In der bayerischen Justizausbildung werden im Familienrecht althergebrachte Rollenmuster zementiert und eine Vielzahl geschlechterspezifischer Stereotype bedient. Das berichtete die Deutsche Richterzeitung im Frühjahr dieses Jahres. „Die Verfasserin des Artikels kommt zu dem Fazit, dass die Justizausbildung in Bayern ein Sexismusproblem habe“, schreiben Alexandra Hiersemann und Franz Schindler (beide SPD) in ihrer Anfrage. Grund sei die Marginalisierung von Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund durch die verwendete Sprache und die „teils krasse“ Unterrepräsentation in Unterrichtsmaterialien, Klausuren oder Übungsfällen. Die Abgeordneten wollten daher wissen, wie die Staatsregierung den Sexismus-Vorwurf beurteilt.
Das Justizministerium schreibt in seiner gemeinsam mit dem Innenministerium verfassten Antwort, die Einschätzung sei nicht nachvollziehbar. „Insbesondere trifft es nicht zu, dass Frauen im Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare in irgendeiner Weise durch den Unterricht oder durch die im Unterricht verwendeten Fälle benachteiligt werden.“ Beschwerden über Diskriminierung habe es daher abgesehen von dem Artikel bislang nicht gegeben. Beispielhaft nennen die Ministerien die Examensklausuren. Zwar überwogen männliche Charaktere bei den Prüfungsterminen im Jahr 2011. „Gleichwohl kommen auch hier weibliche Beteiligte vor in Gestalt von Rechtsanwältinnen sowie Richterinnen und Staatsanwältinnen.“ Aus diesem Grund träfe der Vorwurf, Frauen würden nur als unselbstständige Anhängsel von Männern dargestellt, nicht zu.
In den Unterrichtsmaterialien und Übungsfällen werden die Beteiligten laut Ministerium lediglich mit Buchstaben oder als „Kläger“ und „Angeklagter“ bezeichnet. „In solchen Fällen wird oftmals die männliche Form verwendet“, räumt das Ministerium von Justizminister Winfried Bausback (CSU) ein. Solche generalisierenden Personenbezeichnungen seien allerdings nur Platzhalter und ständen stellvertretend für alle Personen. „Dies bedeutet freilich nicht, dass Beteiligte in den verwendeten Fällen aufgrund ihrer Rolle lächerlich gemacht oder herabgewürdigt würden.“ Nicht zuletzt spiegelten die Sachverhalte kein überholtes Rollenverständnis, sondern die in gerichtlichen Verfahren herrschende Realität wider. Als Beispiel nennt das Justiz- und Innenministerium die Gefangenen in bayerischen Justizvollzugsanstalten, von denen 92 Prozent Männer sind. „Es erschiene nicht sinnvoll, aus der forensischen Praxis stammende und die gesellschaftliche Realität widerspiegelnde Fälle umzugestalten, um ein vermeintlich ausgewogeneres Bild zu zeichen.“ Die Staatsregierung sieht deshalb keinen Handlungsbedarf.
Darüber hinaus würden in der Verwaltungsausbildung „oftmals“ qualifizierte Führungskräfte als Arbeitsgemeinschaftsleiter eingesetzt, die alle zum Thema Gleichstellung und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschult wären. Darüber hinaus war das „Frauenbild in der Juristenausbildung“ Thema bei der Tagung der überwiegend männlichen Arbeitsgemeinschaftsleiter und bei der regionalen Dienstbesprechung von hauptamtlichen Arbeitsgemeinschaftsleitern.
„Schon der Umstand, dass das ’Frauenbild in der Justizausbildung’ in zuständigen Fachtagungen aktuell zu erörtern war, zeigt, dass bezüglich dieser Thematik offenbar deutlicher Reformbedarf besteht“, erklärt SPD-Frau Hiersemann der BSZ. Nur weil der Staatsregierung keine Beschwerden über Diskriminierung von Frauen bekannt sind, lasse dies nicht den Schluss zu, dass es keine Diskriminierung gebe. „Umgekehrt ließe sich fragen, ob gegebenenfalls betroffene Frauen sich hierzu nicht öffentlich äußern, um sich nicht weiteren negativen Situationen auszusetzen.“ (David Lohmann)
INFO: Rechtsreferendariat in Bayern
Rechtsreferendare werden im Freistaat jährlich im April und Oktober in den Vorbereitungsdienst eingestellt. Die Ausbildung für die aktuell 1290 Frauen und 910 Männer erfolgt an den Land- und Amtsgerichten des jeweiligen Oberlandesgerichts (OLG)-Bezirks München, Nürnberg oder Bamberg. Ortswünsche werden berücksichtigt, lediglich beim OLG Bamberg gibt es für Würzburg mehr Bewerber als Referendarsplätze. Die Auswahl erfolgt daher nach familiären Aspekten wie Heirat, Kinder oder Pflegebedürftigkeit. Wartezeiten bestehen in Bayern aktuell nicht.
Das Referendariat ist in fünf Stufen unterteilt: In der Zivilrechtsstation werden Referendare bei einem Gericht in Zivilsachen ausgebildet. In der Strafrechtsstation erhalten die Teilnehmer Einblick in die Arbeit eines Staatsanwalts oder eines Strafrichters. In der Verwaltungsstation ist ein Aufenthalt bei einer Kommunalverwaltung und der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften (DHV) in Speyer vorgesehen. Als Letztes folgt die Anwaltsstation, die Referendare bei einem Anwalt oder in der Rechtsabteilung von Unternehmen, Verbänden oder Notaren verbringen. Anschließend warten das schriftliche Examen mit elf Klausuren, das Pflichtwahlpraktikum und die mündlichen Prüfungen. Seit dem Jahr 2007 ist die Durchfallquote im Freistaat deutlich gestiegen.
Die Unterhaltsbeihilfe beträgt zurzeit 1172,08 Euro brutto im Monat. Hinzu kommen vermögenswirksame Leistungen und gegebenenfalls ein Familienzuschlag. Weihnachts- oder Urlaubsgeld gibt es nicht. (LOH)
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