Landtag

Der CSU-Abgeordnete Karl Straub. (Foto: Alfred Raths)

05.05.2021

Karl Straub verliert Immunität

Das Verfahren gegen den CSU-Abgeordneten wegen Steuerhinterziehung wurde eingestellt, die Staatsanwaltschaft will aber einen Strafbefehl wegen Betrugs beantragen

Die Staatsanwaltschaft München II will gegen den Abgeordneten Karl Straub einen Strafbefehl wegen Betrugs beantragen. Der Rechtsausschuss des Landtags entzog dem CSU-Politiker aus dem Stimmkreis Pfaffenhofen an der Ilm am Mittwoch seine parlamentarische Immunität.

Die Münchner Staatsanwaltschaft führte mehr als drei Jahre Ermittlungen gegen Karl Straub. Neben Betrug legten die Ermittler Straub auch Steuerhinterziehung zur Last, stellten dieses Verfahren im April dieses Jahres ein.

Damit erledigte sich der schwerwiegendste Vorwurf, der gegen den 49-Jährigen im Raum stand. Straub sagt, die Einstellung des Verfahrens wegen Steuerhinterziehung beweise, dass er sich nicht bereichert oder bewusst gegen geltende Gesetze verstoßen habe.

Karl Straub ist Mitglied des Rechtsausschusses des Landtags und stimmte selbst dafür, sich die Immunität zu entziehen. Ob der Landtagsabgeordnete seine politische Karriere bei einer möglichen Verurteilung beendet oder weiterverfolgt, ist noch unklar: „Überlegungen dazu werde ich machen, sobald über die weiteren Verfahren eine Entscheidung vorliegt“, sagt er.

Der CSU-Abgeordnete Straub betrieb in den Landkreisen Pfaffenhofen und Kelheim drei Autohäuser. Diese gingen im Dezember 2018 wegen einer hohen Steuernachforderung pleite. Wenige Monate vor der Insolvenz hatten Steuerfahnder das Unternehmen mehrfach durchsucht.
(Vinzenz Neumaier)

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