Landtag

Klassenfahrten gehören für viele Schülerinnen und Schüler zu den Höhepunkten des Schuljahres. Die Reisekosten der begleitenden Lehrkräfte werden aus eigenen Haushaltsmitteln des Freistaats finanziert. (Foto: dpa/Markus Scholz)

09.07.2026

Freistaat kürzt Mittel für Reisekosten bei Klassenfahrten

Weniger Geld für Klassenfahrten: Der Freistaat kürzt ab 2026 die Reisekostenbudgets für Lehrkräfte um fünf Prozent. Das zeigt eine SPD-Anfrage im Landtag

Ob Schullandheim, Skikurs oder Abschlussfahrt: Klassenfahrten gehören für viele Schülerinnen und Schüler zu den Höhepunkten ihrer Schulzeit. Wochenlang wird geplant, Eltern kalkulieren die Kosten und Lehrkräfte organisieren Unterkünfte, Programm und Anreise. Damit sie die Fahrten begleiten können, stellt der Freistaat den staatlichen Schulen Reisekostenbudgets für Lehrkräfte und weiteres Aufsichtspersonal zur Verfügung. Diese Budgets fallen ab dem kommenden Haushaltsjahr allerdings kleiner aus.

Die Landtagsabgeordnete Ruth Müller (SPD) wollte deshalb von der Staatsregierung wissen, wie sich die Haushaltsmittel für Klassenfahrten seit 2023 entwickelt haben, wie viel Geld die Schulen tatsächlich ausgegeben haben und warum die Ansätze im Doppelhaushalt 2026/2027 gekürzt werden.

Haushaltskonsolidierung führt zu Kürzungen

„Die im Rahmen des Doppelhaushalts 2026/2027 notwendigen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen betreffen auch die Verwaltungsausgaben, die gegenüber 2025 um fünf Prozent abgesenkt werden mussten. Hiervon sind auch die Ausgabemittel für Lehr- und Schülerwanderungen betroffen“, schreibt das Haus von Kultusministerin Anna Stolz (FW).

Damit bestätigt das Kultusministerium, dass die Reisekostenbudgets für alle staatlichen Schularten sinken. Für Grund- und Mittelschulen reduziert sich der Ansatz von bislang 2,25 Millionen Euro auf rund 2,02 Millionen Euro jährlich. Gymnasien erhalten statt zuletzt rund 3,05 Millionen Euro künftig noch rund 2,74 Millionen Euro. Bei Realschulen sinkt der Ansatz von gut 1,02 Millionen Euro auf rund 914.500 Euro. Auch Förder-, Berufs- sowie Fach- und Berufsoberschulen müssen mit geringeren Budgets auskommen.

Budgets waren zuvor deutlich aufgestockt worden

Gleichzeitig verweist das Kultusministerium darauf, dass die Mittel in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen sind. „Die Haushaltsansätze für Lehr- und Schülerwanderungen konnten bezogen auf alle Schularten seit 2021 bis 2025 um rund 23 Prozent erhöht werden“, führt das Ministerium aus.

Wie viel Geld eine einzelne Schule erhält, richtet sich nach der jeweiligen Schulart. An Grund- und Mittelschulen werden die Mittel nach der Zahl der eingerichteten Klassen verteilt, wobei Klassen der Jahrgangsstufen fünf bis zehn doppelt gewichtet werden. Gymnasien erhalten zunächst einen Sockelbetrag, damit auch kleinere Schulen ein Fahrtenprogramm anbieten können, das mit größeren Schulen vergleichbar ist. Erst danach werden weitere Mittel entsprechend der Schülerzahl verteilt. Bei Realschulen und beruflichen Schulen dient dagegen die Zahl der eingerichteten Klassen als Grundlage für die Berechnung.

Darüber hinaus können Schulen ihr Reisekostenbudget durch zweckgebundene Spenden, etwa von Fördervereinen, erhöhen. Für diese Einnahmen steht jeder Schule ein eigener Haushaltstitel zur Verfügung.

Viele Schulen schöpfen ihre Mittel nicht vollständig aus

Die Antwort zeigt zugleich, dass die bereitgestellten Mittel zuletzt häufig nicht vollständig ausgegeben wurden. Für Grund- und Mittelschulen standen 2025 Haushaltsmittel von 2,25 Millionen Euro bereit. Tatsächlich wurden knapp 1,99 Millionen Euro ausgezahlt. Auch Förder-, Berufs- sowie Fach- und Berufsoberschulen blieben unter ihren jeweiligen Haushaltsansätzen.

Bei Gymnasien und Realschulen lagen die tatsächlichen Ausgaben dagegen in einzelnen Jahren über den jeweiligen Haushaltsansätzen. Möglich ist das, weil Schulen nicht verbrauchte Mittel aus Vorjahren ansparen und später einsetzen können.

Deshalb sieht das Kultusministerium trotz der Kürzungen keinen Engpass. „Da die Haushaltsmittel des Haushaltsjahres 2025 nicht ausgeschöpft wurden und daneben noch zu übertragende Ausgabereste aus von einzelnen Schulen angesparten Budgets bestehen, ist dennoch davon auszugehen, dass mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln der Bedarf gedeckt werden kann“, schreibt das Haus von Anna Stolz.

Reisekosten gelten nur für Lehrkräfte

Aus den Reisekostenbudgets werden ausschließlich die Auslagen der begleitenden Lehrkräfte und des weiteren Aufsichtspersonals erstattet. „Aus dem Reisekostenbudget einer Schule werden weder Zuschüsse für Schülerinnen beziehungsweise Schüler noch die Durchführung örtlicher Veranstaltungen (beispielsweise Museumsführung, Stadtbesichtigung) finanziert“, stellt das Kultusministerium klar.

Über die konkrete Verwendung der Mittel entscheiden die Schulen selbst. Das Fahrtenprogramm müsse im Rahmen des jeweils verfügbaren Budgets aufgestellt werden. Zur Unterstützung erhalten die Schulen regelmäßig eine Kalkulationshilfe des Kultusministeriums. (loh)

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