Landtag

Desinfektionsmittel und Schutzmasken sind Mangelware. (Foto: dpa/Stache)

20.03.2020

Gesundheitsbehörden erhalten weitgehende Zugriffsrechte

Plenum: Gesetzentwurf zum Infektionsschutz

Der Freistaat reagiert mit einem eigenen Infektionsschutzgesetz auf die Corona-Pandemie. Die Staatsregierung brachte dazu einen Entwurf in den Landtag ein, der bereits kommende Woche verabschiedet werden soll. Staatliche Behörden sollen bei der Ausrufung des Gesundheitsnotstands weitreichende Befugnisse zur Sicherung der zur Eindämmung der Pandemie notwendigen Material- und Personalversorgung erhalten. Der aktuelle Ausbruch des Coronavirus zeige, dass im seuchenrechtlichen Notfall die Stabilisierung des Gesundheitssystems oberste Priorität gewinnen könne, heißt es in der Vorlage. Deshalb müssten die Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes für die bayerischen Belange konkretisiert werden.

Im Einzelnen wird den zuständigen Behörden erlaubt, bei jedermann benötigtes medizinisches, pflegerisches und sanitäres Material zu beschlagnahmen oder anzukaufen. Dabei besteht eine Abgabepflicht. Geeignete Betriebe können zur Herstellung benötigten Materials verpflichtet werden. Zudem wird eine Meldepflicht über das Vorhandensein benötigter Materialien eingeführt. Die jeweiligen Anordnungen sind sofort vollziehbar, Widersprüche oder Klagen haben keine aufschiebende Wirkung. Bei Zuwiderhandlungen ist ein Ordnungsgeld von bis zu 500 000 Euro möglich. Analoge Regelungen sieht das Gesetz für die Dienstverpflichtung geeigneter Personen zur Bekämpfung der Pandemie vor.

Verstöße können mit bis zu 500.000 Euro geahndet werden

CSU und Freie Wähler wollten das Gesetz noch während der Plenarsitzung am Donnerstag im Eilverfahren ohne vorherige Ausschussberatung verabschieden. „Wir können einen Aufschub eigentlich nicht verantworten, weil wir nicht wissen, wie die Lage in der nächsten Woche ausschaut“, erklärte CSU-Fraktionsvize Alexander König. Doch die beiden Regierungsfraktionen lenkten dann doch ein und stimmten einer Verschiebung auf kommende Woche zu. Wegen der weitreichenden Befugnisse für die Behörden hatten SPD und Grüne auf einer ausführlichen Beratung bestanden.

Dabei soll der Regierungsentwurf an zwei Stellen verändert werden. Zum einen soll für die Ausrufung des Notstands nicht allein der Ministerpräsident zuständig sein, geplant ist nun ein Beschluss der gesamten Staatsregierung. Auf Vorschlag der FDP wird das Gesetz zudem in seiner Gültigkeit bis zum Jahresende 2020 begrenzt. Es würde damit zunächst nur für die aktuelle Corona-Krise gelten. (Jürgen Umlauft)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll man Beamte in die gesetzliche Krankenkasse einbeziehen?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Beilagen

> Das neue vbw Unternehmermagazin ist online

Ralf Wintergerst, CEO von Giesecke+Devrient, weist auf einen sehr wesentlichen Umstand der deutschen Politik hin: „Es gibt hierzulande sehr viele Veto-Punkte, wo der eine aus Eigeninteresse den Vorschlag des anderen blockieren kann."

> Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist online

Die Suche nach dem sichersten Ort für unseren Atommüll ist eine staatliche Jahrhundertaufgabe. Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt vier Menschen vor, die diese Mission bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit ihre

> Änderung der Gemeindeordnung

Liebe Leserinnen und Leser des Kommunalen Taschenbuchs, die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern hat sich am 23. Dezember 2025 nach Redaktionsschluss (14. November 2025) nochmals geändert. Die entsprechenden Seiten können Sie hier herunterladen.

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Das kunst- und kulturhistorische Online-Magazin der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben des Online-Magazins „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.