Landtag

Desinfektionsmittel und Schutzmasken sind Mangelware. (Foto: dpa/Stache)

20.03.2020

Gesundheitsbehörden erhalten weitgehende Zugriffsrechte

Plenum: Gesetzentwurf zum Infektionsschutz

Der Freistaat reagiert mit einem eigenen Infektionsschutzgesetz auf die Corona-Pandemie. Die Staatsregierung brachte dazu einen Entwurf in den Landtag ein, der bereits kommende Woche verabschiedet werden soll. Staatliche Behörden sollen bei der Ausrufung des Gesundheitsnotstands weitreichende Befugnisse zur Sicherung der zur Eindämmung der Pandemie notwendigen Material- und Personalversorgung erhalten. Der aktuelle Ausbruch des Coronavirus zeige, dass im seuchenrechtlichen Notfall die Stabilisierung des Gesundheitssystems oberste Priorität gewinnen könne, heißt es in der Vorlage. Deshalb müssten die Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes für die bayerischen Belange konkretisiert werden.

Im Einzelnen wird den zuständigen Behörden erlaubt, bei jedermann benötigtes medizinisches, pflegerisches und sanitäres Material zu beschlagnahmen oder anzukaufen. Dabei besteht eine Abgabepflicht. Geeignete Betriebe können zur Herstellung benötigten Materials verpflichtet werden. Zudem wird eine Meldepflicht über das Vorhandensein benötigter Materialien eingeführt. Die jeweiligen Anordnungen sind sofort vollziehbar, Widersprüche oder Klagen haben keine aufschiebende Wirkung. Bei Zuwiderhandlungen ist ein Ordnungsgeld von bis zu 500 000 Euro möglich. Analoge Regelungen sieht das Gesetz für die Dienstverpflichtung geeigneter Personen zur Bekämpfung der Pandemie vor.

Verstöße können mit bis zu 500.000 Euro geahndet werden

CSU und Freie Wähler wollten das Gesetz noch während der Plenarsitzung am Donnerstag im Eilverfahren ohne vorherige Ausschussberatung verabschieden. „Wir können einen Aufschub eigentlich nicht verantworten, weil wir nicht wissen, wie die Lage in der nächsten Woche ausschaut“, erklärte CSU-Fraktionsvize Alexander König. Doch die beiden Regierungsfraktionen lenkten dann doch ein und stimmten einer Verschiebung auf kommende Woche zu. Wegen der weitreichenden Befugnisse für die Behörden hatten SPD und Grüne auf einer ausführlichen Beratung bestanden.

Dabei soll der Regierungsentwurf an zwei Stellen verändert werden. Zum einen soll für die Ausrufung des Notstands nicht allein der Ministerpräsident zuständig sein, geplant ist nun ein Beschluss der gesamten Staatsregierung. Auf Vorschlag der FDP wird das Gesetz zudem in seiner Gültigkeit bis zum Jahresende 2020 begrenzt. Es würde damit zunächst nur für die aktuelle Corona-Krise gelten. (Jürgen Umlauft)

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