Landtag

Viele Jurastudierende stehen ohne Abschluss da, wenn sie das Staatsexamen nicht bestehen. (Foto: dpa/Waltraud Grubizsch)

15.04.2026

Jura-Bachelor als Sicherheit? CSU gegen Grünen-Idee

Kein Staatsexamen, kein Abschluss? Beim klassischen Jurastudium an bayerischen Hochschulen kann das passieren – trotz guter Leistungen während des jahrelangen Studiums

Die Landtags-Grünen fordern einen integrierten Bachelorabschluss im Jurastudium – damit die Studentinnen und Studenten nicht mit leeren Händen dastehen, falls sie beim Staatsexamen scheitern. Der Abschluss soll nach Vorstellung der Grünen verliehen werden, wenn der universitäre Teil des Studiums erfolgreich abgeschlossen ist, also alle Prüfungen vor dem abschließenden Staatsexamen bestanden wurden.

Der so erlangte Bachelor soll den Einstieg in alternative Karrierewege etwa in der Wirtschaft erleichtern. Für eine Tätigkeit als Volljurist, zum Beispiel als Richter, soll ein bestandenes Staatsexamen nach wie vor Voraussetzung sein, daran wollen die Grünen nicht rütteln.

CSU lehnt Vorstoß klar ab

Gleichwohl sind die Erfolgsaussichten des Vorstoßes gering: Die CSU-Fraktion kündigte an, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschulinnovationsgesetzes im Landtag abzulehnen, der am Nachmittag erstmals im Parlament debattiert werden sollte. Die CSU-Rechtspolitikerin Petra Guttenberger bezeichnete den Vorschlag als „Etikettenschwindel auf Kosten von Qualität und Leistungsnachweis“.

Grüne sehen „Sicherheitsnetz“ für Studierende

Verena Osgyan, wissenschaftspolitische Sprecherin der Grünen, warb schon vorab für den integrierten Bachelor als „Sicherheitsnetz“, der dafür sorgen solle, „dass gut ausgebildete Juristinnen und Juristen nicht ohne Abschluss in den Arbeitsmarkt starten müssen“. In anderen Bundesländern – die Grünen nannten etwa Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen – gebe es bereits entsprechende Regeln. Bayern dürfe den Anschluss nicht verlieren, um weiterhin für Studierende attraktiv zu bleiben.

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Toni Schuberl, begründete die Forderung so: „Das Staatsexamen entscheidet bisher über alles oder nichts und setzt Studierende unter enormen, oft ungesunden Leistungsdruck. Wir wollen nicht länger hinnehmen, dass Studierende nach sechs Jahren harter Arbeit mit leeren Händen dastehen.“

Durchfallquote und Kritik aus dem Ministerium

Regelstudienzeit eines Jurastudiums sind zehn Fachsemester, also fünf Jahre. Dann folgt das erste Staatsexamen. Wer das nicht besteht, hat in Bayern auch keinen Hochschulabschluss vorzuweisen. Allerdings kann die Prüfung einmal wiederholt werden.

Nach Angaben des Landesjustizprüfungsamts haben in Bayern im Jahr 2025 rund 28 Prozent der Teilnehmer die Erste Juristische Prüfung nicht bestanden. Dabei seien nur 3,7 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer endgültig gescheitert, heißt es in dem Bericht weiter. Allerdings müsse man bei diesen Zahlen berücksichtigen, dass sich ein Teil der erstmalig Gescheiterten der Wiederholungsprüfung gar nicht mehr stelle – nach Schätzungen seien das drei bis fünf Prozent aller Kandidatinnen und Kandidaten. Eine genaue Zahl, wie viele Studenten damit endgültig keinen Abschluss haben, geht aus dem Bericht also nicht hervor.

Das bayerische Justizministerium unter Staatsminister Georg Eisenreich (CSU) sieht die Forderung der Grünen nach einem integrierten Abschluss kritisch. „Ein solcher „automatisch“ verliehener Bachelor of Laws würde eine juristische Qualifikation bescheinigen, über die diejenigen Studierenden nicht verfügen, die die Erste Juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestanden haben“, teilte das Ministerium mit. Allerdings wolle man prüfen, ob es anderweitige Lösungen im Interesse der Studierenden gebe.

Alternative Studiengänge bereits vorhanden

Zudem verwies das Ministerium auf bereits existierende Bachelorstudiengänge, die rechtliche Inhalte mit anderen Studiengebieten kombinieren, wie zum Beispiel der Studiengang „Rechts- und Wirtschaftswissenschaften“ an der Universität Augsburg, der Studiengang „Digital Law“ an der Universität Regensburg oder „Politikwissenschaft und Öffentliches Recht“ an der Universität Erlangen-Nürnberg. Diese Studiengänge zielten „nicht auf eine Tätigkeit in den juristischen Berufen mit der Befähigung zum Richteramt“ ab, sondern auf Tätigkeiten „etwa in Banken, Versicherungen oder Wirtschaftsunternehmen“.

Laut Justizministerium obliegt es den Universitäten, ob auch Leistungen aus einem Staatsexamensstudiengang für derartige Bachelor-Studiengänge angerechnet werden können. Derartige Abschlüsse würden durch einen integrierten Bachelor of Laws entwertet, argumentierte der CSU-Abgeordnete Robert Brannekämper. (dpa)

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