Landtag

Fehlbetäubung: Das bedeutet, in neun Prozent aller Fälle erleiden die Tiere große Schmerzen: Schweine werden zum Beispiel bei vollem Bewusstsein in kochendes Wasser geworfen. (Foto: dpa)

08.01.2016

Fehlbetäubungen lassen sich "nie gänzlich ausschließen"

Schriftliche Anfrage der SPD: In Deutschland werden jährlich rund 70 Millionen Geflügel, sechs Millionen Schweine, 350 000 Rinder und 100 000 Schafe beim Schlachten fehlbetäubt

Nach Angaben der Bundesregierung werden in Deutschland jährlich rund 70 Millionen Geflügel, sechs Millionen Schweine, 350 000 Rinder und 100 000 Schafe beim Schlachten fehlbetäubt. Das bedeutet, in neun Prozent aller Fälle erleiden die Tiere große Schmerzen: Schweine werden bei vollem Bewusstsein in kochendes Wasser geworfen, Kühen wird ein zweites Mal mit dem Bolzenschussgerät der Stirnknochen durchschossen oder Geflügel wird zu langsam mit Gas betäubt, weshalb es vor dem Tod Erstickungsängste erleidet. Susann Biedefeld (SPD) wollte aus diesem Grund von der Staatsregierung wissen, wie viele Schweine in den letzten fünf Jahren in bayerischen Schlachthöfen geschlachtet wurden, und wie sich die Quote der Fehlbetäubungen im Freistaat entwickelt hat.

Das Umweltministerium schreibt in seiner Antwort, in den Jahren 2010 bis 2014 seien jährlich rund 5,25 Millionen Schweine gewerblich geschlachtet worden – knapp die Hälfte davon in Niederbayern. Bevor Schweine ins kochende Wasserbad geraten, müsse eine korrekte Betäubung und Entblutung vorgenommen werden. „Nur bei gravierenden Verstößen gegen tierschutzrechtliche Vorgaben und gute fachliche Praxis ist es möglich, dass Schweine bei Bewusstsein in die Brühanlage kommen“, so ein Sprecher von Ministerin Ulrike Scharf s(CSU).

Genaue Zahlen zur Fehlbetäubung kann das Umweltressort nicht nennen. Als Ursachen für solche Vorfälle werden Fehler bei der Durchführung oder Fehlfunktionen der Geräte genannt. „Derartige Fehler lassen sich nie gänzlich ausschließen.“ Die Betäubung dürfe allerdings nur von Personen durchgeführt werden, die über einen Sachkundenachweis verfügen und ihre Befähigung für diese Tätigkeiten nachgewiesen hätten. „Die Kontrollen erfolgen im laufenden Schlachtbetrieb mindestens durch das direkt tätige Personal sowie an einer Stichprobe von Tieren durch eine speziell beauftragte Person“, ergänzt ein Ministeriumssprecher. Bei wiederholten Verstößen würden von den Behörden „unverzüglich Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Betäubung angeordnet“. Wie häufig dies der Fall war, weiß das Ministerium nicht.

Die häufigsten Betäubungsmethoden sind laut Scharf-Ressort die Kohlendioxid-Betäubung und die Elektrobetäubung durch Kopf- oder Ganzkörperdurchströmung. Erlaubt sind allerdings bei Schweinen unter bestimmten Voraussetzungen ebenso der Bolzenschuss, der Schuss mit einer Feuerwaffe oder einfach ein stumpfer Schlag auf den Kopf. (David Lohmann)

Kommentare (4)

  1. Habicht am 19.04.2020
    Vegan, vollwertig ist bester Schutz gegen
    - Pandemien
    - Umweltzusammenbruch
    - die meisten chronische Krankheiten, inkl. größter Killer Herz-, Diabetes 2, ein Drittel Krebsarten u.s.w.
    - die größte Quelle des Leids auf der Erde.

    In unserem System gibt es keine Ausrede mehr, nur mentale Gymnastik kommt meistens vor, wo 15 Minuten Geschmackserlebnis viel wichtiger ist als die katastrophale Auswirkungen zu stoppen. Das nennt man Psychose.
  2. Marius am 18.01.2020
    Es muss sich wirklich dringend was ändern an dem ganzen Prozedere. Nicht nur die Betäubung sondern das ganze System wie Tiere gehalten werden!
  3. Thomas am 22.12.2019
    Es werden jährlich an die 55 Mio Schweine = 5 Mio Tonnen geschlachtet und nicht wie lt. Umweltministerium 5,25 Schweine. So stimmt doch der ganze Artikel nicht.
  4. Gabri5 am 21.12.2019
    Ich verstehe nicht, wie das mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist. Nach dem Tierschutzgesetz bedarf es eines vernünftigen Grundes, um einem Tier Leiden oder Qualen zuzufügen. Als wenn es überhaupt einen vernünftigen Grund gäbe ein Tier zu quälen. Trotzdem gibt es die tierquälerische Massentierhaltung, das Schreddern und Vergasen lebendiger Küken, Langzeittransporte um die halbe Welt und eben die Zustände in Schlachthöfen, die sie beschreiben. Und alles hat nur zwei Gründe nämlich wirtschaftliche und den Wunsch der Verbraucher Fleisch zu konsumieren und zwar möglichst billig. Das ist aber keine Rechtfertigung, Tieren derartiges Leid anzutun. M.E. sind das Straftatbestände und hier sind die Behörden und die Politik in der Pflicht derartige Missstände zu ahnden und nicht lapidar zu beschönigen. Ist denn keiner mehr in der Lage sich in die Leiden eines anderen Lebewesens hineinzuversetzen? Viele Menschen haben ein Haustier. Stellen Sie sich vor ihr Hund oder ihre Katze würde lebendig in ein Brühbad geworfen. Ich glaube die meisten wären bis an ihr Lebensende traumatisiert. Aber dem Fleisch im Supermarkt sieht man ja den Todeskampf nicht an.
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