Landtag

Dieter Reiter, Oberbürgermeister der Stadt München, sitzt im Rathaus an seinem Schreibtisch. Er darf noch einmal als OB kandidieren, eine Altersgrenze gibt es nicht mehr. (Foto: dpa/Hoppe)

20.07.2023

Landtag beschließt Kommunalrecht und kippt Altersgrenzen für OB

Der 65-jährige Dieter Reiter kann erneut für das Münchner Oberbürgermeisteramt kandidieren: Der Landtag kippte jetzt die Altersgrenze für die hauptamtlichen Chefinnen und Chefs in bayerischen Rathäusern und Landratsämtern von 67 Jahren zum Amtsantritt

Dank einer Novelle des Kommunalrechts gibt es in Bayern ab dem 1. Januar 2024 keine Altersgrenze für Kommunalpolitiker mehr. Der Landtag stimmte diese Woche für die Gesetzesreform, die eine Vielzahl an praktischen Folgen für die Kommunen im Freistaat und ihre Bewohner hat.

In vielen anderen Bundesländern sind Altersgrenzen für hauptamtliche Bürgermeister*innen und Landrät*innen schon lange nicht mehr vorgeschrieben. Bisher sah das bayerische Kommunalwahlrecht aber noch eine Altersgrenze für Bürgermeister*innen und Landrät*innen vor - bei Amtsantritt dürfen diese in Bayern noch nicht 67 Jahre alt sein. "Eine starre Altersgrenze passt nicht mehr in unsere heutige Zeit. Künftig zählt alleine der Wählerwille", betonte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU).

Demnach können ehrenamtlichen Politikern ab dem 1. Januar auch mandatsbedingte Kosten zur Betreuung von Angehörigen erstattet werden. "Mit der neuen Regelungslage passen wir das Kommunalrecht aktuellen praktischen Bedürfnissen an, machen kommunale Ämter attraktiver und familienfreundlicher, insbesondere auch für Frauen", sagte Herrmann.

Eine Verpflichtung gibt es nicht

Eine Verpflichtung für die Kostenübernahme durch die Kommunen gibt es nicht. Bisher dürfen Kommunen Mandatsträgern derartige Entschädigungen wie die Kosten eines Babysitters nicht erstatten, da eine entsprechende Rechtsgrundlage fehlt.

Kommunale Gremien können der Novelle zufolge künftig nicht nur hybrid - also in Präsenz und als Videoschalte - tagen und einen Livestream ihrer Sitzungen im Internet anbieten, sondern auch eine Mediathek einrichten, sofern die Mitglieder mit der Aufzeichnung einverstanden sind. "Mit dieser neuen bürgerfreundlichen Regelung können interessierte Bürger die Sitzungen kommunaler Gremien trotz kollidierender beruflicher und familiärer Pflichten eine begrenzte Zeit auch noch im Nachhinein ansehen", sagte Herrmann.

Das Gesetz sieht auch vor, dass Kommunalgesetze künftig möglichst geschlechtsneutral formuliert werden. Stehen keine neutralen Begriffe zur Verfügung, werde die weibliche und die männliche Form verwendet. Gendersternchen oder -doppelpunkte werde es in bayerischen Gesetzen auch weiterhin nicht geben, so Herrmann. (Marco Hadem und Christoph Trost, dpa)

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