Landtag

Manche Handyhüllen, Computermäuse, Tastaturen und Kopfhörer enthalten krebserregende Substanzen. (Foto: dpa)

25.09.2015

Krebserregende Stoffe in Computerzubehör und Handys

Schriftliche Anfrage: Ein Chemielabor hat technische Produkte getestet - und krebserregende Substanzen entdeckt

Ein Chemielabor hat letztes Jahr technische Produkte wie Handyhüllen, Computermäuse, Tastaturen und Kopfhörer getestet. „Bei der Laboranalyse wurden krebserregende Substanzen entdeckt, aufgrund derer die Geräte nicht hätten verkauft werden dürfen“, erklärt Florian von Brunn (SPD). Die Giftstoffe würden durch die Haut aufgenommen beziehungsweise durch den Handschweiß aus den Produkten herausgelöst. „Dies stellt eine ernstzunehmende gesundheitliche Gefährdung für Verbraucher dar“, warnt der Abgeordnete. Er wollte daher von der Staatsregierung wissen, welche Maßnahmen dagegen unternommen werden.

Dem Verbraucherschutzministerium sind diese Informationen nach eigenen Angaben ebenfalls bekannt. Aus diesem Grund seien beginnend im Jahr 2014 elf Computermäuse und drei Kopfhörer untersucht worden. Des Weiteren würden heuer Handyhüllen auf verschiedene Schadstoffe untersucht. Bislang lägen allerdings nur wenige Untersuchungsergebnisse vor: „Eine Computermaus war bereits aufgrund der Vorgaben der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung zu beanstanden“, erklärt das Ressort von Ulrike Scharf (CSU). Zwei weitere Computermäuse und ein Kopfhörer seien ohne Mängel gewesen.

Weichmacher sind nicht verboten

Wenn Hinweise auf Verstöße gegen chemikalienrechtliche Vorschriften gefunden werden, werden laut Ministerium im Arbeitsforum stoffliche Marktüberwachung (AFSM) zunächst die Sach- und Rechtslage bewertet, der verantwortliche Erstinverkehrbringer ermittelt, anschließend die zuständigen Behörden informiert und zum Schluss Empfehlungen für einen bundesweit einheitlichen Vollzug erarbeitet. Auf europäischer Ebene habe sich die Staatsregierung schon 2011 für ein Verbot von Weichmachern eingesetzt. „Das auf EU-Ebene für die Risikobeurteilung zuständige Expertengremium kam jedoch zu der Einschätzung, dass der Vorschlag [...] nicht gerechtfertigt sei, weswegen er nicht umgesetzt wurde.“

Im Fall von Produkten, in denen Schadstoffe in gesundheitsschädlichen Konzentrationen nachgewiesen wurden, erfolgt eine Veröffentlichung im EU-Schnellwarnsystem Rapex. „Auch die Verbraucherzentrale und der Verbraucherservice Bayern stellen stoffbezogene Informationsangebote und Tipps zur Verfügung“, weiß ein Ministeriumssprecher. Die Staatsregierung informiert auf dem Verbraucherportal VIS unter der Rubrik „Produktsicherheit Chemikalien“ über Grenzwertüberschreitungen. (David Lohmann)

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