Landtag

Tausende Menschen demonstrierten in München 2018 gegen das Polizeiaufgabengesetz. (Foto: dpa/Felix Hörhager)

19.05.2021

Grüne halten an Klage fest

Opposition kritisiert Polizeiaufgabengesetz trotz Entschärfung weiterhin

Die Grünen im bayerischen Landtag geben sich mit dem von den Regierungsparteien entschärften Polizeiaufgabengesetz nicht zufrieden und wollen ihre Klagen dagegen aufrechterhalten. Das kündigte Fraktionschefin Katharina Schulze am Mittwoch bei einer Anhörung zu dem Entwurf im Innenausschuss des Parlaments an.

Kern der Kritik ist noch immer der im Entwurf weiter enthaltene Begriff einer "drohenden Gefahr", der der Polizei aus Sicht der Kritiker massive Eingriffsrechte in die Bürgerrechte erlaubt. Konkret geht es etwa um die Frage, wie die Polizei mit Daten umgehen darf, die von Körperkameras (Bodycams) der Beamten in Wohnungen aufgenommen wurden, und wann ein richterlicher Beschluss dafür notwendig ist.

Auch die Frage, ob im Falle eines Polizeigewahrsams der Festgehaltene auf den Beistand eines Anwalts verzichten könne, wurde diskutiert. Der ehemalige Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, Karl Huber, - einer von zwölf Experten in der Anhörung - betonte, Menschen könnten mit Hinweis etwa auf mögliche Kosten zum Verzicht auf einen Rechtsbeistand gedrängt werden.

Schulze begrüßte, dass der Begriff der "biogeographischen Herkunft" als Untersuchungsmerkmal bei der DNA-Analyse gestrichen wurde. Alles in allem entspreche der vorgelegte Entwurf aber nicht einer Reform, sondern "nur einem Reförmchen", sagte Schulze.

"Rechtsstaatlich nicht tragbare Regelungen"

Nach langen und zähen Verhandlungen hatten CSU und Freie Wähler im Dezember einen Kompromiss zur Entschärfung des seit Jahren umstrittenen bayerischen Polizeiaufgabengesetzes gefunden. Unter anderem sieht das Änderungsgesetz vor, dass die Polizei künftig weniger Befugnisse bei der sogenannten "drohenden Gefahr" hat. Hier dürfte sie dem Entwurf zufolge nur noch handeln, wenn es um überragend wichtige Rechtsgüter wie den Schutz von Leben geht. Bisher war dies schon möglich, wenn "erhebliche Eigentumspositionen" bedroht schienen.

Grüne, SPD und weitere Oppositionsparteien kritisieren seit langem, dass die Polizeibefugnisse mit dem Gesetz "weit ins Gefahrenvorfeld" verschoben werden. Das Gesetz ist seit Jahren immer wieder Anlass für massive Kritik von Opposition und Bürgerrechtlern. Viele Tausend Menschen hatten auf Initiative eines Bündnisses von mehr als 100 Organisationen dagegen demonstriert.

Außerhalb des Landtags engagiert sich seit Jahren ein Bündnis unter der Bezeichnung noPAG gegen das Gesetz. "Polizeiliches Handeln muss sich an rechtsstaatliche Regeln halten", heißt es in einer Stellungnahme des Bündnisses am Mittwoch. Auch die nun vorgelegte Novelle bleibe in weiten Teilen verfassungswidrig. Die Empfehlungen einer eingesetzten Expertenkommission würden nicht vollständig umgesetzt. "Unter dem Deckmantel der Reform wurden weitere Verschärfungen und rechtsstaatlich nicht tragbare Regelungen aufgenommen", kritisierte das Bündnis.
(dpa)

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