Landtag

Trotz massiver Vorbehalte gegen von der AfD benannte Kandidaten hat der Landtag 15 ehrenamtliche Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gewählt. (Foto: dpa/Jansen)

24.01.2024

Landtag wählt ehrenamtliche Verfassungsrichter – auch AfD-Kandidaten

Die AfD wird vom Verfassungsschutz beobachtet – und darf gleichwohl zwei ehrenamtliche Verfassungsrichter stellen? Was paradox klingt, entspricht der geltenden Rechtslage. Dennoch gingen die Meinungen im Landtag auseinander, wie man in diesen Tagen damit umgehen soll

Trotz massiver Vorbehalte gegen von der AfD benannte Kandidaten hat der Landtag 15 ehrenamtliche Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gewählt. Für die Wahl, die eigentlich eine Formalie ist, hatten alle Fraktionen das Recht, Kandidaten zu benennen.

Abgestimmt werden musste im Block. Nach längeren Diskussionen stimmten am Mittwoch CSU und Freie Wähler für die Liste, auf der auch zwei AfD-Kandidaten plus zwei Stellvertreter stehen - letztlich aus rechtlichen Erwägungen. Die AfD stimmte ebenfalls dafür, Grüne und SPD votierten dagegen mit Nein.

Ausschlaggebend für die Zustimmung von CSU und Freien Wählern zu der einheitlichen Vorschlagsliste war die Sorge vor Rechtsunsicherheiten bei fehlenden Richtern und damit letztlich die Sorge darum, die Arbeitsfähigkeit des höchsten bayerischen Gerichts zu erhalten - zumal den ehrenamtlichen Richtern in der täglichen Praxis ohnehin keine gewichtige Bedeutung zukommt.

"Wir müssen die Regeln, die wir uns selbst gegeben haben und die sich von heute auf morgen auch nicht ändern lassen, einhalten", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der CSU, Michael Hofmann, im Namen auch der Freien Wähler. "Das Ergebnis gefällt uns nicht. Aber wir können es uns nicht erlauben, dass die Menschen in Bayern zweifeln an der ordnungsgemäßen Rechtsprechung in Bayern oder gar das Vertrauen in den Bayerischen Verfassungsgerichtshof als Verfassungsorgan verlieren." Eine Verfassungs- oder Rechtsprechungskrise sei wirklich das letzte, was man in dieser Zeit brauchen könne.

Änderung angekündigt

Hofmann kündigte aber an, die Koalition wolle eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen anstoßen. "Demokratie muss wehrhaft bleiben und Regeln ändern, wenn sie missbraucht werden können", sagte der CSU-Politiker.

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Hans-Joachim Heßler, hatte dem Vernehmen nach in einem Schreiben an den Landtag vor "schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Unsicherheiten" gewarnt, sollte der Landtag von der bisherigen Wahl-Praxis abrücken. Tatsächlich hätte das Gericht dann einen Weg finden müssen, mit zwei vakanten Stellen oder einem Verzicht auf die gesamte Wahl umzugehen. Alle Wege wären laut Heßler mit deutlichen Risiken verbunden gewesen.

Zu Beginn der vergangenen Legislaturperiode 2018 waren die beiden von der AfD benannten Kandidaten geräuschlos gewählt worden. Eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen für die Wahl der ehrenamtlichen Richter blieb in den darauffolgenden Jahren aus.

Die Lage heute stellt sich aber nun etwas anders dar als damals: Inzwischen wird die AfD in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet, in einigen Ländern gilt die Partei schon als gesichert rechtsextrem. (Christoph Trost und Marco Hadem, dpa)

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