Landtag

Auf der Jagd: Mit Gewehr und Hund. (Foto: dpa)

27.04.2016

Jäger in Aufruhr

Im März gab es eine gute Nachricht für Wildschweine: Jäger dürfen keine halbautomatischen Waffen mit mehr als zwei Schuss verwenden. Doch das soll nicht das letzte Wort sein. Der Landtag nimmt sich der empörten Jäger an

Ein höchstrichterliches Verbot halbautomatischer Jagdgewehre versetzt Bayerns Jäger in Aufruhr - nun wollen Landtag und Staatsregierung helfen. Die Staatsregierung soll sich in Berlin dafür stark machen, den Jägern wie bisher die Pirsch mit halbautomatischen Gewehren zu erlauben, wenn sie kleine Magazine mit nicht mehr als zwei Patronen montieren. Das beschloss der Innenausschuss des Landtags am Mittwoch einstimmig. "Wir wollen den Jägern Rechtssicherheit geben", sagte der Ausschussvorsitzende Florian Herrmann (CSU) nach der Sitzung.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 7. März halbautomatische Waffen verboten, die mehr als zwei Patronen aufnehmen können. "Das wäre ein großer Rückschlag für die Wildschweinbejagung", sagte Freie- Wähler-Chef Hubert Aiwanger, ein passionierter Jäger.

Die flinken Sauen sind schwer zu treffen, so dass nach Auskunft von Jägern häufig schnelle Schüsse hintereinander notwendig sind. Die Jäger stehen seit Jahren unter Druck von Bauern und Politik, weil die Wildschweine sich rasant vermehren und Felder, Weinreben und Gärten verwüsten.

Wildschweine mit einem Kugelhagel durchsieben - das will ohnehin kein Jäger

Halbautomatische Waffen können je nach Modell auch mit größeren Magazinen ausgerüstet werden, doch gab es in der Praxis nach Angaben sachkundiger Abgeordneter bislang keine Probleme mit der Zwei-Patronen-Regel.

Bitter für die Jäger: Schuld an dem Urteil war ein Waidmannskollege aus Nordrhein-Westfalen, der eigentlich das Gegenteil erreichen wollte. Der Mann wollte für Schießübungen auch größere Magazine mit mehr als zwei Patronen verwenden. Der Prozess ging bis in die höchste Instanz beim Bundesverwaltungsgericht - und dort verlor der Kläger. Im Innenausschuss fanden Abgeordnete wenig schmeichelhafte Worte: "ein depperter Jäger", hieß es parteiübergreifend.

Im Jagdgesetz des Bundes ist die Zwei-Patronen-Regel festgeschrieben. "Der Richter hat das Gesetz überinterpretiert", meint Aiwanger. Es müsse gesetzlich klargestellt werden, dass die halbautomatischen Waffen weiter erlaubt seien.

Fachleute verweisen darauf, dass ein Jäger ohnehin kein Interesse haben kann, die Sauen mit einem Kugelhagel zu durchsieben - das Schwein wäre anschließend ungenießbar. Der Bayerische Jagdverband rät seinen Mitgliedern nun, halbautomatische Gewehre nicht mehr zu verwenden und auch keine neuen zu kaufen. (dpa)

Kommentare (2)

  1. BB am 29.04.2016
    Solange der Jäger seine Arbeit, Dienstleistung, seinen Einsatz kostenlos macht hat dies keinen Wert.
    Der Jäger muß etwas kosten. Die Jagdgenossen sollen für einen Jäger bezahlen. Die Versicherungen
    sollen sich hier auch wegen Schadensreduzierung beteiligen. Und es würde sich vieles in der Jagd ändern.
    Und nicht so weitermachen falscher Waldbau, falsche Landwirtschaft und wir subventionieren so weiter.
    Und der Jäger sollte es allen passend machen !
  2. Otto am 27.04.2016
    Wenn der Innenausschuss den Jäger als "depperter" Jäger bezeichnet, zeugt das nur von wenig Sachverstand. Sie vergessen auch zu erwähnen das andere Instanzen dem Jäger recht gaben.

    Am besten wir schaffen die Jagd ab, die Jungfamilie im subventionierten E-Mobil wird den Überhang schon auf der Bundesstrasse erwischen.
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