Landtag

Jede Menge Kassenbons in einer Mülltonne. (Foto: Marijan Murat/dpa)

30.01.2020

Nervig, aber notwendig

Der Freistaat will nicht an der Bon-Pflicht für Geschäftskassen rütteln

Trotz ihrer Bedenken gegen die zum Jahreswechsel eingeführte Bon-Pflicht an Geschäftskassen wird die Staatsregierung über den Bundesrat zunächst keine Änderungen an den Vorschriften fordern. CSU und Freie Wähler lehnten deshalb einen Dringlichkeitsantrag der FDP zur Abschaffung der Pflicht ab. Die Bon-Pflicht erhöhe den Bürokratieaufwand für Geschäftsleute, stelle den Mittelstand unter den Generalverdacht der Steuerhinterziehung und sei wegen des massiven Papiereinsatzes auch eine „Umweltsauerei“, begründete Albert Duin (FDP) die Vorlage. Es müsse zumindest für Kleinbetriebe oder Kleinbeträge eine Befreiung von der Pflicht geben.

Dem widersprach Annette Karl (SPD). Es gehe darum, schwarzen Schafen unter Geschäftsinhabern das Handwerk zu legen. Tim Pargent (Grüne) sagte, durch Manipulationen und Tricksereien an den Kassen würden bundesweit pro Jahr nach offiziellen Schätzungen mindestens zehn Milliarden Euro an Steuern hinterzogen. Ehrliche Betriebe erlitten dadurch eine Wettbewerbsnachteil.

Manipulationen und Tricksereien

Nach Einschätzung von Franz Bergmüller (AfD) ist die Bon-Pflicht dagegen nicht geeignet, schwarze Schafe zu schnappen. Deshalb sei es „totaler Irrsinn“, allen Gastronomen und Lebensmittelhandwerkern die Pflicht aufzubürden. Wolfgang Fackler (CSU) bezeichnete die Pflicht als „übertriebene Reaktion“. Sinnvoller wäre es, sich auf die Hersteller und Nutzer von „Schummelsoftware“ zu konzentrieren. Die CSU strebe aber an, wenigstens eine Bagatellgrenze einzuführen. Jutta Widmann (Freie Wähler) bedauerte, dass gegenwärtig nicht mehr zu erreichen sei. (Jürgen Umlauft)

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