Landtag

Selbst sieben Monate nach der Hochwasserkatastrophe in Bayern müssen noch Häuser abgerissen werden – eine Sanierung war schlicht unmöglich. (Foto: DPA)

10.01.2014

Lernen aus der teuersten Naturkatastrophe 2013

Schriftliche Anfrage: Nach der Sommerflut übernimmt der Freistaat bis zu drei Viertel der Kosten für den kommunalen Hochwasserschutzausbau

Das Hochwasser im Juni 2013 hat in Bayern Schäden von über einer Milliarde Euro verursacht. Wie der Münchner Rückversicherer Munich Re jetzt mitteilte, war die Flut damit die teuerste Naturkatastrophe des letzten Jahres. Zusammen mit den Schäden in Ostdeutschland wurden Häuser, Straßen, Schienen und landwirtschaftliche Nutzfläche im Wert von insgesamt 11,7 Milliarden Euro zerstört. Besonders betroffen war der Regierungsbezirk Niederbayern, wo Deiche brachen und in der Folge der höchste Wasserstand seit 1501 gemessen wurde.

Die Schäden sind auch sieben Monate nach dem Hochwasser noch sichtbar. Grund: Zum einen haben Versicherungen bisher nur rund ein Fünftel aller Schäden erstattet, zum anderen sind längst nicht alle Anträge im Rahmen des bayerischen Zuschussprogramms zur Behebung vom Hochwasser verursachter Schäden bearbeitet. Um es zukünftig gar nicht mehr so weit kommen zu lassen, wollte Jutta Widmann (Freie Wähler) jetzt wissen, wie der Freistaat Gemeinden beim Ausbau des Hochwasserschutzes unterstützt. „Welche konkreten Maßnahmen wurden und werden finanziell gefördert?“, erfragte sie vom Umweltministerium.

Das schreibt in seiner Antwort, bayerische Kommunen würden mit Fördermitteln im Rahmen der Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) unterstützt. In Höhe von 75 Prozent gefördert würden integrale Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepte sowie Verbesserungen des natürlichen Rückhalts in Gewässern und Aue; bei integralen Rückhaltemaßnahmen würden 65 Prozent und beim Gewässerausbau zum Hochwasserschutz 50 Prozent der Kosten übernommen. „Bei interkommunaler Planung und Umsetzung eines Hochwasserschutzes kann zusätzlich ein Förderbonus von zehn Prozent gewährt werden“, so das Ministerium.

Konkret wurde laut des Ressorts von Minister Marcel Huber (CSU) zum Beispiel in der Stadt Landshut das Hochwasser-Rückhaltebecken Attenkofen mit 780 000 Euro subventioniert. Im Landkreis Dingolfing-Landau sei das Hochwasser-Rückhaltekonzept Moosthenning mit immerhin 38 000 Euro und im Landkreis Landshut der Hochwasserschutz Altdorf in mehreren Bauabschnitten sogar mit 1,2 Millionen Euro bezuschusst worden. Im Laufe des Jahres sollen die Landkreise außerdem einen Zuwendungsbescheid für die Aufnahme in das Förderprogramm für Hochwasserschutzkonzepte erhalten.

Außerdem interessierte sich Widmann für die Maßnahmen gegen die so genannte Verlandung. Denn je länger ein Hochwasserrückhaltebecken existiert, desto weniger Wasser kann darin gespeichert werden. Grund dafür ist die Ansammlung von organischem Material wie Moor, Sand und Schlick. Das Umweltministerium sieht hier jedoch keinen Handlungsbedarf. „Verlandungen unterhalb des Dauerstauziels sind an gestauten Gewässern für den Hochwasserrückhalt ohne Auswirkungen, da diese Räume bereits bei Normalabfluss gefüllt sind und somit ohnehin nicht zur Verfügung stehen“, so das Ressort des Umweltministers. Für einen effektiven Hochwasserschutz an Staustufen und Flusskraftwerken sei vielmehr die Freihaltung eines ausreichend großen Abflussquerschnitts entscheidend.

Nichtsdestotrotz stelle der Freistaat durch Ausbaggern von Auflandungen sicher, dass sich keine Einschränkungen beim Hochwasserschutz ergeben. Darüber hinaus würden Kommunen bei Gewässerpflege- und Unterhaltsmaßnahmen mit einem Fördersatz von 30 Prozent unterstützt. „Sollten die Entlandungsmaßnahmen auch der Zielerreichung der EG-Wasserrahmenrichtlinie dienen, so ist zusätzlich ein Förderbonus von 15 Prozent möglich“, erläutert das Ministerium. (David Lohmann)


INFO: Aufbauhilfeprogramm Hochwasser 2013

Die Antragsfrist für Sofortgeld, Soforthilfen und steuerliche Maßnahmen ist zwar zum Ende letzten Jahres abgelaufen. Doch Betroffene des Hochwassers können ergänzend zu diesen Hilfen noch bis zum 30. Juni 2015 weitere finanzielle Unterstützung beantragen. Mit dem „Aufbauhilfeprogramm Hochwasser 2013“ der Staatsregierung sollen die Schäden noch weitgehender ausgeglichen werden: So gehören jetzt beispielsweise auch Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und die öffentliche Hand zum Antragstellerkreis.

Gefördert werden Aufbauhilfen für Wohnungsbesitzer, Landwirte, Selbstständige und Unternehmer. Sie können bei den jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden einen Förderantrag für bis zu 80, in Härtefällen für bis zu 100 Prozent des unmittelbar durch Hochwasser ausgelösten Schadens stellen. Die Förderung ist jetzt auch nicht mehr nach oben begrenzt und umfasst zudem versicherbare Schäden. Darüber hinaus bietet die bayerische Landesbodenkreditanstalt ein Darlehenssonderprogramm mit besonders günstigen Konditionen an. Die Darlehen betragen bis zu 50 000 Euro je Wohnung und können mit den Mitteln aus dem Zuschussprogramm kombiniert werden. Um die Infrastruktur in Städten, Gemeinden, Forschungseinrichtungen und Kultureinrichtungen wiederherzustellen, erstattet der Freistaat sogar die komplette Schadenssumme. Spenden, Versicherungsleistungen und Sofortgelder sind allerdings auf die Zuwendung anzurechnen.

Die Kosten für das Aufbauhilfeprogramm teilen sich Bund und Bayern jeweils zur Hälfte. (LOH)

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