Tafel Bayern e.V.“.

Das Agrarministerium will daneben den Bau dreier weiterer Logistikzentren für die bedarfsgerechte Verteilung der gespendeten Lebensmittel mit 30 Prozent fördern. Bislang gibt es bayernweit erst zwei solcher Einrichtungen.

Die Förderzusagen seien das Ergebnis eines „runden Tisches“, zu dem die damalige Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) im vergangenen Jahr eingeladen hatte, berichtete die Sprecherin. Damals habe der Tafel-Verband um finanzielle Unterstützung für Schulungsangebote für die ehrenamtlichen Helfer gebeten. Nötig seien diese vor allem bei Kenntnissen zu Lebensmitteltransport und -lagerung sowie vor dem Hintergrund der wachsenden Zahl an bedürftigen Migranten im Bereich „interkulturelle Kompetenz“. Konflikte oder die Gewaltandrohung gegen Mitarbeiter der Tafeln in Bayern – wie sie in anderen Bundesländern für Schlagzeilen gesorgt hätten –, seien dem Ministerium bislang nicht bekannt geworden. Das bedeute aber nicht, dass die Situation für die ehrenamtlichen Helfer vor Ort ohne Probleme sei.

Wie die Ministeriumsvertreterin weiter mitteilte, will der Freistaat den Aufbau einer Landesgeschäftsstelle des Vereins „Tafel Bayern“ unterstützen. Dies sei in den geplanten 100 000 Euro inbegriffen. Die zusätzlichen Logistikzentren seien nötig, um die gespendeten Lebensmittel möglichst schnell bedarfsgerecht auf die regionalen Tafeln zu verteilen. Der Landesverband geht davon aus, dass sich allein dadurch die Menge der vor Vernichtung „geretteten“ Lebensmittel auf knapp 80 000 Tonnen jährlich fast verdoppeln lässt.

Am Runden Tisch hatte der Tafel-Verband auch eine stärkere Anerkennung der ehrenamtlichen Leistung gefordert. In diesem Punkt seien nach ihrer Kenntnis aber keine Veränderungen geplant, berichtete die Sprecherin des Ministeriums. Wie alle Ehrenamtlichen in Bayern hätten auch die Tafel-Helfer unter anderem Zugang zur Ehrenamtskarte mit ihren zahlreichen Vergünstigungen und könnten bei der Steuererklärung die Ehrenamtspauschale geltend machen. In Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden sei zudem vereinbart worden, dass sich die örtlichen Tafeln von Städten und Gemeinden bei der Bewältigung bürokratischer Vorgaben helfen lassen könnten.

Die Arbeit der Tafeln wurde von allen Fraktionen gelobt. „Die Tafeln sind eine segensreiche Einrichtung, auch wenn mir lieber wäre, wir bräuchten sie nicht“, sagte Thomas Huber (CSU). Es müsse daher das Ziel der Sozialpolitik sein, „dass sich jeder ein Leben ohne Tafel leisten kann“. Dass die Staatsregierung nun in die Förderung der Tafeln einsteigen wolle, begrüßte Huber. Weil die Kundschaft in den vergangenen Jahren mehr und unterschiedlicher geworden sei, regte Huber Schulungsangebote auch im Bereich Konfliktmanagement an. Die CSU-Fraktion werde sich zudem für eine Förderung der Anschaffung von zwei Kühlfahrzeugen für die Tafeln starkmachen.

Doris Rauscher (SPD) betonte die Notwendigkeit einer staatlichen Förderung. Manche Tafeln seien inzwischen fast mittelständische Unternehmen, was die Aus- und Weiterbildung der Ehrenamtlichen dringend erforderlich mache. Rauscher erklärte, die Tafeln seien das Abbild der gesellschaftlichen Entwicklung, dass die Schere zwischen arm und reich immer weiter auseinandergehe. Deshalb dürfe nicht nur an den Symptomen der Armut kuriert werden, es müsse vielmehr die Ursachenbekämpfung in den Mittelpunkt rücken. Dazu gehörten laut Rauscher die SPD-Forderungen nach einer Kindergrundsicherung sowie einem bayerischen Tariftreuegesetz mit gerechten Löhnen.

Nach Einschätzung von Kerstin Celina (Grüne) leisten die Tafeln inzwischen „faktisch die Versorgung armer Menschen“. Sie übernähmen damit im Prinzip eine staatliche Aufgabe. Vor diesem Hintergrund sei es unerlässlich, ihnen auch staatliche Hilfe zu gewähren. Julika Sandt (FDP) forderte die Staatsregierung zu einer genauen Untersuchung auf, welcher Personenkreis wie oft und warum zu den Tafeln komme. Dies sei Grundvoraussetzung, um präventiv wirken zu können. Zudem regte sie die Förderung von Fahr- und Lieferdiensten für Personen an, die aus gesundheitlichen Gründen die Tafeln nicht persönlich aufsuchen könnten.

Ähnlich äußerte sich Ulrich Singer (AfD). Er warb dafür, die Ausgabeformen so auszuweiten, „dass die Hilfe wirklich bei denen ankommt, die sie brauchen“. Er meinte auch, dass die Beratung auf die Hilfsbedürftigen ausgedehnt werden müsste. Nach seiner Erfahrung hätten viele Menschen zu wenig Kenntnis in der Zubereitung und richtigen Lagerung von Lebensmitteln. Auch so könne das Verderben von Lebensmitteln reduziert werden. Susann Enders (Freie Wähler) bezeichnete es vor dem Hintergrund der steigenden Zahl an Tafelkunden als „Armutszeugnis, dass wir diese Entwicklung in unserem reichen Land nicht stoppen konnten“. In ihrer Regierungsverantwortung sei es nun Aufgabe und Verantwortung der Freien Wähler, die Beseitigung von Armutsursachen anzugehen. (Jürgen Umlauft)

INFO: Tafeln
In Bayern gibt es 169 Tafeln, 145 davon sind im Landesverband „Tafel Bayern e.V.“ organisiert. In ihnen engagieren sind rund 7000 ehrenamtliche Helder. Jährlich versorgen sie bei steigender Tendenz rund 200 000 Hilfsbedürftige mit zuletzt gut 40 000 Tonnen Lebensmitteln. Beliefert werden die Tafeln mit überschüssigen, qualitativ einwandfreien Lebensmitteln, die vom Handel oder Herstellern gespendet werden und sonst vernichtet würden. Die Ware kommt aus Überproduktionen, zu großen Lagerbeständen und aus Restbeständen bei Sortimentswechseln. Angenommen werden aber auch Brot vom Vortag, Lebensmittel kurz vor Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums, falsch abgefüllte oder verpackte Ware und saisonale Produkte am Ende der Saison. Bezugsberechtigt sind alle sozial bedürftigen Menschen. Diese müssen ihre Bedürftigkeit bei den Tafeln nachweisen. Nach einer Statistik des Landesverbandes sind 53 Prozent der Tafelkunden erwerbsfähige Erwachsene, vor allem Hartz-IV-Empfänger, Spätaussiedler und Migranten. 24 Prozent der Kunden sind Rentner, 23 Prozent Kinder und Jugendliche. (JUM)

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